Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei

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Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1116

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziel

2

2.

Voraussetzungen

2

3.

Vorgehensweise

3

4.

Details

9

4.1.

Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter

9

4.2.

Ergebnisverwendungskonten

13

4.3.

Anteilsteuerungskonten

14

4.4.

Bilanzschema

15

4.5.

Ausstehende Einlagen der Gesellschafter

16

4.6.

Ausweis der Kapitalkonten in der Bilanz

16

4.7.

Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalcharakter

19

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Info für Anwender Nr. 1116

1.

Ziel Das Info für Anwender beschreibt, wie im Falle einer OHG, GbR bzw. KG die Auswertungen Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung mit korrekten Werten gefüllt werden. Dazu muss eine bestimmte Buchungssystematik über statistische Konten der Kontenklasse 9 sowie die Endnummernlogik eingehalten werden. Hinweis Im Falle einer GmbH & Co. KG gehen Sie wie im Info Nr. 1175 Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personenhandelsgesellschaften (KapCoRiLiG) beschrieben vor.

2.

Voraussetzungen Die beschriebene Endnummernlogik muss während der Buchungserfassung eingehalten werden. Endnummernlogik meint, dass alle Konten eines bestimmten Gesellschafters mit der gleichen Endnummer enden. Die Tabelle zeigt die Zuordnung zwischen Gesellschafter und Endnummer. Abgebildet werden können maximal: § bei einer OHG und GbR 10 Gesellschafter als Vollhafter und § bei einer KG maximal 10 Gesellschafter als Vollhafter und maximal 10 als Teilhafter. Wenn mehr als zehn Gesellschafter als Vollhafter bzw. Teilhafter abgebildet werden sollen, müssen die Auswertungen Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung über individuelle Excel- oder WordAnlagen vorgenommen werden. Gesellschafter

Endnummer

Gesellschafter 1 Gesellschafter 2 Gesellschafter 3 Gesellschafter 4 Gesellschafter 5 Gesellschafter 6 Gesellschafter 7 Gesellschafter 8 Gesellschafter 9 Gesellschafter 10

Endnummer 0 Endnummer 1 Endnummer 2 Endnummer 3 Endnummer 4 Endnummer 5 Endnummer 6 Endnummer 7 Endnummer 8 Endnummer 9

Beispiel Die unterjährigen Privateinlagen bzw. -entnahmen für den Gesellschafter 1 sind im SKR 04 auf dem Konto »2180 Privateinlagen« bzw. »2100 Privatentnahmen« zu buchen. Die außergewöhnlichen Belastungen auf dem Konto »2280 Außergewöhnliche Belastung«). Entscheidend ist, dass die Konten für den Gesellschafter 1 die gleiche Endnummer aufweisen (im Beispiel ist das die 0). Über diese Endnummernlogik wird innerhalb der Anwendung Agenda FIBU der Bezug zu dem einen Gesellschafter hergestellt. Diese Endnummernlogik muss sich bei den statistischen Ergebnisverwendungsbuchungen fortsetzen.

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3.

Vorgehensweise

Beispiel Die L+L KG verwendet den SKR 04. Sie erwirtschaftet einen Jahresüberschuss von 100.000 Euro, der auf folgende Gesellschafter verteilt wird: Nr.

Gesellschafter

Anteil

Endnummer

1 2 3

Thomas Ludwig (Vollhafter): Yvonne Ludwig (Vollhafter): Markus Schmidt (Teilhafter):

40 % 25 % 35 %

Vollhafter 0 Vollhafter 1 Teilhafter 0

Unterjährig tätigten die Gesellschafter folgende Privateinlagen und -entnahmen: Gesellschafter

Einlagen

Entnahmen

Thomas Ludwig (Vollhafter): Yvonne Ludwig (Vollhafter): Markus Schmidt (Teilhafter):

2.000 Euro 2.000 Euro 0.500 Euro

24.000 Euro 12.000 Euro 10.000 Euro

Lösung 1. Entsprechend der Endnummernlogik wurden die unterjährigen Privateinlagen und -entnahmen auf den nachstehenden Konten verbucht. Die Privatkonten sollten entsprechend individuell beschriftet werden, um die Aussagekraft der Auswertungen zu erhöhen. Privateinlage

