An die www.regens-wagner-rottenbuch.de schen Seminar (SPS

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie über die Angleichung der Ausbildungsvergütung im sozialpädagogi-schen Seminar (SPS) informieren...

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Fachakademie für Sozial pädagogik Rottenbuch Schulleitung: Walter Rosnitschek Regens Wagner Fachakademie für Sozialpädagogik• Klosterhof 7 – 9 • 82401 Rottenbuch

Klosterhof 7 -9 82401 Rottenbuch Tel: 08867-9112-0 Fax: 08867-9112-83

Staatlich anerkannte private Fachakademie für Sozialpädagogik

E-Mail: [email protected]

Internet:

An die Ausbildungsstellen im Sozialpädagogischen Seminar SPS 1 und 2

www.regens-wagner-rottenbuch.de

Durchwahl 08867- 9112-22 Datum 21.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie über die Angleichung der Ausbildungsvergütung im sozialpädagogischen Seminar (SPS) informieren. Wie Sie ja wissen, gibt es leider keinen einheitlichen Tarif für den praktischen Teil der Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin im Rahmen des SPS (Erzieherausbildung). Da aber unsere SchülerInnen, wie in jedem Ausbildungsberuf, ein komplettes Jahr in Ihrer Einrichtung absolvieren, gelten auch hier die Vorgaben für Ausbildungsberufe. Bei den sogenannten Praktika im SPS handelt es sich keineswegs um kurzzeitige Hospitationspraktika, sondern jeweils um eine Anstellung mit Unterbrechungen (Schulbesuch) analog zum Dualen Ausbildungssystem. Dies bedeutet unter anderem, dass die SchülerInnen für ein Jahr in einer Einrichtung angestellt und entsprechend der Ausbildung und dem Berufsbild eingesetzt werden und arbeiten. Hierbei wird, wie auch bei jedem Auszubildenden, ein Vertrag mit Hinweis auf eine monatliche Vergütung sowie wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage geschlossen. Mittlerweile gibt es eine Fülle von unterschiedlichen Regelungen und Vereinbarungen bzgl. der Bezahlung von Auszubildenden im SPS. Nach einer aktuellen Durchsicht der Verträge an der Fachakademie in Rottenbuch im SPS 1 (Schuljahr 2013/2014) zeigt sich, dass der durchschnittliche Verdienst bei 408,00 € liegt, hierbei wird eine Vergütung von bis zu 793,00 € bezahlt. 77 % der Arbeitgeber im SPS 1 bezahlen demnach den Tariflohn nach AVR bzw. höher. Auf 3 aktuelle Vorgaben möchten wir hinsichtlich der Neuregelung verweisen: 1. Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)Diakonie Bayern „Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen sowie sonstige Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen erhalten im ersten und zweiten Praktikumsjahr eine Vergütung in Höhe von monatlich 325 Euro. In begründeten Fällen kann die Praktikantenvergütung im ersten Praktikumsjahr in Höhe von bis zu 500 Euro und im zweiten Praktikumsjahr in Höhe von bis zu 550 Euro gewährt werden.“ (AVR – Bayern, § 1 Praktikantenvergütung, Internetausgabe des Diakonischen Werkes Bayern, Version vom 18.09.2013)

Kreissparkasse Schongau Kontonummer 36055234 BLZ 734 514 50 IBAN: DE89734514500036055234 BIC: BYLADEM1SOG

Träger: Regens-WagnerStiftung Erlkam

2. Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) Richtlinien für die Gewährung von Praktikantenvergütungen (PraktikantenRichtlinien) Praktikanten im „Sozialpädagogischen Seminar“ erhalten a) im ersten Ausbildungsjahr mindestens 50 % der Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr nach der Regelung über eine Vergütung für Auszubildende (Stand 01.01.2014: mindestens 396,63 €) b) im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 50 % der Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr nach der Regelung über eine Vergütung für Auszubildende (Stand 01.01.2014: mindestens 421,60 €) Praktikanten, deren Ausbildungsdauer auf ein Jahr gekürzt wird, gelten als im 2. Ausbildungsjahr stehend. (vgl. ABD, Teil E1, §8 sowie ABD, Anhang II, 8. Diözesane Regelungen, Praktikantenvergütung vom 01.01.2014)

3. Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Praktikanten-Richtlinien der VKA vom 13. November 2009. Unter Punkt 2.3.2 wird auf eine Vergütung bis zu 570,00 € monatlich verwiesen (vgl. 15. Aktualisierung TVöD Textausgabe KAV 9/2010)

4. Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik Aufgrund der stark unterschiedlichen Vergütungen im SPS, von bisher 200,00 € bis 800,00 € hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik in der Vollversammlung vom 18.04.2013 beschlossen, dass für die Genehmigung der Praxisstellen nach Ziffer 3 Satz 3 der Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) eine Mindestvergütung von 300,00 € für das SPS 1 und 325,00 € für das SPS 2 als Nettobetrag vorausgesetzt wird. (Vgl. Beschluss zur Mindestvergütung im Sozialpädagogischen Seminar vom 18.04.2013)

Aufgrund der oben genannten Gründe werden wir zum Schuljahr 2014/2015 nur mehr Verträge genehmigen, die eine Vergütung von mindestens 300,00 € im SPS 1 und 325,00 € im SPS 2 bei Vollzeit vorsehen. Wir erhoffen uns im Sinne der Ausbildung und auch hinsichtlich unserer Auszubildenden eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Sollten bzgl. der Neuregelung Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Rottenbuch

Walter Rosnitschek Schulleiter

Ralf Windhager Praxisleiter