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BAK
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BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES UND KORRUPTIONSBPKAMPF UNG
Wien, am 12. Dezember 2012
GZ. VSA/182/2011-BAK
Bearbeiter/in:Wilhelm NIEDL B e a r u e u e m u . ¥»••••».
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Zentaie Staatsanwaltschaft zur Verjüng von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
vggßSSSSSEF*™™* UN° ^ w|en herrengasse i UP-Code: UP02390 DVR: 0000051
Dampfschiffstraße 4 .«-.« »«• I ' 1030 Wien |-
•.
Tel: 01-53126-6950 Fax-01-53126-108583
[email protected]
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1
Zahl: 12 St 18/11t '
Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
--—$****£ 2. Abschlussj^Bericht
VERSCHLUSS
Abschlussbericht übermittelt.
Betreff- Ing Peter WESTENTHALER und Thomas KORNHOFF, Verdacht auf: §§146, 147 StGB. Kurt LUKASEK,
Verdacht auf: §§ 12, 146, 147 StGB. Mag. Robert PELOUSEK, Verdacht auf: §153 StGB. Berichterstattung gemäß § 100 StPO
Vorfallszeit: 01.09.2003, -31.03.2004 (Vorfallszeit) (OZ 2) Vorfallsort:
sonstige Orte, (Vorfallsort) (OZ 2)
Auf den 1. Absch.uss-Bericht vom 29. Juni 2012, den Anfa.lsbericht des BAK vom 11-Feber
"OH und auf die Zwischenberichte vom 4. M2011,16. März 2012 und 3. OKtober 2012 w.rd verwiesen.
Darstellung der Tat:
,„g Peter WESTENTHALER, Themas KORNHOFF und Kur. LUKASEK sind verdächtig, Anfang
es Ihres 2004 in Wien, mi, dem Vorsatz, einen OnUen, und zwar die, Bundes^ £, da
Verhalten der Getauschten unrechtmäßig zu bereichern. Verantworthche des OFB durch d,e
^widrige Vorgabe d,e aufgrund der Vereinbarung zwischen dem ÖFB und der Bun es„ga ::r2t 2oo j~«»» **#*«** *<* «*. m€1.000.000.-0»*.*, *
ugendarbeit verwenden zu wollen, mithin durch Täuschung über Tatsachen, zur Auszahiung o
1000 000- verleitet zu haben, die den Österreichischen Fußbalibund
-
3
Mag. Robert PELOUSEK ist verdächtig, seine über behördlichen Auftrag eingeräumte Befugnis,
über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch der Republik Österreich einen Vermögensnachteil zugefügt zu haben, indem er die Auszahlung der Zusatzförderung in der Höhe von €1.000.000,-- an den ÖFB veranlasste. Beweismittel:
Das
Bundesministerium
für
Inneres,
Bundesamt
zur
Korruptionsprävention
und
Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde am 7. August 2012 durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption schriftlich beauftragt, weitere, ergänzende Ermittlungen gegen Ing. Peter WESTENTHALER ua wegen Verdacht nach §§ 146, 147 StGB zu führen.
1. Durchgeführte Ermittlungen:
Wie bereits aus dem Zwischenbericht vom 3. Oktober 2012 ersichtlich, ersuchte der zuständige Staatsanwalt der WKStA, Dr. Gerald DENK, mehrere, namentlich angeführte Personen als Zeugen zu vernehmen.
Er ordnete weiters an, Kurt LUKASEK als Beschuldigten wegen Verdacht nach §§ 12, 146, 147
StGB und Mag. Robert PELOUSEK ebenfalls als Beschuldigten wegen Verdacht nach § 153 StGB niederschriftlich zu vernehmen.
2. Zeugenvernehmungen:
2.1 Dr. Erich MÜLLER
Dr. Erich MÜLLER, Universitätsprofessor an der Universität Salzburg, war in das Projekt „Challenge
2008" insofern eingebunden, als er mit der Durchführung sportmotorischer Testverfahren bei den Kaderspieler beauftragt war.
Er gab an, zwar regelmäßig an Sitzungen des Leitungsteams teilgenommen zu haben, dort sei aber immer nur über fachliche Inhalte gesprochen worden. Dr. MÜLLER gab weiters an, nicht gewusst
zu haben, dass es anlässlich der „Challenge 2008" eine zusätzliche Förderung in der Höhe von 1 Mio Euro gegeben hat, siehe Niederschrift, Big 1. 2.2 Mag. Rudolf TALOS
Mag. Rudolf TALOS war als Präsident des Burgenländischen Fußballverbandes auch im Präsidium des ÖFB und als Finanzreferent tätig.
Er gab an, im August 2003 eine Gehirnblutung erlitten zu haben, wodurch er sich ca 6 Monate im Krankenhaus befunden hätte. Zu diesem Zeitpunkt hätte er zwar die Funktion des Finanzreferenten
weiterhin innegehabt, wenn von ihm eine Unterschrift benötigt worden sei, so hätte er die vorgelegten Papiere im Krankenhaus auch unterfertigt. Zur Zusatzförderung gab er an, davon überhaupt keine Kenntnis zu haben. Die mit Mag. TALOS aufgenommen NS ist als B!g_2 angeschlossen.
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5" 2.3 Mag. Hannes HOFER
Der ehemalige Kabinettsmitarbeiter des Finanzministeriums, Mag. Hannes HOFER, wurde im Beisein des StA Dr. DENK ns vernommen, Big 3.
Er gab an, sich nicht erinnern zu können, ob er in die Vertragsverhandlungen bezüglich des Fördervertrages vom März 2003 eingebunden gewesen war. Er habe auch keine Wahrnehmung betreffend die Zusatzförderung in der Höhe von 1 Mio Euro. Befragt, ob er Kenntnis von der
möglichen Verwendung der Zusatzmillion zur Schuldentilgung der BL gegen der Republik Österreich hatte, gab er an, davon keine Ahnung zu haben. Er hätte die tatsächliche Verwendung nicht überprüft, dies vor dem Hintergrund, dass er für ein Budget im Rahmen von 70 Milliarden Euro verantwortlich gewesen sei.
Mag. HOFER übergab die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten PILZ, Freundinnen und Freunde sowie die Anfragebeantwortung des BM für Finanzen, Blq 4 u 5. 2.4 Mag. Walter REIFFENSTUHL
Der Wirtschaftsprüfer Mag. REIFFENSTUHL, welcher für die Abschlussprüfung der Bundesliga
zuständig war, gab bei seiner Einvernahme, BJa6, an, nicht zu wissen, wer den Aktenvermerk, BJa 7, verfasst und der Steuerberatungskanzlei KPMG übergeben hat. Dieser AV sei möglicherweise von der KPMG zwecks richtiger Periodenzuordnung verlangt worden. Eine Prüfung, ob die Zusatzförderung in der Höhe von €1Mio auch tatsächlich an die BL-Vereine weitergeleitet worden ist, sei nicht erfolgt. 2.5 DI Friedrich STICKLER
Der damalige Präsident des ÖGB, DI STICKLER gab bei seiner Einvernahme an, das Projekt Challenge 2008" im Frühjahr 2002 ins Leben gerufen zu haben. Er habe sich auch um die Finanzierung gekümmert, die benötigten Gelder wurden sowohl aus Mitteln des Bundes als auch von Sponsoren aufgebracht.
Befragt, wer den Bedarf einer Zusatzförderung an ihn herangetragen hat, gab er an, dies nicht pauschal beantworten zu können. Er könne insbesondere nicht mehr angeben, ob dies Ing. WESTENTHALER oder Thomas KORNHOFF, beide waren Vorstände der BL, gewesen sei. In
Kenntnis gesetzt, dass sich aus den sichergestellten Unterlagen und den Vernehmungsergebnissen der Verdacht ergeben würde, dass die Nachtragsförderung zur Abdeckung der Finanzschulden der BL verwendet worden sei, gab er an, dazu keinerlei Wahrnehmung zu haben. Seine Angaben sind aus der Niederschrift, Big 8, ersichtlich. o R ni Thomas PRINZHORN
DI PRINZHORN brachte im Zuge einer Sitzung am 27.11.2003, gemeinsam mit Dr. STUMMVOLL beim Finanzausschuss einen Abänderungsantrag ein, wodurch der Bundesminister für Finanzen
01?
ermächtigt wurde, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen beim Voranschlagansatz im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 zu geben.
Befragt, wie es zu diesem Abänderungsantrag gekommen sei, gab er an, dies nicht mehr zu wissen, da solche Anträge immer von seiner Büroleiterin bearbeitet und ihm nur zur Unterschrift vorgelegt worden seien.
Bei ihm hätte auch niemand interveniert, und er sei auch nicht über die Gründe für diese Zusatzförderung in Kenntnis gewesen, siehe NS, Big 9.
Angaben des/der Beschuldigten:
3. Beschuldigtenvernehmung:
3.1 Thomas KORNHOFF
Thomas KORNHOFF wurde vom zuständigen StA, Dr. DENK, einvernommen, Big 10, und gab an,
von
den
allfälligen Verhandlungen zwischen WESTENTHALER und Vertretern des
Finanzministeriums nur vom Hörensagen zu wissen. Er habe kein über die Aufsichtsratprotokolle hinausgehendesWissen über die Inhalte der Gespräche.
Er gab weiters an, dass Ing. WESTENTHALER in den Gremien der BL im Zusammenhang mit dem Drittschuldnerprozess immer wieder mitteilte, dass es eine entsprechende Ausgleichzahlung vom Finanzministerium geben würde.
3.2 Mag. Robert PELOUSEK
Der vormalige Präsidialchef im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, Mag. PELOUSEK, welcher ab 2003, aufgrund der Zusammenlegung mehrerer Dienststellen Sektionschef im Bundeskanzleramt wurde, wurde abermals ns vernommen, Big 11.
Auf Befragen gab er an, vom Rechtsstreit der Republik Österreich und der Bundesliga aufgrund der damaligen Medienberichterstattung Kenntnis gehabt zu haben. Im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeiten hätte er mit diesem Rechtsstreit aber nichts zu tun gehabt.
Befragt, weshalb der Zusatzvertrag von ihm und nicht vom zuständigen Politiker, Mag. SCHWEITZER, unterfertigt worden ist, gab er an, dass SCHWEITZER aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Unterschrift verweigert hätte. Aufgrund einer Generalvollmacht hätte er als Sektionschef den Vertrag unterzeichnet.
Über Vorhalt, dass sich aus den vorliegenden Ermittlungsergebnissen ein Konnex zwischen der Zusatzfördermillion und der Finanzschuld der Bundesliga herstellen ließe, gab er an, dass er,
obwohl er auch im Lenkungsausschuss tätig gewesen sei, davon keine Ahnung gehabt habe.
3 3 Kurt LUKASEK
Kurt LUKASEK war von Mai 2003 bis August 2004 bei der BL als Angestellter im Marketingbere.ch tätig Bei seiner Einvernahme, §!flJ2, gab er an, an den Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen zwar teilgenommen und auch von der Drittschuldnerklage gewusst zu haben, er selbst wäre jedoch nicht involviert gewesen.
Dass Ing WESTENTHALER anlässlich der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2003 gesagt hätte, dass er durch persönliche Gespräche zwischen ihm, Finanzprokuratur und Finanzminister ein Vergleichsangebot erarbeitet hätte, sei ihm erinnerlich.