Konto (Standard)

Konto (Individuell)

T. Ludwig (Vollhafter)

2180 Privateinlagen

2180 Einlagen T. Ludwig

Y. Ludwig (Vollhafter)

2181 Privateinlagen

2181 Einlagen Y. Ludwig

M. Schmidt (Teilhafter)

2580 Privateinlagen

2580 Einlagen M. Schmidt

Privatentnahmen

Konto (Standard)

Konto (Individuell)

T. Ludwig (Vollhafter)

2100 Privatentnahmen allgemein

2100 Entnahmen T. Ludwig

Y. Ludwig (Vollhafter)

2101 Privatentnahmen allgemein

2101 Entnahmen Y. Ludwig

M. Schmidt (Teilhafter)

2500 Privatentnahmen allgemein

2500 Entnahmen M. Schmidt

Eine vollständige Übersicht der Konten finden Sie auf Seite

9

.

2. Beschriften Sie die nachstehend aufgeführten statistischen Konten, um die Namen der Gesellschafter in verschiedenen Auswertungen auszuweisen (wie Bilanz, Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung usw.). Verwenden Sie hierzu die folgenden Standardkonten: Art Gesellschafter Fibu-Konten Vollhafter 1 bis 10: Teilhafter 1 bis 10:

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9600 bis 9609 9700 bis 9709

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Vor der individuellen Beschriftung sieht die Darstellung z. B. für den Teilhaber T. Schmidt so aus:

Die Kontenbezeichnung des Konto 9700 (Endnummernlogik einhalten!) wird individuell geändert:

Sie erhalten die folgende Darstellung:

3. Verteilen Sie den Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag über statistische Buchungen auf die Kapitalkonten der Gesellschafter. Dabei sind die Anteilsteuerungskonten und Ergebnisverwendungskonten zu verwenden. Die Anteilsteuerungskonten stellen das Bindeglied zu den Kapitalkonten dar. Buchen Sie niemals direkt auf ein Kapitalkonto. Weitere Informationen hierzu auf Seite 13. Über die Ergebnisverwendungskonten legen Sie fest, ob es sich um eine Tätigkeitsvergütung, Tantieme, Darlehensverzinsung usw. handelt. Weitere Informationen auf Seite 14 . Es gilt die folgende Faustregel: § Jahresüberschuss verteilen

Ergebnisverwendungskonto an Anteilsteuerungskonto

§ Jahresfehlbetrag verteilen

Anteilsteuerungskonto an Ergebnisverwendungskonto

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4. Im Beispiel wird ein Jahresüberschuss von 100.000 Euro verteilt. Entsprechend der obigen Faustregel ist stets das Ergebnisverwendungskonto an Anteilsteuerungskonto zu buchen. Gesellschafter Thomas Ludwig (Vollhafter): 40 % 100.000 Euro x 40 % = 40.000 Euro, davon:

30.000 Euro Tätigkeitsvergütung 10.000 Euro sonstige Vergütungen

Ergebnisverwendungskonten bestimmen Thomas Ludwig ist der erste Vollhafter. Entsprechend der Endnummernlogik müssen alle Konten auf die Nummer 0 enden. Für die Tätigkeitsvergütung stehen die Konten 9610 bis 9619 zur Verfügung. Für Thomas Ludwig ist das Konto 9610 zu verwenden. Für sonstige Vergütungen stehen die Konten 9650 bis 9659 zur Verfügung. Es ist also das Konto 9650 zu verwenden. Damit sind die beiden Ergebnisverwendungskonten bestimmt. Anteilsteuerungskonten bestimmen Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem variablen Kapital (Kapitalkonten 2010 bis 2019) zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht direkt angesprochen werden. Buchen Sie indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9510 bis 9519. Auch hier greift die Endnummernlogik. Für Thomas Ludwig ist daher das Konto 9510 zu verwenden. Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Buchungssätze Es ergeben sich die folgenden beiden Buchungssätze: 9610 Tätigkeitsvergütung 9650 Sonstige Vergütungen

an 9510 Anteil für Konto 2010 an 9510 Anteil für Konto 2010

30.000 Euro 10.000 Euro

Gesellschafter Yvonne Ludwig (Vollhafter): 25 % 100.000 Euro x 25 % = 25.000 Euro, davon:

