Neue Kalkulationsrichtlinie für Bauplanung und Bauaufsicht

KOMMUNAL 17 Recht & Verwaltung anhand derer die Abschätzung von Stundenaufwändungen für ihre einzel-nen Teilleistungen vorgenommen wer-den können...

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Neue Kalkulationsrichtlinie für Bauplanung und Bauaufsicht

Honorarordnungen sind Geschichte Aufgrund des neuen österreichischen Kartellgesetzes sind seit 1. Jänner 2006 alle unverbindlichen Verbandsempfehlungen außer Kraft getreten, darunter die Honorarordnung der Baumeister (HOB). Am 1. Jänner 2007 wurden von der Bundeskammer der Ziviltechniker auch sämtliche Honorarordnungen der Ziviltechniker aus dem Verkehr gezogen. ◆ DI Robert Rosenberger Die Ursache in beiden Fällen liegt im Europäischen Wettbewerbsrecht, das in einem Präzedenzfall die Honorarordnung der belgischen Architekten für rechtswidrig befunden hat. Die belgische Architektenkammer wurde aufgrund ihrer Honorarordnung mit einem Bußgeld von 100.000 Euro bestraft. Als Nachfolge der HOB wurde von der Bundesinnung Bau in Zusammenarbeit mit FH-Prof. Dr. Rainer Stempkowski der „Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen“ mit den folgenden Teilbänden entwickelt: ◆ Grundlagen (Band 1) ◆ Objektplanung (BAnd 2) ◆ Örtliche Bauaufsicht (ÖBA; Band 3) Der Leitfaden wurde mit den Kartellbehörden (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt) abgestimmt und soll den Anwendern ein neues und praxistaugliches Instrument zur Kostenabschätzung von Leistungen im Bereich der Bauplanung und Bauaufsicht bieten.

Dem Leitfaden liegen Analysen von über büros in der Höhe von rund 53, 63, 70 300 unterschiedlichen Projekten und 115 Euro dargestellt. Nur zum Verzugrunde. Aus den Untersuchungen gleich möge sich der Leser die üblichen konnte die wichtige Erkenntnis gewonVerrechnungssätze von beispielsweise nen werden, dass die den alten WertetaAutowerkstätten, Installateuren oder bellen der alten Honorarordnungen EDV-Dienstleistern vor Augen führen. Bei zugrunde liegende Theorie, dass Pladen Berechnungsmodellen des neuen nungshonorare mit den HerstellungskoLeitfadens handelt es sich um möglichst sten funktional verpraxisorientierte knüpft sind, in der Ansätze, die jedoch Praxis nicht bestätigt nicht mit dem frühewerden kann. Vielren Zeitgrundhonorar ei den Berechnungs- verwechselt werden mehr zeigte sich, dass die Bandbreiten der sollten, sondern die modellen des neuen tatsächlichen PlaBandbreite Leitfadens handelt es sich mögliche nungskosten sowohl je nach Bürostruktur um möglichst praxisorien- vor Augen führen solfür kleinere als auch für größere Projekte len. tierte Ansätze, die jedoch sehr groß waren und In ähnlicher Weise finnicht mit dem früheren sich kaum Abhängigden sich am Ende des keiten von den HerBandes 1 „GrundlaZeitgrundhonorar verstellkosten ableiten gen“ auch Berechwechselt werden sollten. ließen. nungsbeispiele für Im Band 1 „GrundlaStundensätze von gen“ wird die Berechnung eines mittleSachverständigenleistungen mit den ren Stundensatzes (vergleiche zu früher Höhen 120, 150 und 201 Euro. Auch den Begriff „Zeitgrundhonorar“) behandafür gilt, dass die tatsächlichen delt. Dieser Stundensatz spielt bei der Honorare individuell zu kalkulieren sind, Anwendung in den Bänden 2 „Objektwobei sich im Zusammenhang mit dem planung“ und 3 „Örtliche Bauaufsicht“ Gebührenanspruchsgesetz die tatsächlieine entscheidende Rolle. chen Höhen der Stundensätze an den außergerichtlichen Einkünften orientieren müssen.