Befragt weshalb er am 17. und 19. Dezember 2003 einen Vorschlag zur Abwicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fußball-Bundesliga an Mag. Mathias WINKLER Mag Karl SCHWEITZER und Dr. Wolfgang SCHÜSSEL mittels Fax übermittelte, gab er an dass es sich dabei um eine Auftragsarbeit gehandelt hätte. Die Weiterleitung hätte er im Namen des damaligen Vorstandes Ing. WESTENTHALER durchgeführt. Die gegenständlichen Schreiben sind als Big 13-15 angeschlossen.
LUKASEK wurde eine E-Mail vom 15.12.2003 an Mag. WINKLER und Fritz SIMHANDL mit einem
Textvorschlag für die Umsetzung des Förderungsbeschlusses und die Beantwortung durch Mag. WINKLER am 16.12.2003 „für uns ist sozusagen jede Lösung OK, bitte besprich das mit dem buro von karl Schweitzer. Was immer wir bis dato vorgeschlagen haben, wurde abgelehnt. Hast du mit
koll günther schon geredet? Dort ist der engpass!" vorgelegt und er gab an, abermals über Auftrag von Ing. WESTENTHALER mit Mag. WINKLER des Finanzministerium Kontakt aufgenommen zu haben.
4. Sonstige, durchgeführte Ermittlungen: d 1 Unterlageneinholung bei der BL
Von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, Staatsanwalt Dr. Gerald DENK, wurde um Beischaffung sämtlicher Protokolle der Präsidentenkonferenz oder des Aufsichtsrates der Bundesliga für den Zeitraum 01.01.2001 b.s 30 12 2005 ersucht. Zusätzlich mögen sämtliche Beilagen sowie weitere Unterlagen
(Besprechungsprotokolle, Verträge, Korrespondenzen) beigeschafft werden, welche Aufschluss über die Verteilung der TV-Gelder geben.
Von der Bundesliga wurden die geforderten Unterlagen durch Mag. Reinhard HEROVITS zusammengestellt und auf eine CD-R gebrannt, welche am 9. November 2012 der WKStA übergeben wurde, siehe Übernahme/Übergabeprotokoll, Big 16.
Weiters wurde eine Vereinbarung, abgeschlossen zwischen dem österreichischen Fußballbund und der österreichischen Fußball-Bundesliga, mit angeschlossenem „Österreich-Topf Grundlagen" und einem Aufteilungsschlüssel übergeben, Big 17.
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4.2 Auszahlung der Zusatzförderung
Die Zusatzförderung in der Höhe von € 1 Mio wurde vom Bundeskanzleramt an den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) und in weiterer Folge vom ÖFB an die Österreichische Bundesliga (BL) überwiesen, siehe Big 18-22.
Personen - Objekt - KFZ - Daten:
Person:
Nationale:
(Beschuldigter) KORNHOFF Thomas, 30.08.1968 Klagenfurt geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern: Person:
(Beschuldigter)
Nationale:
Mag. Robert PELOUSEK, 6.8.1954 geb.,
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Person: Nationale:
(Beschuldigter) LUKASEK Kurt, 7.4.1962 geb.,
Anschrift: Telefon:
Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Person:
Nationale:
(Zeuge) Dr. Erich MÜLLER, 22.3.1953 geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Person:
(Zeuge)
Nationale:
Mag. Rudolf TALOS, 14.9.1938 geb.,
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Person:
(Zeuge)
Nationale:
Mag. Hannes HOFER, 5.2.1969 geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
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A2> Person:
Nationale:
(Zeuge)
Mag. Walter REIFFENSTUHL, 10.12.1963 geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Person:
Nationale:
(Zeuge)
DI Friedrich STICKLER, 18.1.1949 geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente: Vorname d. Eltern: Person:
Nationale:
(Zeuge)
DI Thomas PRINZHORN, 5.3.1943 geb.
Anschrift: Telefon: Dokumente:
Vorname d. Eltern:
Für den Direktor:
Bearbeiter/in:
Wilhelm NIEDL
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Mag Berghammer
RfPURllK ÖSTERREICH
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BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES gUMOF-AMl 7IJRK0RRUPI!GNSP!W,€NTI0M UND KORRUPTIO:«JSBEKAMPrUNG
Wien, am 19. Oktober 2012
GZ: VSA/182/2011-2012
Bearbeiter/in: Wilhelm NIEDL
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code: UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6950 Fax:01-53126-108583
WILHELM. [email protected]
Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
Zeugenvernehmung Betreff- Ing. Peter WESTENTHALER ua. Verdacht auf: §§146, 147 StGB oa. Dienststelle
Ort der Vernehmung:
Beginn der Vernehmung:
19.10.2012, 8:40 Uhr
Leiter/in der AmtshandlungA/ernehmung:
Cl Wilhelm NIEDL
Sprache:
Deutsch
Dolmetsch erforderlich:
Gl Manfred NIGGAS
Sonst, anwesende Personen:
Person gibt überdie persönlichen Verhältnisse an: Zeuge MÜLLER
Status.
Familienname/n:
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Erich Dr.
Akad. Grad/Titel:
Tag, Monat, Jahr der Geburt: ! Ort, Bezirk, Land der Geburt:
22.03.1953
Staat:
Staatsangehörigkeit: t Straße, Hausnr., Stiege, Tür:
1
Postleitzahl, Ort, Bezirk:
I
Staat:
Telefonnummer/n: eMail-Adresse/n:
Beruf / Erwerbstätigkeit/en: 1Verhältnis z. Beschuldigten:
Univ. Prof. an der Uni Salzburg
Rßlehrunaen / Hinweise / Erklärungen:
Nein
ns
£ Generelle Belehrung Zeuge:
Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt richtig und gemäß § 288 StGB strafbar machen kann. Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich
vollsXg auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage berechtiqt bin eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen.
Arvertlensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdacht^
fs wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und voNstandigen Aussage
beeinflussen konnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen ,m
Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB). Information über Aussagebefreiung gem. § 156 StPO: Ich wurde über die Befreiung von derAussagepflicht informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht: Von der Pflicht zur Aussage sind befreit: 1 Personen die im Verfahren gegen einen Angehörigen aussagen sollen (§ 72 StGB), wobei die
durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einerfPerson, als Angehörige für die Beurteilung der Berechtigung zur Aussageverweigerung aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht;
(dies qilt nicht im Falle der Mitwirkung am Verfahren als Privatbeteiligter) 2 Personen die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit
hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen (§§ 165, EtesteM die Befreiung von der Aussage im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur gegenüber einemIn ihnen, so ist der Zeuge hinsichtlich der anderen nur dann befreit, wenn eine Trennung der Aussagen nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn sich der Befreiungsgrund nur auf e.nen von mehreren Sachverhalten bezieht.
Information über Verweigerungsrecht gem. § 157,158 StPO:
Ich wurde über mein Recht auf Verweigerung der gesamten oder eines Teiles der Aussage informiert.
. .
^r„„L,t.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht.
7ur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1 Personen soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1Z1StPO) der ' Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten
Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist,
tmnana
3 Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer eingetragene Mediato en nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. INr. 29/2003, und Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in
4t^^^^^e^^^^ und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes über Fragen, welche die Person des Verfassers, Einsenders oder
Gewährsmann Beiträgen und Unterlagen betreffen oder die sich auf Mitteilungen beziehen die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemacht wurden,
5. WaNberechtigte darüber, wie sie ein gesetzlich für geheim erklärtes Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt haben.
MWC(Dn.
dir Beantwortung pin7elner Fragen können verweigern gem. § 158 StPO
1 Personen soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1Z1StPO) der
' Schande oder der Gefahr eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils
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verletzt wurden oder verletzt worden sein könnten, soweit sie Einzelheiten der Tat zu offenbaren hätten, deren Schilderung sie für unzumutbar halten,
3. Personen, soweit sie Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oder dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person zu offenbaren hätten.
Die bei § 158 StPO angeführten Personen können jedoch trotz Weigerung zur Aussage verpflichtet
werden, wenn dies wegen der besonderen Bedeutung ihrer Aussage für den Gegenstand des Verfahrens unerlässlich ist.
_
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung die Belehrungen, Hinweise und Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diese zur Kenntnis. Ausdruck erfolgte am/um: 19.10.2012, 08:40 h
Unterschrift vernommene Person
Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an:
Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung über Auftrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gegen Ing. Peter WESTENTHALER ua Ermittlungen wegen Verdacht des Betruges führt. Zur Person:
Ich war als Universitätsprofessor der Universität Salzburg in das Projekt Challenge 2008
eingebunden. Meine Aufgabe war die Durchführung, sportmotorische Testverfahren bei den Kaderspielern, die im Projekt Challenge 2008 eingebunden waren. Zur Sache:
Am 1. März 2003 wurde ein Fördervertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich als Förderungsgeber und dem Österreichischen Fußballbund als Förderungsnehmer aufgesetzt, woraus ersichtlich ist, dass anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 die besten Talente in
Kooperation mit den jeweiligen Vereinen und Talenteförderungseinrichtungen und unter Einbeziehung der Sportwissenschaften ausgebildet werden sollen.
Für dieses Projekt wurden insgesamt € 1,8 Mio, zahlbar in 5 Jahresraten zu je € 363.365,-- zur Verfügung gestellt.
Da mit diesem Geld jedoch nicht das Auslangen gefunden werden konnte, wurde vom damaligen Generalsekretär des ÖFB, Wolfgang GRAMANN um eine weitere Förderung in der Höhe von € 1 Mio angesucht.
Was können Sie dazu angeben?
Wie bereits angeführt, hatte die Uni Salzburg einen Vertrag mit dem ÖFB, indem die Durchführung der angesprochenen Testverfahren als Auftragsgegenstand formuliert wurde und die dafür anfallenden Kosten festgelegt waren.
Mein Hauptansprechpartner war Willi RUTTENSTEINER.
Es kam in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, wo das gesamte Leitungsteam, die für uns zuständig waren, anwesend war. In diesen Sitzungen wurde nur über fachliche Inhalte gesprochen.
Vernehmuna - C5Z' VSA/182/2011-2012
JA
• Mit uns gemeinsam war auch das Institut IMSB, Leiter Hans HOLDHAUS für die Umsetzung des Projektes verantwortlich.
Wie bereits angeführt, hatte ich nur mit RUTTENSTEINER Kontakt, mit Ing. Peter WESTENTHALER hatte ich keinen Kontakt.
Ich kann auch nicht angeben, wer wie viel von den Fördergeldern erhalten hat, auch wusste ich nicht, dass eine zusätzliche Million an Fördergeld geflossen ist. Sonst kann ich keine Angaben machen.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen. Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
Ende der Vernehmung: 09:00 Uhr
vernehmende Exekuth^eamte:
vernommene Person:
Wilbelm NIEDL, ManfrWlMIGGAS
Dr. Erich MÜLLER
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Beilage
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
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Wien, am 18. Oktober 2012
VSA/182/2011-BAK
Bearbeiter/in: Wilhelm NIEDL
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code. UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6950
Fax: 01-53126-108583
[email protected] Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
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Zeugenvernehmung
Betreff. Ing. Peter WESTENTHALER ua, Verdacht auf: §§ 146, 147 StGB
7210 Mattersburg, Brunnenplatz 3 Stg 2,Wohnung des Mag Ort der Vernehmung:
TALOS
Beginn der Vernehmung:
18.10.2012, 09:45 Uhr
Leiter/in der AmtshandlungA/ernehmung:
Cl Wilhelm NIEDL
Sonst, anwesende Personen:
Gl Manfred NIGGAS
Sprache:
Deutsch
Dolmetsch erforderlich: Dolrr
Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an: Status:
Zeuge
Familienname/n:
TALOS
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Rudolf
Akad. Grad / Titel:
Mag.