25.000 Euro Darlehensverzinsung 05.000 Euro Restanteil

Ergebnisverwendungskonten bestimmen Yvonne Ludwig ist der zweite Vollhafter. Entsprechend der Endnummernlogik müssen alle Konten auf die Nummer 1 enden. Für die Darlehensverzinsung stehen die Konten 9630 bis 9639 zur Verfügung. Für Yvonne Ludwig ist das Konto 9631 zu verwenden. Für den Restanteil stehen die Konten 9690 bis 9699 zur Verfügung. Es ist das Konto 9691 zu verwenden. Damit sind die beiden Ergebnisverwendungskonten bestimmt. Anteilsteuerungskonten bestimmen Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem variablen Kapital (Kapitalkonten 2010 bis 2019) zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht direkt angesprochen werden. Buchen Sie indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9510 bis 9519. Auch hier greift wieder die Endnummernlogik. Es ist daher das Konto 9511 zu verwenden. Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Buchungssätze Es ergeben sich die folgenden beiden Buchungssätze: 9631 Darlehensverzinsung 9691 Restanteil

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an 9511 Anteil für Konto 2011 an 9511 Anteil für Konto 2011

20.000 Euro 05.000 Euro

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Gesellschafter Markus Schmidt (Teilhafter): 35 % 100.000 Euro x 35 % = 35.000 Euro, davon:

30.000 Euro Gebrauchsüberlassung 05.000 Euro Restanteil

Ergebnisverwendungskonten Markus Schmidt ist der erste Teilhafter. Entsprechend der Endnummernlogik müssen alle Konten auf die Nummer 0 enden. Für die Gebrauchsüberlassung stehen die Konten 9740 bis 9749 zur Verfügung. Für Markus Schmidt ist das Konto 9740 zu verwenden. Für den Restanteil stehen die Konten 9790 bis 9799 zur Verfügung. Es ist das Konto 9790 zu verwenden. Damit sind die beiden Ergebnisverwendungskonten bestimmt. Anteilsteuerungskonten Die Ergebnisse sollen laut Gesellschaftsvertrag dem Verlustausgleichskonto (Kapitalkonten 2060 bis 2069) zugeordnet werden. Um korrekte Auswertungen zu erhalten, dürfen die Kapitalkonten nicht direkt angesprochen werden. Buchen Sie indirekt über die Anteilsteuerungskonten 9560 bis 9569. Auch hier greift wieder die Endnummernlogik. Für den ersten teilhaftenden Gesellschafter ist daher das Konto 9560 zu verwenden. Damit ist das Anteilsteuerungskonto bestimmt. Achtung Es darf nicht der Fehler gemacht werden, die Endnummer 3 zu verwenden. Die Gesellschafter müssen getrennt nach Vollhaftern und Teilhaftern durchnummeriert werden! Buchungssätze Es ergeben sich die folgenden beiden Buchungssätze: 9740 Gebrauchsüberlassung 9790 Restanteil

an 9560 Anteil für Konto 2060 an 9560 Anteil für Konto 2060

30.000 Euro 05.000 Euro

Insgesamt sind die folgenden Buchungssätze zu erfassen:

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5. Rufen Sie das Auswertungsfenster »Jahresabschluss« auf. Wählen Sie ein Schema für Personengesellschaften. Nur in einem solchen Schema stehen die Auswertungen Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 15 .

6. Im Ergebnis erhalten Sie die nachfolgend am Beispiel des Vollhafters Thomas Ludwig dargestellten Auswertungen:

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4.

Details

4.1.

Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter Vollhafter – unterjährige Verbuchung über Privatkonten Die Verbuchung erfolgt unterjährig über Privatkonten. Diese Konten werden beim Jahresabschluss automatisch dem variablen Kapital zugeordnet. Verwenden Sie folgende Standardkonten: Privatkonten

SKR 03

SKR 04

Privatentnahmen allgemein Privatsteuern Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig Zuwendungen, Spenden Außergewöhnliche Belastungen Grundstücksaufwand Grundstücksertrag Unentgeltliche Wertabgaben Privateinlagen

1800 – 1809 1810 – 1819 1820 – 1829 1830 – 1839 1840 – 1849 1850 – 1859 1860 – 1869 1870 – 1879 1880 – 1889 1890 – 1899

2100 – 2129 2150 – 2179 2200 – 2229 2230 – 2249 2250 – 2279 2280 – 2299 2300 – 2348 2350 – 2398 2130 – 2149 2180 – 2199

Teilhafter – unterjährige Verbuchung über Privatkonten Die Verbuchung erfolgt unterjährig über Privatkonten. Diese Konten werden beim Jahresabschluss automatisch dem Gesellschafterdarlehen zugeordnet. Je Saldoart erfolgt ein Ausweis auf Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Dabei handelt es sich um den Standardfall, wenn vertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde. Verwenden Sie hierzu folgende Standardkonten: Privatkonten

SKR 03

SKR 04

Privatentnahmen allgemein Privatsteuern Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig Zuwendungen, Spenden Außergewöhnliche Belastungen Grundstücksaufwand Grundstücksertrag Unentgeltliche Wertabgaben Privateinlagen

1900 – 1909 1910 – 1919 1920 – 1929 1930 – 1939 1940 – 1949 1950 – 1959 1960 – 1969 1970 – 1979 1980 – 1989 1990 – 1999

2500 – 2509 2550 – 2559 2600 – 2609 2630 – 2639 2650 – 2659 2680 – 2689 2700 – 2709 2750 – 2759 2530 – 2539 2580 – 2589

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Beispiel Der Teilhafter Markus Schmidt entnimmt insgesamt 10.000 Euro, die über das Konto 2500 (SKR 04) verbucht werden. Die Einlage in Höhe von 500 Euro wurde auf dem Konto 2580 gebucht. Lösung 1. Aus Sicht der Gesellschaft ergibt sich damit eine Forderung in Höhe von 9.500 Euro. Die Forderung muss in der Bilanz wie folgt ausgewiesen werden:

2. In der Kapitalkontenentwicklung des Gesellschafters ist die Entnahme mit dem Betrag von 9.500 Euro als Fremdkapital darzustellen:

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Ausweis als Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter Wenn der Ausweis als Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter erfolgen soll, verwenden Sie folgende Standardkonten: Privatkonten

SKR 03

SKR 04

Privatentnahmen allgemein

9400 – 9409

9400 – 9409

Privatsteuern

9410 – 9419

9410 – 9419

Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig

9420 – 9429

9420 – 9429

Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig

9430 – 9439

9430 – 9439

Zuwendungen, Spenden

9440 – 9449

9440 – 9449

Außergewöhnliche Belastungen

9450 – 9459

9450 – 9459

Grundstücksaufwand

9460 – 9469

9460 – 9469

Grundstücksertrag

9470 – 9479

9470 – 9479

Unentgeltliche Wertabgaben

9480 – 9489

9480 – 9489

Privateinlagen

9490 – 9499

9490 – 9499

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Beispiel Der Teilhafter Markus Schmidt entnimmt insgesamt 10.000 Euro. Diese wurden über das Konto 9400 (SKR 04) verbucht. Die Einlage in Höhe von 500 Euro wurden auf dem Konto 9490 gebucht. 1. Aus Sicht der Gesellschaft mindert die Entnahme von 9.500 Euro das Kommanditkapital des Gesellschafters. Es muss wie folgt ausgewiesen werden:

2. In der Kapitalkontenentwicklung des Gesellschafters sind die 9.500,00 € als eigenkapitalmindernd darzustellen:

In den Schemas 7 und 12 erscheinen die Konten 9400 bis 9499 bei den Kapitalanteilen der Kommanditisten. Im Schema 10 erfolgt der Ausweis der Konten 9400 bis 9499 als Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter (siehe Abbildung oben).

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4.2.