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Berechnugsbeispiele für Stundensätze ◆ Dipl.-Ing. Robert Rosenberger ist bei der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich 16 KOMMUNAL

Mit der Herleitung der jährlichen Arbeitsstunden, den Personal- und Sachkosten für die verschiedenen Beschäftigungsgruppen werden Berechnungsbeispiele für Stundensätze von Planungs-

Überarbeitete Leistungsbilder In den Bänden 2 „Objektplanung“ und 3 „Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)“ werden überarbeitete Leistungsbilder dargestellt,

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Für den Auftraggeber bietet das neue System den Vorteil, dass Offerte hinsichtlich Stundenaufwändungen und Stundensätze für Teilleistungen besser verglichen werden können. Dadurch können Preisdifferenzen einzelner Offerte besser bewertet werden.

anhand derer die Abschätzung von Der neue Leitfaden zur KostenabschätStundenaufwändungen für ihre einzelzung von Planungsleistungen bietet eine nen Teilleistungen vorgenommen werneue Form der Kostenabschätzung von den können. Bandbreiten von StundenPlanungsleistungen an. Dies soll eineraufwänden werden für die einzelnen seits dem potenziellen Bieter ein InstruTeilleistungen in Stunden je Quadratmement in die Hand geben, um seine zu ter Bruttogeschoßfläche (h/m2 BGFl.) erwartenden Aufwändungen und Kosten angegeben, die mit einem Projektklasso gut als möglich abschätzen zu könsenfaktor und dem individuellen Stunnen. Für den Auftraggeber bietet das densatz multipliziert den Kostenansatz neue System den Vorteil, dass Offerte für die jeweilige Teilleistung ergeben. hinsichtlich Stundenaufwändungen und Andere Ansätze durch zeitabhängige Stundensätze für Teilleistungen besser Faktoren oder zeitunabhängige Betrachverglichen werden können. Dadurch tung sind ebenso möglich. können Preisdifferenzen einzelner Unter www.bau.or.at (Untermenüs Offerte besser bewertet werden. Wirtschaft und Planungshonorar) können Excel-Tabellen heruntergeladen Was sich durch den neuen werden, in denen die Berechnungsschritte in Form einer TabellenkalkulaLeitfaden nicht ändert tion für die individuelle Anwendung Der Preis wurde in der Vergangenheit aufbereitet sind. Ebenso können an gleiund wird in der cher Stelle die LeiZukunft durch stungsbilder für Angebot und NachObjektplanung und frage bestimmt. Die ÖBA im Excel-Format nter www.bau.or.at Schwierigkeit, bei zur individuellen geistig schöpferiAnwendung downgekönnen Excel-Tabellen in schen Dienstleistunloadet werden. Auch Form einer Tabellenkalkugen den Bestbieter abgespeckte Fassunzu ermitteln, ist gen für Kleinprojekte lation für die individuelle nach wie vor die sind verfügbar. Der Anwendung sowie gleiche. Durch den Leitfaden wurde bisLeistungsbilder für Objekt- neuen Leitfaden her in allen Bundeskann bei entspreländern über 400 Perplanung und ÖBA herunchender Anwensonen präsentiert und tergeladen werden. Auch dung das Bewusstvon den Baumeistern sein für die zu zustimmend angeabgespeckte Fassungen erbringenden Leinommen.

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für Kleinprojekte sind verfügbar.

stungen und die zu erwartenden Kosten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite erhöht werden. Ebenso wie die Honorarordnungen, die sich rein an Herstellungskosten orientiert haben, sollte sich auch die Wettbewerbsform des „Nachlassverfahrens“ überholt haben, die den Bestbieter als jenen ausgewiesen hat, der den meisten Nachlass (X Prozent von der Honorarordnung) bieten konnte. Dass dies mit einem Bestbieterverfahren nichts zu tun gehabt hat, war schon in der Vergangenheit all jenen klar, die an Planungs- und Ausführungsqualität zu einem angemessenen Preis interessiert waren. Ein fairer Wettbewerb, die Vergabe an den Bestbieter und ein ausgewogener Vertrag sichern die Zufriedenheit der Vertragspartner und sind essenzielle Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Bauwerk. Weitere Leitfäden zu den Bereichen Projektmanagement, Tiefbau und Statik sind in Ausarbeitung.

Bezugsquelle Informationen zum Vertrieb unter www.bau.or.at > Wirtschaft > Planungshonorar Kosten für alle drei Bände: 10 Euro exkl. USt. KOMMUNAL 17