Tag, Monat, Jahr der Geburt:
14.9.1938
Ort, Bezirk, Land der Geburt:
eMail-Adresse/n:
Beruf / Erwerbstätigkeit/en: Verhältnis z. Beschuldigten:
Pens.
fremd
Belehrunaen / Hinweise / Erklärunqen:
X'- --*vu
Nein
Generelle Belehrung Zeuge:
Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt, richtig und vollständig auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage gemäß § 288 StGB strafbar machen kann. Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich
berechtigt bin eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdachtig ist wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen konnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im
Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB).
—
Information über Aussagebefreiung gem. § 156 StPO: Ich wurde über die Befreiung von der Aussagepflicht informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht:
Von der Pflicht zur Aussage sind befreit:
.
1 Personen die im Verfahren gegen einen Angehörigen aussagen sollen (§ 72 StGB), wobei die
durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als
Angehörige für die Beurteilung der Berechtigung zur Aussageverweigerung aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht;
(dies gilt nicht im Falle der Mitwirkung am Verfahren als Privatbeteiligter), 2 Personen die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit
hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen (§§ 165,
247 StPO).
...
Besteht die Befreiung von der Aussage im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur gegenüber einem von ihnen so ist der Zeuge hinsichtlich der anderen nur dann befreit, wenn eine Trennung
der Aussagen nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn sich der Befreiungsgrund nur auf einen von mehreren Sachverhalten bezieht.
.
.—_
Information über Verweigerungsrecht gem. § 157,158 StPO:
Ich wurde über mein Recht auf Verweigerung der gesamten oder eines Teiles der Aussage informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht:
Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1 Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1Z 1 StPO) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu b©l3st©n
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist,
3 Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, eingetragene ' Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, und Mitarbeiter
anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist,
4 Medieninhaber (Herausgeber), Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes über Fragen, welche die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen betreffen oder die sich auf Mitteilungen beziehen die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemacht wurden,
5. Wahlberechtigte darüber, wie sie ein gesetzlich für geheim erklärtes Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt haben.
Die Beantwortung einzelner Fragen können verweigern gem. § 158 StPO:
1 Personen soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1Z 1 StPO) der Schande oder der Gefahr eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils aussetzen würden, ( \ Personen die durch die dem Beschuldigten zur Last gelebte $traftat in ihrer Geschlechtssphäre 2 i_
! \
/
fr verletzt wurden oder verletzt worden sein könnten, soweit sie Einzelheiten derTat zu offenbaren hätten, deren Schilderung sie für unzumutbar halten,
3. Personen, soweit sie Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oder dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person zu offenbaren hätten.
Die bei § 158 StPO angeführten Personen können jedoch trotz Weigerung zur Aussage verpflichtet
werden, wenn dies wegen der besonderen Bedeutung ihrer Aussage für den Gegenstand des Verfahrens unerlässlich ist.
.
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung die Belehrungen, Hinweise und Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diese zur Kenntnis. Ausdruck erfolgte am/um: 18.10.2012, 09:45 h
Unterschrift vernommene Person
Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an: Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an:
Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung über Auftrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gegen Ing. Peter WESTENTHALER ua Ermittlungen wegen Verdacht des Betruges führt. Zur Person:
Ich war Präsident der Burgenländischen Fußballverbandes und als solcher im Präsidium des ÖFB. Ich war dann aufgrund dieser Funktion im Präsidium des ÖFB als Finanzreferent tätig. Direkt angestellt war ich beim ÖFB nie, es handelte sich um eine Ehrenfunktion. Ich war hauptberuflich Beamter der Burgenländischen Landesregierung und zwar als Finanzreferent des Landes und im Burgenländischen Landtag war ich Landtagsdirektor.
Die beim ÖFB abfallende Arbeit wurde damals großteils von Generalsekretär LUDWIG und ab glaublich 2003 von Generalsekretär GRAMANN erledigt. Zur Sache:
Am 1. März 2003 Förderungsgeber woraus ersichtlich Kooperation mit
wurde ein Fördervertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich als und dem Österreichischen Fußballbund als Förderungsnehmer aufgesetzt, ist, dass anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 die besten Talente in den jeweiligen Vereinen und Talenteförderungseinrichtungen und unter
Einbeziehung der Sportwissenschaften ausgebildet werden sollen.
Für dieses Projekt wurden insgesamt € 1,8 Mio, zahlbar in 5 Jahresraten zu je € 363.365,-- zur Verfügung gestellt.
Da mit diesem Geld jedoch nicht das Auslangen gefunden werden konnte, wurde vom damaligen Generalsekretär des ÖFB, Wolfgang GRAMANN um eine weitere Förderung in der Höhe von € 1 Mio angesucht.
Was können Sie dazu angeben?
^
Vorerst möchte ich angeben, dass ich im August 20^3 eine Gehirnblutung hatte und mich ca 6 Monate im Krankenhaus befand. Danach war ich in Therapie, bekleidete aber nach wie vor die >
A
X
Funktion des Finanzreferenten beim ÖFB. Wenn eine Unterschrift von mir benötigt wurde, kamen sie zu mir ins Krankenhaus und ich unterfertigte die mir vorgelegten Papiere.
Dies ist auch der Grund, weshalb auf der Vereinbarung zwischen dem ÖFB und der BL meine Unterschrift aufscheint.
Zur Sache selbst gebe ich an, dass es mir bekannt war, dass es ein Projekt Challenge gegeben hat. Soviel mir heute noch bekannt ist, wurde das Fördergeld von der Bundesregierung an den ÖFB überwiesen und von mir wurde der Auftrag gegeben, dieses Fördergeld an die Bundesl.ga weiterzuleiten. Für den ÖFB war dies nur ein Durchlaufposten.
Wenn mir gesagt wird, dass Ende 2003 um eine zusätzliche Förderung seitens des ÖFB an die
Bundesregierung angesucht worden ist, gebe ich an, dass ich davon überhaupt nichts weiß. Ich war
in keine Verhandlung eingebunden, weder beim Fördervertrag noch beim 1. Nachtrag zum Fördervertrag.
Es wurde bei den Präsidiumssitzungen wurde über das Projekt Challenge 2008 zwar immer berichtet, einen Einblick hatte ich aber trotzdem keinen.
Befragt ob ich von der Finanzschuld der Bundesliga anlässlich des Konkurses des FC Tirol wusste, so gebe ich an, dass ich erst anlässlich der medialen Berichterstattung davon erfahren habe. Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich nichts.
Ing Peter WESTENTHALER ist mir persönlich bekannt, er ist aber nie an mich bezüglich der Nachtragsförderung herangetreten. Ing. WESTENTHALER war ja zum damaligen Zeitpunkt Vorstand der Bundesliga und als solcher bei den Präsidiumsbesprechungen anwesend. Er berichtete in dieser Funktion auch über das Projekt Challenge 2008, ob er aber auch über den Bedarf einer zusätzlichen Million referiert hat, kann ich heute nicht mehr angeben.
Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankenhaus und habe daher an den jeweiligen Sitzungen, wo dies möglicherweise besprochen worden ist, nicht mehr teilgenommen. Sonst kann ich keine Angaben machen.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen. Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
Ende der Vernehmung: 10:30 Uhr
verner/mende Exekutivbea
//U,
Wilhelm NIEDL, Manfred NfCäGAS
vernommepe Hjferson-/' //
Mag. Rudolf ^ALOS
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
GZ:
^gi t Wien, am 16. Oktober 2012
VSA/182/2011-BAK
Bearbeiter/in: Manfred NIGGAS
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code: UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6953
Fax: 01-53126-108583
MANFRED. [email protected] AT Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
Zeugenvernehmung Betreff: Ing. Peter WESTENTHALER ua, Verdacht nach: §§ 146, 147 StGB
Ort der Vernehmung:
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption,
Beginn der Vernehmung:
16.10.2012,14:00 Uhr
Dampfschiffstraße 4,1030 Wien Leiter/in der Amtshandlung/Vernehmung:
StA Dr. Gerald DENK
Sprache:
Deutsch
Sonst, anwesende Personen:
Gl Manfred NIGGAS
Dolmetsch erforderlich:
Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an: Status:
Zeuge
Familienname/n:
HOFER
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Hannes
Akad. Grad / Titel:
Mag.
Tag, Monat, Jahr der Geburt: Ort, Bezirk, Land der Geburt: Staat:
Staatsangehörigkeit: t Straße, Hausnr., Stiege, Tür:
1
Postleitzahl, Ort, Bezirk:
I
Staat:
Telefonnummer/n: eMail-Adresse/n:
Beruf/ Erwerbstätigkeit/en: Verhältnis z. Beschuldigten:
Geschäftsführer fremd
Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:
Nein
13 Generelle Belehrung Zeuge:
Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt, richtig und vollständig auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage
gemäß §288 StGB strafbar machen kann. Ich wurde schriftlich weiters darauf hingewiesen, dass ich berechtigt bin, eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdachtig
ist wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen konnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge derVernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB).
.
Information über Aussagebefreiung gem. § 156 StPO: Ich wurde über die Befreiung von der Aussagepflicht informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht:
Von der Pflicht zur Aussage sind befreit:
1 Personen die im Verfahren gegen einen Angehörigen aussagen sollen (§ 72 StGB), wobei die durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als
Angehörige für die Beurteilung der Berechtigung zur Aussageverweigerung aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht;
(dies qilt nicht im Falle der Mitwirkung am Verfahren als Privatbeteiligter), 2 Personen die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit
hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen (§§ 165,
Besteht die Befreiung von der Aussage im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur gegenüber einem von ihnen, so ist der Zeuge hinsichtlich der anderen nur dann befreit, wenn eine Trennung
der Aussagen nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn sich der Befreiungsgrund nur auf einen von mehreren Sachverhalten bezieht.
.
.
Information überVerweigerungsrecht gem. § 157,158 StPO:
Ich wurde über mein Recht auf Verweigerung der gesamten oder eines Teiles der Aussage informiert.
.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht.
Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1 Personen soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) der
Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu bölsstön
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist,
3 Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, eingetragene ' Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. INr. 29/2003, und Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist,
4 Medieninhaber (Herausgeber), Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes über Fragen, welche die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen betreffen oder die sich auf Mitteilungen beziehen die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemacht wurden,
5. Wahlberechtigte darüber, wie sie ein gesetzlich für geheim erklärtes Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt haben.
Die Beantwortuno einzelner Fragen können verweigern gem. $ 158 StPO:
1 Personen soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1Z 1 StPO) der
' Schande oder der Gefahr eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils aussetzen würden,
_
,,
.,
'
2. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat in ihrer Geschlechtssphäre
^ • verletzt wurden oder verletzt worden sein könnten, soweit sie Einzelheiten der Tat zu offenbaren hätten, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, 3. Personen, soweit sie Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oder dem
höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person zu offenbaren hätten.
Die bei § 158 StPO angeführten Personen können jedoch trotz Weigerung zur Aussage verpflichtet werden, wenn dies wegen der besonderen Bedeutung ihrerAussage für den Gegenstand des Verfahrens unerlässlich ist.
•
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung dj£ Belehrunge/ri Hinweise und Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diese zur Kentwiis.