Ergebnisverwendungskonten Die Anteilsteuerungskonten sind als Gegenkonto zu den Ergebnisverwendungskonten zu bebuchen. Es stehen verschiedene Vergütungsarten zur Auswahl. Bereits als Betriebsausgabe gebuchte Vergütungen an Gesellschafter können in die Auswertung Ergebnisverwendung mit folgender Buchung einfließen: Ergebnisverwendungskonto an Name Gesellschafter Wählen Sie die Ergebnisverwendungskonten aus der Tabelle. Sie stehen standardmäßig zur Verfügung. Vollhafter 1 bis 10 Ergebnisverwendungskonten

SKR 03

SKR 04

Tätigkeitsvergütung Tantieme Darlehensverzinsung Gebrauchsüberlassung Sonstige Vergütungen Restanteil

9610 – 9619 9620 – 9629 9630 – 9639 9640 – 9649 9650 – 9689 9690 – 9699

9610 – 9619 9620 – 9629 9630 – 9639 9640 – 9649 9650 – 9689 9690 – 9699

Ergebnisverwendungskonten

SKR 03

SKR 04

Tätigkeitsvergütung Tantieme Darlehensverzinsung Gebrauchsüberlassung Sonstige Vergütung Restanteil

9710 – 9719 9720 – 9729 9730 – 9739 9740 – 9749 9750 – 9779 9790 – 9799

9710 – 9719 9720 – 9729 9730 – 9739 9740 – 9749 9750 – 9779 9790 – 9799

Teilhafter 1 bis 10

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4.3.

Anteilsteuerungskonten Von der Kontoart sind die Anteilsteuerungskonten den Kapital- und Darlehenskonten gleichzusetzen. Die Gewinn- bzw. Verlustanteile der einzelnen Gesellschafter werden nicht direkt auf Kapital- und Darlehenskonten gebucht. Stattdessen erfolgt die Verbuchung über die Anteilsteuerungskonten (9500 bis 9599). Sie stellen die Verbindung zum Kapitalkontenbereich her. Die letzten zwei Ziffern der Kontonummer sind identisch mit den letzten zwei Ziffern des Kapitalkontos im jeweiligen SKR. Achtung Gewinne erhöhen das Eigenkapital. Daher sind die Anteilsteuerungskonten im Haben zu bebuchen. Verluste mindern das Eigenkapital. Daher sind die Anteilsteuerungskonten im Soll zu bebuchen. Ein vollständig verteilter Jahreserfolg wird nicht in der Bilanz ausgedruckt. Als Posten »Nicht verteilter Jahreserfolg« erscheint in der Bilanz ein Restergebnis, wenn zu wenig, zu viel oder gar nicht verteilt wurde. Wählen Sie die Anteilsteuerungskonten in der linken Spalte der Tabelle. Sie stehen standardmäßig zur Verfügung: SKR 03 Anteilsteuerungskonten

Verbindung zu Kapitalkonten

9500 – 9509 Teilhafter 1 – 10 9510 – 9519 Teilhafter 1 – 10 9520 – 9529 Teilhafter 1 – 10 9530 – 9539 Teilhafter 1 – 10 9780 – 9789 Teilhafter 1 – 10 9540 – 9549 Vollhafter 1 – 10 9550 – 9559 Vollhafter 1 – 10 9560 – 9569 Vollhafter 1 – 10 9570 – 9579 Vollhafter 1 – 10 9580 – 9589 Vollhafter 1 – 10 9590 – 9599 Vollhafter 1 – 10

0900 – 0909 Teilhafter 1 – 10 (Kommandit-Kapital) 0910 – 0919 Teilhafter 1 – 10 (Verlustausgleichskonto) 0920 – 0929 Teilhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen) 9950 – 9959 Teilhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert) 9840 – 9849 Teilhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III) 9930 – 9939 Vollhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert) 9810 – 9819 Vollhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III) 9820 – 9829 Vollhafter 1 – 10 (Verlust-/Vortragskonto) 0870 – 0879 Vollhafter 1 – 10 (Festkapital) 0880 – 0889 Vollhafter 1 – 10 (Variables Kapital) 0890 – 0899 Vollhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)

Achtung Anteilsteuerungskonten für »Ausstehende Einlagen noch nicht eingefordert« stehen nicht zur Verfügung. SKR 04 Anteilsteuerungskonten

