Allgemeines / Geltungsbereich Die vorliegende Arbeitsanweisung regelt die Stundensatz-Kalkulation. Die Regelung gilt für alle Mitarbeitenden der Stadt Uster. Ohne anders lautende Beschlüsse der entsprechenden Behörden, gilt diese auch für die Sozialbehörde und für die Primarschulpflege.
Kalkulationsschema Für die Verrechnung der Arbeitsstunden auf Projekte, Produkte oder Kostenstellen gelangen zwei unterschiedliche Kalkulationsschemen zur Anwendung. Es wird unterschieden ob die Leistung für eine interne Organisationseinheit der Stadt Uster oder ob die Leistung für einen externen Kunden erbracht wird. Interne Stundenverrechnung
Teilkostenbasis
In dieser Std.-Satz Kalkulation werden nur die Personalkosten (inkl. Sozialleistungen und einem Zuschlag für übrige Personalkosten wie Aus- und Weiterbeildung) berücksichtigt. Externe Stundenverrechnung
Vollkostenbasis
In dieser Std.-Satz Kalkulation werden die Gesamtkosten berücksichtigt. Nebst Personalkosten auch Sachkosten wie Informatik-Mittel, Raumkosten etc. Falls sich aufgrund der Marktsituation oder aufgrund anderer Reglemente höhere Preise erzielen lassen, sind die höheren Preise zu verwenden. Für die Preiskalkulation zur Festlegung des Stundensatzes pro Mitarbeitenden werden pro Lohnklasse (Lohnklasse 1 bis 24) Durchschnittslöhne (Durchschnitt der Leistungsstufe 1 und 17) gebildet, also insgesamt 24 Durchschnittslöhne. Für den internen Stundenansatz wird von einer durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit von 1'932 Stunden (46 Wochen à 42 Stunden) ausgegangen. Für den externen Stundensatz wird von einer Produktivität von rund 80 % ausgegangen, was 1'800 Stunden ergibt (80 % von 2'184 Stunden).
Finanzcontroller 30. März 2007 Abteilungsleitung Finanzen Stadtrat am 12. Dezember 2006 1. Januar 2007 Stundensatz-Kalkulation.doc Seite 1 von 3
Handbuch Rechnungswesen
Stundensatz-Kalkulation Zum errechneten Ansatz werden Sozialleistungen und ein Zuschlag für Personalnebenkosten dazugerechnet. Beim externen Stundensatz werden Gemeinkosten (Informatik, Raumkosten etc.) sowie Overhead-Kosten dazugerechnet. Der Ansatz wird auf den nächsten Franken aufgerundet. Jedem Mitarbeitenden wird anhand seiner Lohnklasse ein Stundensatz zugewiesen. Diese Schema berücksichtigt somit die Funktion der Mitarbeitenden, nicht aber deren effektiven Lohn.