Ausdruck erfolgte am/um: 16.10.2012, 14:00 h
Unterschrift vemommfe^gTerson
Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an: Weiters werde ich über den Tatverdacht geg. Ing. WESTENTHALER in Richtung §§ 146, 147 StGB belehrt.
Ich war von 2001 bis 2006 im Kabinett des Herrn Bundesminister für Finanzen Mag. Karl Heinz
GRASSER tätig. Ich war zuständig unter anderem für Budget. Zurzeit bin ich in der Bundesbeschaffungsgesellschaft tätig. Ich hatte seit meiner Ladung als Zeuge keinen Kontakt zu
Mag. Karl Heinz GRASSER und Ing. WESTENTHALER. Herrn Ing. WESTENTHALER kenne ich nur aus dem Fernsehen und hatte keinen Kontakt zu ihm. Mag. GRASSER war mein Vorgesetzter und habe auch jetzt noch Kontakt zu ihm.
Befragt ob ich konkrete Wahrnehmungen zu einer Klage der Republik Österreich gegen die BL aus dem April 2002 habe ich an, dass dies nicht der Fall ist. Ich glaube nicht, dass ich rund um die Vorgänge der Klage involviert war.
Wenn mir die Aufsichtratsprotokolle der BL vom 11.2.2003 (ON 25 AS3 ff), und vom 17.11.203 (ON 3 AS 79ff) auszugsweise vorgehalten werden gebe ich, dass ich weder damals von den Ereignissen Kenntnis hatte noch mit dem Thema betraut war.
Wen mir der Fördervertrag vom März 2003 vorgehalten wird und ich befragt werde, ob ich in die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen bereits eingebunden war, so gebe ich an, dass ich daran keine Erinnerung habe. Zur Vorbereitung auf diese Vernehmung habe ich Einsicht in die parlamentarische Anfragebeantwortung Nr. 7379 (Beilage A) genommen und schließe daraus, dass
ich aufgrund meiner damaligen Zuständigkeit in die Ermächtigung zur Budgetüberschreitung für die Zusatzförderung und die Ausnutzung dieser eingebunden war.
*
Aufgabe des Ministerbüros des Finanzministeriums ist es unter anderem die Wünsche nach Budgetüberschreitungen zu koordinieren. Konkret hat das bedeutet den Großteil der Anträge zurückzuweisen. Entscheidungsbasis für mögliche Berücksichtigungen waren politische Schwerpunkte oder sachliche Notwendigkeiten. Diese Anträge wurden zum Teil über die
Budgetsektion ans Finanzministerium herangetragen zum Teil auch direkt an den Minister oder das Ministerbüro. Es ist im Finanzministerium kein Tag vergangen ohne dass nicht Wünsche oder
Anträge gestellt wurden. Das Finanzministerium hat für die BFG-Novellen bzw. Budgetüberschreitungsgesetzte die Formulierung von Regierungsvorlagen durchgeführt. Diese
39 •Regierungsvorlagen wurden im Ministerrat beschlossen und im Parlament als Gesetzesantrag eingebracht.
Konkret zur gegenständlichen Zusatzförderung in Höhe von einer Million habe ich keine Erinnerung
ob dies vom BMF vom Minister oder direkt an mich herangetragen wurde.
Die drei vorstellbaren Wege sind Erstens eine direkte Kommunikation des Ministers an mich nachdem ein Gespräch des zuständigen Ressortministers/Staatssekretärs mit ihm statt gefunden hat Zweitens direkte Kommunikation des Bundeskanzleramts an die zuständige Fachabe.lung
(Sektion 2 Abt Mag SCHNEEBAUER) und Drittens direkte Kommunikation des Kabinetts des BKA
an das Kabinett des BMF. Im Zusammenhang mit dieser Budgetüberschreitung betreffend einer
Million (Nachwuchsarbeit) verbinde ich die Erinnerung auf die gesetzeskonforme Formulierung des
Antrages wertgelegt zu haben. Gemeinsam in Abstimmung mit der Sektion 2des BMF.
Befragt ob ich mich daran erinnern kann welcher Grund mir für die Erforderlichkeit der
gegenständlichen Million genannt wurde, gebe ich an, keine Erinnerung zu haben aber auf d.e^ gesetzeskonforme Formulierung hingewiesen zu haben.
Gefragt ob ich in Kenntnis einer möglichen Verwendung der Zusatzfördermillion zur Schuldentilgung der BL gegenüber der Republik am Gesetzeswerdungsprozess mitgewirkt hätte, gebe ich an, dass
ich dies nicht gemacht hätte. Ich möchte anmerken, dass ich die tatsächliche Verwendung der Zusatzmillion nicht überprüft habe, dies vor dem Hintergrund dass ich für ein Budget im Rahmen von 70 Milliarden Euro verantwortlich war. Ich schließe aus, dass sich Mag. GRASSER in Zusammenhang mit der Zusatzförderung an mich wandte und entsprechende Aufträge erteilte.
Befragt ob mir Mag. WINKLER in dieser Causa Aufträge erteilte gebe ich an, dass ich keine
konkrete Erinnerung habe. Der parlamentarischen Anfragebeantwortung Nr. 7471 (Beilage B) entnehme ich, dass eine Kommunikation zwischen dem Staatssekretariat Mag. SCHWEITZER und Mag. WINKLER erfolgt ist. y Vorhalt ON 3 AS 9, E-Mail vom 16.12.2003: Hierzu habe ich keine Wahrnehmung. Mit Kollege Günter könnte ein Kabinettsmitglied des Mag. SCHWEITZER gemeint sein.
Vorhalt ON 2AS 123, E-Mail vom 12.2.2004): Hierzu habe ich keine Wahrnehmung.
Vorhalt ON 49 AS 11 ff, Vortrag an den Ministerrat, die Regierungsvorlage ON 49 AS 33: Den oben geschilderten Gesetzwerdungsprozess konkretisierend gebe ich an, dass das aus meiner
praktischen Erfahrung nicht ungewöhnlich ist, dass nach dem Einbringen der Regierungsvorlage Abänderungsanträge folgen. Dies geschieht sehr wohl auch gegen die Interessen der Bundesregierung und ist auf die Eigenständigkeit der Gesetzgebung zurück zu fuhren.
./
Vorhalt ON 49 AS 63, E-Mail vom 19.11.2003: Pichler war stellvertretender Sektionschef in der Sektion 2des BMF Für mich ist dies die Beaufragung den Abänderungsantrag zu formulieren und der klare Hinweis auf den gesetzeskonformen Text. Von wem ich die entsprechenden Informationen erhalten habe ist mir nicht erinnerlich. Ich vermute aber aufgrund der obigen Ausführungen, dass diese von Mag. WINKLER stammen würden. Ich möchte zu Protokoll geben, dass mir die
Transparenz damals sehr wichtig war, nachdem ich sowohl den Sektionschef STEGER, Herrn SCHNEEBAUER den zuständigen Abteilungsleiter, das Büro des Staatssekretärs FINZ (Mag. WELZIG) sowie drei weitere Beamte in Kopie gesetzt habe.
Mein heutiger Eindruck ist, dass ich der Summe von einer Million keine große Bedeutung zugemessen habe. Ich nehme an, dass die Entscheidungsfindung rasch erfolgte.
3? Vorhalt ON 49 AS 69 ff, Abänderungsantrag): Konkrete Erinnerungen habe ich dazu nicht, möglicherweise ist er von mir oder von jemanden anderen an das Parlament weitergeschickt worden.
Es wurden keine Zeugengebühren beansprucht.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
Ende der Vernehmung: 15: Uhr
vernehmende fö
vernommene Person:
Mähfred NVGGAS
Mag. Hannes HOFER
Staatsanwalt: D^Gfcfald DENK
von 2
IM Mi XXIV. GP - Anfrage gescannt
XXIV.GP.-NR
*#ft\ /J
ANFRAGE
w^uciyc,
f
21. Jan. 2011
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Grasser-Westenthaler-Million
Wie der Journalist Rainer Fleckl in den Kurier-Ausgaben vom 25.12.2010 und vom 1.1.2011
ZUt hat Pete^Westenthaler als Bundesliga-Vorstand ein Finanzproblem der Bundeshg auf S Art und Weise gelöst. Bevor im Juni 2002 über das Vermögen des Fußballklubs rcS^lnen Steuerschulden der Konkurs eröffnet wurde hatte der damalige UßaVo sTand(W tenthalers Vorgänger) dafür gesorgt, dass trotz Pfändung durch das FSn^^bmcTnoch TV-Gelder in der Höhe von 1,6 Millionen Euro w.derrechthch an den FC Tirol ausgezahlt worden waren.
Deshalb beschloss die Finanzprokuratur, diese Gelder auf dem Klagsweg von der Bundesliga
Szufo en Peter Weste'nthaler war als Bundesliga-Vorstand erfo.gre.ch, durch einen ^sbesSss im Nationalrat die Republik Österreich dazu zu bringen, selbst de
SSSfdefBundesliga als Klagsgegner zu übernehmen^ Die Finanzprokuratur Ua^
somh die Bundesliga, deren Vorstand hinter dem Rücken der Finanzprokuratur dafür sorgte, dass letzten Endes die Republik Österreich sich selbst bezahlte.
Als Mittel dazu wurde die „Komplementärzahlung" für das Fußball-Jugendprojekt Challenge
2008^ t de Höhe von einer Million Euro erfunden und im Herbst 2003 von Westenthaler
Bundesgtnfen vorgestellt. In den gegenüber dem Kurier bezeugten Gesprächen zwischen
Finanzn mister Karl Heinz Grasser, Peter Westenthaler und anderen Personen wurde v e,nb t d^e Komplementärzahlung" im Budgetüberschreitungsgesetz unterzubnngen Am r7 Dezember "9003 faxte die Marketingabteilung der Bundesliga Matte W.nkler, dem Kabinettschef des Finanzministers, den Plan zur Umleitung der Steuermilhon: „Lieber Matthias,
Anbei darf ich Dir den an Staatsekretär Mag. Schweitzer übersendeten Vorschlag zur Abwicklung der
tvatLentbescZssenen Nachwuchsförderungfür die Fussball Bundesl.ga zu Deiner geschätzten Kenntnisnahme übermitteln."
Am 19.12.2003 faxte Staatssekretär Karl Schweitzer die Erfolgsmeldung an Westenthaler: Ich darf Ihnen hiermit mitteilen, dass im Rahmen des ^ ^ ' ^
Am selben Tag wurde Bundeskanzler Schüssel darüber per Fax informiert.
7471/J XXIV. GP - Anfrage gescannt
2 von 2
In der Beilage zu beiden Fax wird erklärt, wozu die Million offiziell verwendet wird:
,, Dazu soll mit den im BÜG 2003 beschlossenen Mitteln für einJahr der Österreichertopfder Österreichischen Fußball-Bundesliga dotiert werden. " Am 18. Februar 2004 fasste der zweite Bundesliga-Vorstand Thomas Kornhoff in einer
Chronologie die Vorgänge rund um die Westenthaler-Aktion und den „Österreichertopf' zusammen. Er zitiert aus dem Vorstandsprotokoll vom 20.1.2004:
„Drittschuldnerklage der Finanzprokuratur: [...] PW informiert, dass es diesbezüglich bereits einen Termin mit Dr. Stickler gegeben hat und dass bereits ein Text entM'orfen wurde.