Verbindung zu Kapitalkonten

9500 – 9509 Vollhafter 1 – 10

2000 – 2009 Vollhafter 1 – 10 (Festkapital)

9510 – 9519 Vollhafter 1 – 10

2010 – 2019 Vollhafter 1 – 10 (Variables Kapital)

9520 – 9529 Vollhafter 1 – 10

2020 – 2029 Vollhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)

9530 – 9539 Vollhafter 1 – 10

9810 – 9819 Vollhafter 1 – 10 (Kapitalkonto III)

9540 – 9549 Vollhafter 1 – 10

0060 – 0069 Vollhafter 1 – 10 (Ausst. Einlagen eingefordert)

9580 – 9589 Vollhafter 1 – 10

9820 – 9829 Vollhafter 1 – 10 (Verlust-/Vortragskonto)

9550 – 9559 Teilhafter 1 – 10

2050 – 2059 Teilhafter 1 – 10 (Kommandit-Kapital)

Autor: MG / 27.09.2016

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Seite 15

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Anteilsteuerungskonten

Verbindung zu Kapitalkonten

9560 – 9569 Teilhafter 1 – 10

2060 – 2069 Teilhafter 1 – 10 (Verlustausgleichskonto)

9570 – 9579 Teilhafter 1 – 10

2070 – 2079 Teilhafter 1 – 10 (Gesellschafter-Darlehen)

9590 – 9599 Teilhafter 1-10

0080 – 0089 Teilhafter 1-10 (Ausst. Einlagen eingefordert)

9780 – 9789 Teilhafter 1-10

9840 – 9849 Teilhafter 1-10 (Kapitalkonto III)

Achtung Anteilsteuerungskonten für »Ausstehende Einlagen noch nicht eingefordert« stehen nicht zur Verfügung.

4.4.

Bilanzschema In den Jahresabschluss-Schemas wird die Gliederung festgelegt von: § Bilanz § Gewinn- und Verlustrechnung § die Schnittstellen zu den Steueranwendungen usw. Im Falle von Personengesellschaften muss bei den Schemas unterschieden werden zwischen Wirtschaftsjahren: § bis einschließlich 2007 § ab 2008. 1. Bereich (bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2007) Bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2007 waren die folgenden Schemas maßgebend: Schema 5

Personengesellschaft OHG

Schema 6

Personengesellschaft KG

Schema 8

Personengesellschaft alle

Im Auswertungsfenster »Jahresabschluss« sind diese Schemas durch den Zusatz »bis WJ 2007« gekennzeichnet. Die Schemas stehen Ihnen auch in den Wirtschaftsjahren nach 2007 zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass diese drei Schemas von uns nicht mehr gepflegt werden. Das heißt, es werden keine rechtlichen Änderungen mehr eingearbeitet. Hinweis Die Schemas bis Wirtschaftsjahr 2007 stehen ab dem Jahresabschluss 2014 nicht mehr zur Verfügung. 2. Bereich (ab Wirtschaftsjahr 2008) Ab dem Wirtschaftsjahr 2008 stehen Ihnen zusätzlich die folgenden Schemas zur Verfügung: Schema 9

Personengesellschaft GbR, OHG

Schema 10

Personengesellschaft KG

Schema 12

Personengesellschaft GmbH & Co. KG Offenlegung

In diesen Schemas sind die Empfehlungen zur Gliederung des Eigen- und Fremdkapitals der Bundessteuerberaterkammer aus dem März 2006 eingearbeitet. Man hat sich darin den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) angeschlossen.

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4.5.

Ausstehende Einlagen der Gesellschafter Ist das Kapital einer Personengesellschaft nicht voll einbezahlt, ist auf der Aktivseite der Posten »Ausstehende Einlagen« auszuweisen. Bei einer KG ist dieser Posten getrennt nach Voll- und Teilhaftern darzustellen. Der Ausweis der eingeforderten ausstehenden Einlagen erfolgt als Davon-Vermerk. Verwenden Sie hierzu folgende Standardkonten:

4.6.