Das Geld werde in den nächsten Tagen an die BL überwiesen werden. Der ÖFB wird das Geld unter dem Titel 'Österreichertopf überweisen. Bis zum nächsten Vergleichstermin am 11.2.2004 wird alles abgewickelt sein. "
„PW" ist Peter Westenthaler und die „Komplementärzahlung" der „Osterreichertopf. Damit haben Westenthaler, Schweitzer, Stickler, Winkler und Grasser gemeinsam den Nationalrat vorsätzlich getäuscht und durch eine Förderung im Ausmaß von 1 Million Euro einen Schaden in eben dieser Höhe verursacht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer hat im BMF gemeinsam mit Westenthaler und anderen die oben geschilderte Täuschung des Nationalrats organisiert? 2. Ist die Täuschung des Nationalrats und der Missbrauch der Fördermittel durch den Finanzminister bzw. sein Kabinett organisiert worden? 3.
Wer hat damit den Schaden im Ausmaß von 1 Million Euro verursacht?
4. Wurde die vereinbarungs- und vertragsgemäße Verwendung dieser Mittel jemals kontrolliert?
5. Werden Sie jetzt eine Prüfung dieses Falles veranlassen? 6. Was werden Sie unternehmen, um die Förderungsmittel zurückzufordern?
7. Werden Sie in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts des Betrugs und des Amtsmissbrauchs Anzeige erstatten?
A
! / v
\. V^UAv
7379/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung
1 von 3
Beilage (j 7379/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.03.2011
DieserText wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Wien, am
März 2011
Parlament
1017 Wien
GZ: BMF-310205/0012-1/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7471/J vom 21. Januar 2011 der
Abgeordneten Dr. Peter Pilz Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist zu bemerken, dass die Beantwortung der konkreten Fragen auf der Grundlage
der im Bundesministerium für Finanzen aufliegenden schriftlichen Unterlagen erfolgt.
Zu 1.-3. und 5.-7.:
Am 19. November 2003 übermittelte das Kabinett des damaligen Herrn Bundesministers für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, der Budgetsektion des Bundesministeriums für Finanzen ein Email mit unter anderem folgendem Inhalt:
"Bitte
zum Abänderungsantrag ergänzen:
- Sport (Schweitzer): 7 Mio Förderung ÖFB 2004 - ist zwischen HBMF und StS abgeklärt war aber Büro StS bis vor wenigen Minuten noch nicht bekannt; sollte sich aber bei dir melden und einen Text absprechen; evtl. auch Kontaktaufnahme von uns
gegen Bedeckung BMF... (leider)" Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
2 von3»
7379/AB XXIV. GP- Anfragebeantwortung
Am 21. November 2003 übermittelte das Büro des damaligen Herrn Staatssekretärs Mag. Karl Schweitzer in diesem Zusammenhang ein Email mit folgendem Inhalt: "... für die Erläuterungen zur Ermächtigung für eine zusätzliche Million Euro an den ÖFB
würde ich nach Rücksprache mit dem HStS und SC Pelousek folgenden Text vorschlagen: In Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 ist eine forcierte Nachwuchsarbeit notwendig, die zusätzliche Mittel erfordert, um zum international hohen Standard in der
Ausbildungsarbeit aufzuschließen.
Die Mittel sind für die Jugendarbeit im ÖFB
zweckgebunden."
Der o.a. Auftrag bildete die Grundlage eines entsprechenden Abänderungsantrages zum Bundesfinanzgesetz 2004. Der diesbezüglich Gesetzestext lautete wie folgt: "Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu
Überschreitungen zu geben
beim Voranschlagsansatz l/10606 bis zu einem Betrag von
7 Million Euro für forcierte Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann."
Der Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2004 wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2003 beschlossen.
Im Jahr 2004 wurde die Förderung auf Basis eines vom Bundeskanzleramt, Sektion Sport,
und vom damaligen Präsidenten des Österreichischen Fußballbundes unterfertigten Förderungsvertrages abgewickelt. Der Förderungsgegenstand lautete wie folgt:
"Die pauschale Abgeltung der Mehraufwendungen der Vereine der Bundesliga im Jahr 2003/2004, derunter anderem durch einen erweiterten Betreuungsaufwand undden Einsatz
von Ersatzspielern entsteht, weil die Stammspieler wegen der Teilnahme am Projekt 'CHALLENGE2008 - der österreichische Weg' nicht herangezogen werden können." Das Bundeskanzleramt, Sektion Sport, hielt zum Förderungsvertrag unter anderem Folgendes fest:
„Die im Laufe des Jahres 2003 aufgetretenen unvorhersehbaren und daher nicht
kalkulierbaren Zusatzkosten beim ÖFB und bei der Österreichischen Bundesliga sind als Anlaufkosten eines sportlichen Hochleistungsprojektes nachvollziehbar." Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
(fl
7379/AB XXIV. GP- Anfragebeantwortung
In Folge stellte das Bundeskanzleramt den Antrag auf Inanspruchnahme der
bundesfinanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung und begründete diesen wie folgt: "Der Bund hat die vertragliche Verpflichtung übernommen (siehe beil. Fördervertrag mit dem ÖFB; § 3) für die Forcierung der Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fußball-EM 2008 einmalig einen Betrag von 7Mio. € zu leisten."
Dem Antrag des Bundeskanzleramtes war aufgrund der Bestimmung des Bundesfinanzgesetzes 2004 seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Zustimmung zu erteilen, welche im Wege des Kabinetts des damaligen Herrn Bundesministers für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, dem Rechnungshof zur Kenntnis gebracht wurde. Zu 4.:
Für die Abrechnung und Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung ist das für Sportagenden zuständige Bundesministerium zuständig. Mangels Zuständigkeit für die Abrechnung von und zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung gewährter Förderungen ist daher zusammenfassend festzuhalten, dass sich aus
den dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Unterlagen keine Verletzung von Bestimmungen ergibt, deren Vollzug in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieser Textwurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
3 VOn 3
S^
Beilage
BUNOESMINISTERIUM FÜR INNERES
GZ:
Wien, am 16. Oktober 2012
VSA/182/2011 -BAK
Bearbeiter/in: Manfred NIGGAS
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code: UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6953
Fax: 01-53126-108583
[email protected] Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
Zeugenvernehmung Betreff: Ing. Peter WESTENTHALER ua, Verdacht nach: §§ 146, 147 StGB
Ort der Vernehmung.
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption,
Beginn der Vernehmung:
16.10.2012,10:15 Uhr
Leiter/in der AmtshandlungA/ernehmung: Sprache:
StA Dr. Gerald DENK Deutsch
Sonst, anwesende Personen:
Mag. HEISSENBERGER, Gl Manfred NIGGAS,
Dampfschiffstraße 4,1030 Wien
Dolmetsch erforderlich:
Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an: Status:
Zeuge
Familienname/n:
REIFFENSTUHL
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Walter
Akad. Grad /Titel:
Mag.
Tag, Monat, Jahr der Geburt:
10.12.1963
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Staat:
Staatsangehörigkeit: tf Straße, Hausnr., Stiege, Tür:
I
Postleitzahl, Ort, Bezirk:
I
Staat:
Telefonnummer/n: eMail-Adresse/n:
Beruf/ Erwerbstätigkeit/en: Verhältnis z. Beschuldigten:
Vorstandsmitglied, Wirtschaftsprüfer fremd
Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:
//
Nein
53 Generelle Belehrung Zeuge:
Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt, richtig und vollständig auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage gemäß § 288 StGB strafbar machen kann. Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich berechtigt bin, eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdächtig ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt, dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB). Information über Aussagebefreiung gem. § 156 StPO: Ich wurde über die Befreiung von der Aussagepflicht informiert. Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht: Von der Pflicht zur Aussage sind befreit:
1. Personen, die im Verfahren gegen einen Angehörigen aussagen sollen (§ 72 StGB), wobei die durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehörige für die Beurteilung der Berechtigung zur Aussageverweigerung aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht; (dies gilt nicht im Falle der Mitwirkung am Verfahren als Privatbeteiligter), 2. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen (§§ 165, 247 StPO). Besteht die Befreiung von der Aussage im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur gegenüber einem von ihnen, so ist der Zeuge hinsichtlich der anderen nur dann befreit, wenn eine Trennung der Aussagen nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn sich der Befreiungsgrund nur auf einen von
mehreren Sachverhalten bezieht. Information über Verweigerungsrecht gem. § 157,158 StPO: Ich wurde über mein Recht auf Verweigerung der gesamten oder eines Teiles der Aussage informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht: Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu belasten,
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist, 3. Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, eingetragene Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, und Mitarbeiter
anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist, 4. Medieninhaber (Herausgeber), Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes über Fragen, welche die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen betreffen oder die sich auf Mitteilungen beziehen, die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemacht wurden, 5. Wahlberechtigte darüber, wie sie ein gesetzlich für geheim erklärtes Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt haben. Die Beantwortung einzelner Fragen können verweigern gem. § 158 StPO:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) der Schande oder der Gefahr eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils aussetzen würden,
2. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat in ihrer Geschlechtssphäre
55 '
verletzt wurden oder verletzt worden sein könnten, soweit sie Einzelheiten der Tat zu offenbaren hätten, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, 3. Personen, soweit sie Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oder dem
höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person zu offenbaren hätten. Die bei § 158 StPO angeführten Personen können jedoch trotz Weigerung zur Aussage verpflichtet werden, wenn dies wegen der besonderen Bedeutung ihrer Aussage für den Gegenstand des Verfahrens unerlässlich ist.
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung die Belehrungen, Hinweise und Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diese zur Kenntnis.
Ausdruck erfolgte am/um: 16.10.2012, 10:00 h
Unterschrift vernommene Person
Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an:
Weiters werde ich über den Tatverdacht geg. Ing. WESTENTHALER in Richtung §§ 146, 147 StGB belehrt.
Ich bin im Rahmen der Abschlussprüfung
der Österreichischen Bundesliga der zuständige
Wirtschaftsprüfer.
Ich werde über mein Aussageverweigerungsrecht nach § 157 Abs. 1 Zif.2 StPO belehrt: Bislang habe ich mich um eine entsprechende Entbindung nicht gekümmert, da ich mir über die entsprechende Erforderlichkeit nicht im Klaren war. Dies vor dem Hintergrund, dass ich hinsichtlich der Herausgabe des Aktenvermerkes vom 1.9.2004 explizit entbunden wurde.
Festgehalten wird, dass Mag. REIFFENSTUHL versucht telefonisch Verantwortliche der Bundesliga zwecks Entbindung von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung zu erreichen. Nach geraumer Zeit meldete sich Mag. HEROVIITS beim Zeugen woraufhin dieser erklärt: Ich wurde von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden und möchte aussagen. Über Vorhalt des Aktenvermerkes (Siehe Beilag A) gebe ich an, dass im Jahr 2004 die Abschlussprüfung der Bundesliga glaublich erstmals durch die KPMG erfolgte. Der BL ging es damals finanziell schlecht. In weiter Folge ist es dann bekannt geworden, dass es eine
Sonderförderung gibt für Challenge und wir haben gesehen dass diese einlangenden Gelder von der BL buchmäßig vereinnahmt wurden. Damit meine ich, dass es zur Gänze im Geschäftsjahr 2003/2004 als Ertrag erfasst wurde. Uns war klar, dass die Verwendung der Mittel dem
begünstigten Zweck zugekommen ist bzw. wird weil der Österreichertopf durch entsprechende Mittel gespeist wurde. Wir haben diskutiert, ob der geförderte Zweck zum Bilanzierungszeitpunkt schon zur Gänze erfüllt wurde oder nicht. Nachdem dies erfüllt war, war dies für uns kein
besonderer Diskussionspunkt mehr. Ich weiß nicht wer diesen Aktenvermerk verfasst hat, ich kann ausschließen dass ich dies gemacht
habe. Ich kann auch nicht angeben wer der KPMG den Aktenvermerk von Seiten der BL übergeben hat. Der Aktenvermerkt wurde jedenfalls von uns zu den Akten genommen.
/
>J Vorhalt der Aussage von Georg PRANGL vom 12.8.2011 wonach der Aktenvermerk von Mag. HEROVITS verfasst worden sei und diesem auf Ersuchen der KPMG vorgelegt worden sei: Eine
Wahrnehmung zu dieser Aussage habe ich keine, ich kann aber auch nicht ausschließen, dass die KPMG eine Aussage über die richtige Periodenzuordnung erlangte.
Frage: Wurde geprüft wie viel Prozent des Anteils an TV-Geld an die BL auf Basis auf historischen Verteilungssatz der BL zustehen und ob die Zusatzfördermillion zusätzlich zu diesem Anteil an die Vereine ausgeschüttet wurde? Antwort: Im Detail kann ich mich nicht daran erinnern. Wir haben nicht geprüft ob die Vereine der
BL neben den Förderungen des Österreichertopfs die Zusatzmillion weitergeleitet bekommen haben, da aus unserer Sicht insgesamt der geforderte Förderzweck durch den tatsächlich
ausgeschöpften Österreichertopf erfüllt wurde. Ich sehe den Aktenvermerk nicht in diesem Zusammenhang sondern wie oben bereits angegeben in Zusammenhang mit der richtigen Periodenverteilung.
Über Befragen ob ich beziehungsweise die KPMG die internen Aufteilungsschlüssel der BL hinsichtlich des Österreichtopfs kannte gebe ich an: Dies wurde mit den Verantwortlichen der BL sicherlich besprochen, ob das von der Prüferin m Detail geprüft wurde kann ich nicht angeben.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
Ende der Vernehmung: 11:35 Uhr
vernehmende E^ekutivbeamte
Vernommene Person: //
Mag/
Staatsanwalt:
Of^Seraid^DENK
/
REIFFENSTUHL
X
©
BUNDES
LIGA
Wien, 01.09.2004
AKTENVERMERK
Wir halten fest, dass der Bundesliga-Ertrag in Höhe von € 1 Mio, welcher 2003/04 unter dem
Titel „Challenge 2008" aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Bundeskanzleramt vom ÖFB erhalten wurde, materiell zur Deckung der Aufwendungen dient, welche im Zuge des
Vergleichs mit der Finanzprokuratur im Rahmen der FC Tirol-Drittschuldnerklage entstanden
sind. Entgegen dem Vertragsverhältnis mit dem ÖFB entstehen hieraus keine weiteren finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen.
ÖSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESUGA Vorstand
Georg Pangl
Thomas Zlabinger
y^
\\blspb1\users\DEFAULT\bl\2O03-O4VRechnungswesen 2D03_20O4\Finanzkonzept 2003\BericlHswesen\Jahresabsct*iss 2003-04\AV-Challenge2006.doc
5^
6a
.BAK GZ:
$&
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Beilage o
BJNDt.SAM" ZJK KOHRUPHONSPRAVcNTION JNDKORRUPTIONSBKKAMPPUNG
Wien, am 15. Oktober 2012
VSA/182/2011-BAK
Bearbeiter/in: Wilhelm NIEDL
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code: UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6950 Fax:01-53126-108583
[email protected] Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
Zeugenvernehmung Betreff: Ing. Peter WESTENTHALER ua, Verdacht nach: §§ 146, 147 StGB
Ort der Vernehmung:
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftstrafsachen und Korruption,
Beginn der Vernehmung:
15.1Ö.20112,10:15 Uhr
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
_Leiter/[n_der Ämtsjnandlung/yernehmung
StA Dr. Gerald DENK
! Sprache:
Deutsch
Sonst, anwesende Personen: L.
Cl Wilhelm NIEDL, Gl Manfred NIGGAS
j Dolmetsch erforderlich:
Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an: Status:
Zeuge
Familienname/n:
^rCKLER
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Friedrich
Akad^Grad/Titel: _
"DI
Tag, Monat, Jahr der Geburt:
18.1.1949
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Staat:
Staatsangehörigkeit:
•g : Straße, Hausnr., Stiege, Tür:
| i Postleitzahl, Ort, Bezirk: Staat:
Telefonnummer/n: eMail-Adresse/n:
Beruf/ Erwerbstätigkeit/en: Verhältnis z. Beschuldigten:
Angestellter fremd
Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:
Vernehmung - GZ VSA 18^/201 i 'BAK
Nein
Generelle Belehrung Zeuge:
Ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und ermahnt, richtig und vollständig auszusagen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich mit einer falschen Aussage gemäß § 288 StGB strafbar machen kann. Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich berechtigt bin, eine Person meines Vertrauens der Vernehmung beizuziehen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdächtig ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt, dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB). Information über Aussagebefreiung gem. § 156 StPO:
Ich wurde über die Befreiung von der Aussagepflicht informiert. Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht: Von der Pflicht zur Aussage sind befreit:
1. Personen, die im Verfahren gegen einen Angehörigen aussagen sollen (§ 72 StGB), wobei die durch eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehörige für die Beurteilung der Berechtigung zur Aussageverweigerung aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht; (dies gilt nicht im Falle der Mitwirkung am Verfahren als Privatbeteiligter), 2. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat verletzt worden sein könnten und zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnten, wenn die Parteien Gelegenheit hatten, sich an einer vorausgegangenen kontradiktorischen Einvernahme zu beteiligen (§§ 165, 247 StPO). Besteht die Befreiung von der Aussage im Verfahren gegen mehrere Beschuldigte nur gegenüber einem von ihnen, so ist der Zeuge hinsichtlich der anderen nur dann befreit, wenn eine Trennung der Aussagen nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn sich der Befreiungsgrund nur auf einen von
mehreren Sachverhalten bezieht. Information über Verweigerungsrecht gem. § 157, 158 StPO:
Ich wurde über mein Recht auf Verweigerung der gesamten oder eines Teiles der Aussage informiert.
Folgende Gründe für eine Aussagebefreiung wurden mir zur Kenntnis gebracht: Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu belasten,
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist, 3. Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, eingetragene Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, und Mitarbeiter
anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist, 4. Medieninhaber (Herausgeber), Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes über Fragen, welche die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen betreffen oder die sich auf Mitteilungen beziehen, die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemacht wurden, 5. Wahlberechtigte darüber, wie sie ein gesetzlich für geheim erklärtes Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt haben._ Die Beantwortung einzelner Fragen können verweigern gem. § 158 StPO:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) der Schande oder der Gefahr eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils aussetzen würden,
2. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Lastgejggte Straftat in ihrer Geschlechtssphäre
Vernehmung - GZ: VSA.'132/201 1-BAK
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Urt&t£d»»Ht ggrrafrirnen;' Person
Formulaiversion 28 08 2012
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verletzt wurden oder verletzt worden sein könnten, soweit sie Einzelheiten der Tat zu offenbaren hätten, deren Schilderung sie für unzumutbar halten,
3 Personen soweit sie Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oder dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer anderen Person zu offenbaren hatten.
Die bei §158 StPO angeführten Personen können jedoch trotz Weigerung zur Aussage verpflichtet werden, wenn dies wegen der besonderen Bedeutung ihrer Aussage für den Gegenstand des Verfahrens unerlässlich ist.
.
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung die Belehrungen, Hinweise und Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diesejurKerirrmis.
Ausdruck erfolgte am/um: 15.10.2012, 10:15 h^^^^^ctoift*eTriommene Person Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an: Ich werde ausdrücklich auf mein Aussageverweigerungsrecht nach § 157 Abs 1Z1StPO hingewiesen: Ich möchte aussagen.
Weiters werde ich über den Tatverdacht gegen Ing. WESTENTHALER in Richtung §§ 146, 147 StGB belehrt.
Das Projekt Challenge wurde von mir im Zuge meiner Wahl zum ÖFB Präsidenten im Frühjahr 2002 initiiert. In der Folge wurde die Finanzierung aufgestellt. Diese erfolgte aus Mitteln des Bundes und
von Sponsoren. Die privaten Sponsoren waren Raiffeisen, die Lotterien ua. Befragt zur Höhe des Sponsorings gebe ich an, dass diese in Summe jährlich 1Mio Euro umfassen sollte. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Verhandlungen hinsichtlich der Bundesmittel mit Mag PELOUSEK und
vermutlich mit RlfS-PASSER geführt. Die Verhandlungen führten schließlich zum Fördervertrag vom März 2003.
Als ich im Frühjahr 2002 Präsident des ÖFB wurde, war der Konkurs des FC Tirol bereits ein Thema. Daran kann ich mich deswegen so genau erinnern, da eine meiner ersten Amtshandlungen die Nichtnominierung des FC Tirol für die Champions League war. Wer dieses Thema ad personam an mich herantragen hat, kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich kann ausschließen, dass Thomas KORNHOFF, als er im Juni 2002 Vorstand der BL wurde sich zum Thema Drittschuldnerklage an
mich gewandt hat und um finanzielle Unterstützung ersucht hat. Dies schon deshalb, weil ÖFB und BL organisatorisch getrennt sind.
Selbiges gilt für den Zeitraum Feber 2003, als Ing. WESTENTHALER Vorstand der BL wurde. Pauschal gebe ich an, dass die Bundesligavereine vom ÖFB stets mehr Geld forderten, sei es für die Abstellung von Spielern, etc. Dieses Phänomen gab es damals so wie heute.
Befragt, ob das Projekt Challenge aus meiner Sicht zu irgendeinem Zeitpunkt ausfinanziert war,
gebe ich an, dass es im Rahmen des Möglichen ausfinanziert war. Der Projektumfang richtete sich nach den erhaltenen Mitteln.
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6J Vorhalt des Berichtes des Vorstandes an den AR vom 9.4.2003 (ON 25, AS 21ff): Dies deckt sich
mit den oben geschilderten Wahrnehmungen. Anmerken möchte ich, dass der Vorstand der BL über den Inhalt der Präsidiumssitzung des ÖFB an den Aufsichtsrat der BL berichtet hat. Ich kann ausschließen, dass ich jemals an einer Aufsichtsratssitzung der BL teilgenommen habe.
Über Befragen, wer den Bedarf einer Zusatzförderung an mich herangetragen hat, gebe ich an, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann. Ich kann insbesondere nicht angeben, ob WESTENTHALER oder KORNHOFF beispielsweise den Mehrbedarf äußerten. Man hat allgemein festgestellt, dass ein Mehrbedarf bestehen würde, entsprechende Evaluierungsunterlagen hat es aus meiner Sicht nicht gegeben. Ich kann mich noch an eine Sitzung des Lenkungsausschusses
(mit den Teilnehmern sportliche Leiter, Trainer, Projektleiter RUTTENSTEINER, Teamchef Hans KRANKL und ich zeitweise) erinnern, in der beklagt wurde, dass die Belastungen für die Vereine sehr hoch seien und auch der Zeitaufwand für die Trainer zu viel sei.