Ausstehende Einlagen

SKR 03

SKR 04

Vollhafter

9920 – 9939

0050 – 0069

– davon eingefordert

9930 – 9939

0060 – 0069

Teilhafter

9940 – 9959

0070 – 0089

– davon eingefordert

9950 – 9959

0080 – 0089

Ausweis der Kapitalkonten in der Bilanz Ein positives Kapital wird in der Gesamtsumme je Gesellschaftertyp auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Entsteht ein negatives Kapital in Summe je Gesellschaftertyp, wird zunächst auf der Passivseite der Bilanz der Posten »Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag« gebildet. Dieser Posten gleicht den Kapitalblock auf Null aus. Das negative Kapital wird auf die Aktivseite übertragen und als letzter Posten unter »Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag« ausgewiesen.

Nach den Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer ist der Posten »Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag« differenziert nach Art der Entstehung und nach Gesellschaftertypen getrennt darzustellen. Ist das negative Kapital durch Verluste entstanden, ergibt sich auf der Aktivseite automatisch der Posten »durch Verluste entstandenes negatives Kapital« nach Gesellschaftertypen getrennt.

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Info für Anwender Nr. 1116

Führen Überentnahmen zum Negativkapital ist der Posten »durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital« manuell zu ermitteln.

Die Überentnahmen können Sie der Kapitalkontenentwicklung entnehmen. Der korrekte Ausweis in der Bilanz wird durch folgende Buchungen erreicht: Vollhafter 9883/9883

an

Nicht durch Vermögenseinlagen einheitlich gedeckte Entnahmen persönlich haftender Gesellschafter

9885/9885 Verrechnungskonto für nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen persönlich haftender Gesellschafter

Teilhafter 9884/9884

an

Nicht durch Vermögenseinlagen einheitlich gedeckte Entnahmen Kommanditisten

9886/9886 Verrechnungskonto für nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen Kommanditisten

Sind die Gesellschafter verpflichtet, das negative Kapital durch Einzahlungen auszugleichen, ergibt sich ein Ausweis unter dem Posten »Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände« durch folgende Buchungen: Vollhafter 9860 – 9869 Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter

Autor: MG / 27.09.2016

an

9830 – 9839 Verrechnungskonto für Einzahlungsverpflichtungen

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Teilhafter 9870 – 9879 Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten

an

9850 – 9859 Verrechnungskonto für Einzahlungsverpflichtungen

Exkurs: E-Bilanz Die Finanzverwaltung bietet in ihrer Taxonomie nur die Hauptposition »nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil«. Diese Hauptposition wird sowohl für Kapitalgesellschaften (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) als auch für Personengesellschaften (nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil) verwendet. Eine Unterteilung zwischen durch Entnahmen oder durch Verluste entstandenes negatives Kapital findet nicht statt.

Autor: MG / 27.09.2016

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4.7.

Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalcharakter Achten Sie bei der Kontenauswahl darauf, unter welchem Bilanzposten Sie ausweisen wollen. Sollen die Gesellschafterdarlehen mit den entsprechenden Anteilsteuerungskonten dem Eigenkapital zugeordnet werden, bebuchen Sie folgende Konten: Vollhafter Konten

SKR 03

SKR 04

Kapitalkonto III

9810 – 9819

9810 – 9819

Anteilsteuerungskonto

9530 – 9539

9530 – 9539

Konten

SKR 03

SKR 04

Kapitalkonto III

9840 – 9849

9840 – 9849

Anteilsteuerungskonto

9780 – 9789

9780 – 9789

Privatkonten

9400 – 9499

9400 – 9499

Teilhafter

Sollen die Gesellschafterdarlehen mit den entsprechenden Anteilsteuerungskonten dem Fremdkapital (Bilanzposten Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) zugeordnet werden, bebuchen Sie folgende Konten: Vollhafter Konten

SKR 03

SKR 04

Gesellschafter-Darlehen

0890 – 0899

2020 – 2029

Anteilsteuerungskonto

9590 – 9599

9520 – 9529

Konten

SKR 03

SKR 04

Gesellschafter-Darlehen

0920 – 0929

2070 – 2079

Anteilsteuerungskonto

9520 – 9529

9570 – 9579

Privatkonten

1900 – 1999

2500 – 2799

Teilhafter

Autor: MG / 27.09.2016

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