Wenn mir vorgehalten wird, dass sich aus den sichergestellten Unterlagen und den
Vernehmungsergebnissen der Verdacht ergibt, dass die Nachtragsförderung zur Abdeckung der Finanzschulden der BL von Anbeginn an gedacht war, so gebe ich an, dass ich keinerlei Wahrnehmungen zu den internen Vorgängen in der BL habe. Der ÖFB fungierte in diesem Zusammenhang als Clearingstelle. Das Problem damals war, dass die Zusatzförderung aus rechtlichen Gründen nicht an die Bundesliga ausbezahlt werden durfte, sodass der Weg über den ÖFB gewählt wurde.
Befragt, zum Vertrag zwischen ÖFB und BL vom 22.3.2004: Mag TALOS war Finanzreferent des ÖFB, sodass er aufgrund der internen Organisationsvorschriften zur Unterzeichnung verpflichtet war. Aus meiner Sicht war Mag TALOS nicht in die Verhandlungen bezüglich der
Nachtragsförderung involviert. Er wurde maximal in groben Zügen über alles Erforderliche für die Vertragsunterzeichnung informiert.
Die Leistungsdokumentation hinsichtlich der Zusatzförderung erfolgte in der Gestalt, dass die BL die Dokumentation an den ÖFB übermittelte und dieser die Dokumentation an die Mag PELOUSEK weiterleitete. Ich kann nicht angeben, ob die Dokumentation seitens des ÖFB überprüft wurde. Es könnte eine Grobprüfung rechnerischer Natur gegeben haben. Ich selbst war in die Abwicklung der
Leistungsdokumentation nicht eingebunden, ich erhielt von Mag PELOUSEK ein Schreiben, in welchem die Ordnungsmäßigkeit bestätigt wurde.
Vorhalt ON 55, AS 537: Dies bestätigt die obigen Angaben, in die Leistungsdokumentation war ich nur am Rande involviert.
Vernehmung -GZ: VSA/182/2011-BAK ^ ^-^ersWrtHfernomÄ Person Formularversion 28 08.2012
Seite 4von 5
Vorhalt des Endberichts der Challenge 2008, ,ON 62 AS 216 und des Evaluierungsberichtes ON 62, AS 517: Ich kann mir nicht erklären, warum die Zusatzförderung in Höhe von 1 Mio Euro nicht genannt wurde, möglicherweise ist dies auf ein Redaktionsversehen zurückzuführen.
Befragt, ob ich den 1. Nachtrag zum Förderungsvertrag vom 15.1.2004 sowie die Vereinbarung
zwischen dem ÖFB und der BL vom 22.3.2004 bei Kenntnis einer widmungswidrigen Verwendung für die Tilgung der Steuerschuld für die BL abgeschlossen hätte, so gebe ich an, dass ich dies niemals getan hätte.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Ich habe keine Änderungen vorgenommen. Ende der Vernehmung: 11:40 Uhr
vernehmende Exekutiyfae#rrte:
StA Dr. GeiWÜENK
Vernehmung - GZ: VSA/l 82-201 1 BAK
vernomme
Beilage äU„DESM.N.STER.UMFUR.N«RES
1
W
Wien, am 10. Oktober 2012 GZ. VSA/182/2011 -BAK
KXnsbekämpfung
i014 WIEN. HERRENGASSE 7
ÜP Code: UP02390DVR: 0000051
Tel 01-53126-6950
Fax 01-53126-108583
SSS—-«-eres
Zeugenvernehmung Betreff: .n9. Peter WESTENTHALER ua Verdacht auf: §§146, 14/ 01 oa. Dienststelle Ort der Vernehmung:
S^^rS-^erne,™.
10.10.2012, 8:30 Uhr Cl Wilhelm NIEDL Deutsch
Sprache:
Sonst, anwesende Personen:
Persona über a-,epers«chen Verrisse an 7p.uae Zeuge
Status:
Familienname/n:
Fam,lienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht: Vorname/n:
Akad. Grad / Titel:
Tag Monat, Jahr der Geburt: Ort, Bezirk, Land der Geburt:
PRINZHORN männlich Thomas
DI
5.3.1943
Staat:
Staatsangehörigkeit:
* Straße, Hausnr., Stiege, Tur. | Postleitzahl, Ort, Bezirk: | Staat: Telefonnummer/n: eMail-Adresse/n:
Beruf /Erwerbstätigkeit/en. Verhältnis Z.Beschuldigten:
Kaufmann
fremd
BelehrunfleniWn^^
Dolmetsch erforderlich:
Nein
IL Generelle Belehrung Zeuge:
ich wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertrau. ^^^^^1^
Srechtig» bin, eine Person meines Vertrauens der V.rnehmung beizuzteh . Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werderr ^r ^™w™UanmSverfanren beteiligt ist oder ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder „erden:soll und ™^™*™™f ^
SÄrCrS* - Äc^genhe,, Uher ,hre Wahrnehmungen im Zuoe der Vernehmung verpflichtet
,ch hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung die Belehrungen, Hinweise und Erkläl en durchzufesen, bzw durchlesen zu lassen und nehme diese zur Kenntn.s. Ausdruck erfolgte am/um: 10.10.2012,06:22 h Unterschrift vernommene Person loh wurde im Sinne vorstehender Ausfuhrungen belehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an:
Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass das Bundesamt zur Korruptionspravention und
Krulnsbekampfung ober Auftrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von
21*1^ Korrupt.cn gegen Ing. Peter WESTENTHALER ua Ermittlungen wegen Verdacht des Betruges führt.
Sf^ Unterbrechungen ca 10 Jahre Abgeordneter und bin glaublich 2005 oder 2006 ausgeschieden.
^ffa7z 2003 wurde ein Fördervertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich als
MrderunLeber und dem österreichischen Fußballbund als Förderungsnehmer aufgesetzt, woraus eic« * *» an,äss,ich der Fußball-Europameisterschaft 2008 die Kooperation mit den jeweiligen Vereinen und Talenteförderungse.nnchtungen und unter Einbeziehung der Sportwissenschaften ausgebildet werden sollen.
Für dieses Projekt wurden insgesamt €1,8 Mio, zahlbar in 5Jahresraten zu ,e €363.365, zur
of^dfeset Geld jedoch n,ch« das Auslagen gefunden werden konnte, wurde vom damaligen
Generalsekre:är des ÖFB, Wolfgang GRAMANN um eine weitere Förderung ,„ der Hohe von € 1 Mio angesucht.
Da Sie gemeinsam mit Dr. STUMMVOLL einen Initiativantrag einbrachten werden Ihnen nun einige Fragen gestellt und Sie werden ersucht, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. ,n ihrer Funktion beim Finanzausschuss haben Sie im Zuge einer Sitzung am 27. November 2003 gemeinsam mit Dr. STUMMVOLL bei Beratungen des Finanzausschusses einen
Änderungsantrag eingebracht, wodurch der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wur , ,m Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen beim Voranschlagsansatz ,m Hinblick auf die
^ Fußballeuropameisterschaft 2008 zu geben, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.
Frage:
Wie kam es zu diesem Abänderungsantrag? Antwort:
Ich kann mich heute nicht mehr daran erinnern, wie es zu diesem Abänderungsantrag gekommen
ist. Solche Anträge wurde von meiner Büroleiterin, Frau Dr. KAPPL und den zuständigen Mitarbeitern in meinem Büro bearbeitet und mir zu Unterschrift vorgelegt. Frage: Wer hat bei Ihnen interveniert? Antwort:
Ich kann mit Sicherheit ausschließen, dass bei mir jemand interveniert hat. Frage:
Welche Gründe wurden für diese Zusatzförderung genannt und von wem? Antwort:
Mir wurden keine Gründe genannt. Frage:
War Ihnen bekannt, dass die Bundesliga Verbindlichkeiten aus einen Drittschuldnerprozess gegenüber der Finanzprokuratur hatten? Antwort: Nein.
Mit Ing. Peter WESTENTHALER hatte ich in Bezug auf die Zusatzförderung keinen Kontakt und hatte dieser auch nicht interveniert.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
Ende der Vernehmung: 09:00.
vernehmende Exekutivbeamte:
vernommene Person:
WilheTm NIEDL
Bf Thomas PRINZHORN
°a Beilage
Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft GZ:
Wien, am 15.10.2012
12 St 18/11t
Betreff:
Beschuldigtenvernehmung WKSTA, Dampfschiffstr. 4, 1030 Wien
Ort der Vernehmung:
14.00 Uhr
Beginn der Vernehmung: Leiter/in derVernehmung:
Deutsch Dolmetsch erforderlich: Schriftführer VB Manuel AHORNEGGER
Sprache: Sonst, anwesende Personen:
Persönliche Verhältnisse:
Familienname/riz.Zt._d.Geburt:
KORNHOFF KORNHOFF
Geschlecht: Vorname/n.
Thomas
Familienname/n:
männlich
Früh. Geb.Daten:
Sämtliche früheren Namen:
Alias Geb.Daten:
Aliasnamen:
Spitznamen: Ruf- Haus od. von der Person
geführte falsche Namen: Akademischer Grad / Titel:
Tag, Monat, Jahr der Geburt: Ort, Bezirk, Land der Geburt: Staat-
Staatsangehörigkeit: Vornamen derJEltem:
Mutter:
Vater:
Familienstand:
Ehegatte:
% StraßeJHausnr., Stiege, Tür:
| Postleitzahl, Ort, Bezirk: I Staat: Telefonnummer/n:
_
._..
eMail-Ädresse/n: Legitimation:
Beruf / Erwerbstätigkeit/en:
arbeitslos
Schulbildung:
Vermögen: Nettoeinkommen: Finanzielle Verpflichtungen:
Sorgepflichten: Gesetzlicher Vertreter:
...
_..
Vorstrafen:
Bewährungshelfer/in: Nur bei Jugendlichen u. jungen Erwachsenen:
J3ezugsperson Vater: Bezugsperson Mutter: Standesamt der Geburt:
.
Vormundschaftsgericht u. GZ:
Dienstgeber/Schule:
Generalien im Akt
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Belehrungen /Hinweise / Erklärungen:
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Generelle Belehrung Beschuldigter.
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Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:
1. einen Verteidiger zu wählen (§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten (§§61 und 62 StPO), 2. Akteneinsicht zu nehmen (§§ 51 bis 53 StPO),
3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontaktaufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen, 4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen (§ 164 Abs. 2 StPO), 5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen (§ 55 StPO),
6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben (§ 106 StPO), 7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben (§ 87 StPO), 8. die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen (§ 108 StPO), 9. an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten (§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme (§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion (§ 150 StPO) teilzunehmen, 10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben,
11. Übersetzungshilfe zu erhalten (§ 56 StPO). Ich wurde weitere darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
Ich werde über den Tatverdacht belehrt. Eine Beurteilung in Richtung des §§ 146, 147 StGB kommt in Betracht.
Ich kann nicht angeben, ob das Projekt Challenge im Juni 2002 als ich Vorstand der Bundesliga wurde, bereits ins Leben gerufen war. Ich glaube das Projekt wurde erst später ins Leben gerufen. Die Drittschuldnerklage war der Grund für meine Besetzung als Vorstand. Dies vor dem
Hintergrund, dass der damalige Vorstand die mit der Drittschuldnerklage in Zusammenhang stehende Zahlung autorisierte. Die rechtliche Ausgangsposition im Drittschuldnerprozess stellte sich
für die Bundesliga zunächst als nicht aussichtsreich dar. Dies änderte sich mit der Einholung des Gutachtens von Prof. ANGST, sodass ich zur Ansicht gelangte, dass man den Prozess „ausfechten" sollte. Als WESTENTHALER Vorstand der Bundesliga wurde, meinte er, er könne die
Sache aus der Welt schaffen. Damit ist die Verbindlichkeit aus dem Drittschuldnerprozess gemeint. In diesem Zusammenhang führe ich an, dass das Verhältnis zu WESTENTHALER nicht unbedingt freundschaftlich war. Es gab keine klare Ressortaufteilung zwischen den beiden Vorständen, dies vor dem Hintergrund, dass STRONACH WESTENTHALER als Vorstandsvorsitzenden installieren
wollte. Dies wollten die Aufsichtsräte nicht. Eine klare Geschäftsordnung gab es nicht. Befragt dazu, was ich zu allfälligen Verhandlungen von WESTENTHALER mit Vertretern des Finanzministeriums mitbekommen
habe,
so
gebe
ich an,
dass
ich die vermeintlichen
Verhandlungen von WESTENTHALER vom Hörensagen her kenne. Ich habe keine über die
Aufsichtsratsprotokolle hinausgehendes Wissen zum Inhalt dieser Gespräche.
Vorhalt Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 17.11.2003 (ON 3, AS 79 ff), Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 04.12.2003 (ON 45, AS 469 ff): Die obigen Ausführungen wiederholend 1/ - . Ls'X
y
gebe ich an, dass es aus meiner Sicht keinen Rechtsgrund zur Zahlung an die Republik gegeben 'hat. Ich wäre nur zum Vergleichsabschluss bereit gewesen, wenn keine Kosten für die Bundesligg^ ö/f damit verbunden gewesen wären. In diesem Zusammenhang wurde der Ausdruck Komplementärförderung kreiert. WESTENTHALER erklärte in den Gremien der Bundesliga im Zusammenhang mit dem Drittschuldnerprozess stets, dass eine entsprechende Ausgleichszahlung vom Finanzministerium kommen wird. Fakt ist aber, dass diese Komplentärzahlung nicht geleistet wurde, sondern an die Bundesliga eine Jugendförderung ausgeschüttet wurde. Das Finanzministerium konnte eine Förderung an die Bundesliga nicht direkt leisten. Aus diesem Grund wurde der Weg über das Bundeskanzleramt und das in diesem eingegliederte
Sportstaatssekretäriat gewählt. Aufgrund der Ausschüttung der EUR 1 Mio. als Jugendförderung und der damit verbundenen Weigerung meinerseits, den Vergleich zu unterzeichnen, wurde ich vom Aufsichtsrat der Bundesliga entlastet.
LUKASEK war Angestellter der Bundesliga und wurde von WESTENTHALER für den Bereich
Marketing eingesetzt. Konkrete Wahrnehmungen zu einer möglichen Involvierung des LUKASEK in die Lukrierung der zusätzlichen Fördermillion habe ich keine.
Im Zusammenhang mit der Zusatzförderung hatte ich grundsätzlich keinen Kontakt zu Vertretern
des ÖFB. Ich kann mich aber an ein Treffen mit STICKLER und anderen Vertretern des ÖFB erinnern, in welchem die Vereinbarung vom 22.03.2004 unterzeichnet wurde. Der ÖFB war hinsichtlich der Zusatzförder Million eine reine Verrechnungsstelle. Meiner Wahrnehmung nach
gingen die Verantwortlichen des ÖFB von einer Verwendung der EUR 1 Mio. für Jugendzwecke aus.
Nach Vorhalt ON 55, AS 537: Eine konkrete Erinnerung verbinde ich mit dieser E-Mail nicht.
Möglicherweise haben wir eine Quartalsabrechnung an den ÖFB weitergegeben betreffend Österreichtopf.
Nach Vorhalt ON 62, AS 473 ff und ON 62, AS 205 ff: Hierzu kann ich nichts angeben. Die sind vermutlich nach meinem Ausscheiden verfasst worden.
Nach meinem Verständnis der Verrechnungsabläufe in der Bundesliga, die es damals gegeben hat, wäre die Tranche der ersten 500.000 Euro, die im Geschäftsjahr 2003/ 2004 der Bundesliga
zugeflossen ist in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2003/ 2004 als Rückstellung Österreichertopf, Jugendsport, was auch immer, auszuweisen gewesen.
Die Vernehmung wurde von
bis
Ende der Vernehmung:
Uhr
14.52
zwecks //
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unterbrochen.
82> Vernehmendes Organ:1
Vernommene Person:
L J ' Schriftführer/in:
'V 1/Jt-
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Wirtschafts- und
rtorruptionsstaatsanwaltschaft
GZ:
Wien, am 05.11.2012
12 St 18/11t
Betreff:
Beschuldigtenvernehmung WKSTA, Dampfschiffstr. 4, 1030 Wien
Ort der Vernehmung:
9.00 Uhr
Beginn der Vernehmung: Leiter/in der Vernehmung:
Deutsch Dolmetsch erforderlich: Schriftführer VB Manuel AHORNEGGER Verteidiger RA Dr. Martin RIEDL
Sprache: Sonst, anwesende Personen:
Persönliche Verhältnisse:
Geschlecht:
PELOUSEK PELOUSEK männlich
Vorname/n:
Robert
Familienname/n:
Familienname/n z.Zt.d. Geburt:
Sämtliche früheren Namen: Aliasnamen:
Spitznamen: Ruf- Haus od. von der Person
geführte falsche Namen: Akademischer Grad / Titel:
Mag.
Tag, Monat, Jahr der Geburt:
06.08.54
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Staat:
Staatsangehörigkeit: Vornamen der Eltern:
Familienstand: Ehegatte:
% Straße, Hausnr., Stiege, Tür: | Postleitzahl, Ort, Bezirk: I Staat: Telefonnummer/n:
eMail-Ädresse/n: Legitimation:
Beruf / Erwerbstätigkeit/en: Schulbildung:
Vermögen' Nettoeinkommen:
Finanzielle Verpflichtungen:
Sorgepflichten: Gesetzlicher Vertreter: Vorstrafen:
Bewährungshelfer/in: Nur bei Jugendlichen u. jungen Erwachsenen:
Bezugsperson Vater:
Bezugsperson Mutter: Standesamt der Geburt:
Vormundschaftsgericht u. GZ: Dienstgeber / Schule:
&
BeleJirujTgeMHinweis^lErJilä
aeaen mich Verwendung finden kann.
,,»„„,.
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte z.
1. einen Verteidiger zu wählen (§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten <§§ 61 und 62 StPO),
2. Akteneinsicht zu nehmen (§§ 51 bis 53 StPO),
Maßnabe der 55 58 59 Abs. 1
4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen §164 Abs. 2StPO), 'S dieAufnahme von Beweisen zu beantragen (fc 5b btruj,
c;,pn\ 6 EinsDruch wien der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben ,K-m« (§ 106 SPO).
7. ISweSgen die genchtliche Bewi.ligung von Zwangsm,tteh zu erheben (§ 87 StPO), 8. die Einstellung des Ermittlungsverfahrens; zubeantragen, §™8 StPCO Mitbeschuldigten 9. an der Hauptverhandlung, an emer kontradiktor sehen Vernehmung von g Tatrekonstruktion (§ 165 Abs. 2StPO), an einer Befundaufnahme (§ 127 Abs. z btru) unu du e (§ 150 StPO) teilzunehmen.
10 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben
Frmächliqung eingeschränkt werden können
-
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
loh werde über den gegen mioh bestehenden Tafverdach, betreffend die Zusatzfordermillion belehr,. Mein Verteidiger Dr. RIEDL wird sich etwas verspaten. Ich bin trCzdem bereit m,t der Vernehmung zu beginnen.
Um 9.02 Uhr erscheint Dr. RIEDL und nimmt an der Vernehmung teil.
,ch halte meine in den Zeugenvernehmungen am 21.09.2011 und am 18.04.2011 gemachten Angaben inhaltlich aufrecht.
Eingangs möchte ich eine zusammenfassende Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben: Ich möchte im Jahr 2000 beginnen, in welchem der Regierungswechsel von KLIMA - SCHUSSEL zu SCHÜSSEL - RIESS-PASSER stattfand. Ich war einer der engsten Mitarbeiter von KLIMA. In den Jahren 1997 bis 2000 übernahm ich mit PLASSNIK die Regierungskoordination. Im Jahr 2000 wurde ich Präsidialchef des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (BMOLS). Dieses Ministerium bestand aus 2Sektionen. Die eine war die Präsidialsektion und die andere war die Personalsektion. RIESS-PASSER war zuständig für den Sport und informierte d.e gesamte
Regierung von der beabsichtigten Bewerbung gemeinsam mit der Schwe,z für d,e
Fußballeuropameisterschaft 2008. RIESS-PASSER nahm politischen Kontakt auf mit ihren Schweizer Kollegen und vereinbarte auf politischer Ebene die Bewerbungsabsicht. Ich glaube, dass die beiden Fußballverbände im Jahr 2001 die entsprechende Bewerbung bei der UEFA eingereicht haben Diese Bewerbung unterschied sich fundamental von der Bewerbung Osterreich/Ungarn um die Ausrichtung 2004. Und zwar in zweierlei Hinsicht: a) in ihrer politischen Ernsthaftigkeit und b) um die sportpolitischen Zielsetzungen der Bundesreo^ron^m Zuge der Vorbereitungen für eine
Beilage ^
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BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES 1!
Hl IJ
GZ:
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C 1!
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AVSNTIOM
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PS
Wien, am 11. Dezember 2012
VSA/182/2011 -BAK
Bearbeiter/in: Wilhelm NIEDL
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN, HERRENGASSE 7 UP-Code: UP02390 DVR: 0000051 Tel: 01-53126-6950 Fax:01-53126-108583
[email protected] Sicherheitsbehörde: Bundesminister/in für Inneres
Beschuldigtenvernehmung Betreff: Ing. Peter WESTENTHALER ua, Verdacht auf: §§ 146, 147 StGB Ort der Vernehmung:
oa. Dienststelle
Beginn der Vernehmung:
11.12.2012,10:00 Uhr
Leiter/in der AmtshandlungA/ernehmung: Verteidiger:
Cl Wilhelm NIEDL
Sprache:
Deutsch
Sonst, anwesende Personen:
Gl Manfred NIGGAS
Dr Gerald GANZGER Dolmetsch erforderlich:
Person gibt über die persönlichen Verhältnisse an: Familienname/n:
LUKASEK
Familienname/n z.Zt.d. Geburt: Geschlecht:
männlich
Vorname/n:
Kurt
Früh. Geb.Daten: Alias Geb.Daten:
Sämtliche früheren Namen: Aliasnamen:
Spitznamen: Ruf- Haus od. von der Person
geführte falsche Namen: Akademischer Grad / Titel:
Tag, Monat, Jahr der Geburt:
07.04.1962
Ort, Bezirk, Land der Geburt:
Wr. Neustadt
Staat:
Staatsangehörigkeit:
Mutter:
Vornamen der Eltern: Familienstand:
Ehegatte: t Straße, Hausnr., Stiege, Tür:
1 Postleitzahl, Ort, Bezirk: I
Staat:
Telefonnummer/n:
eMail Ädresse/n: Legitimation: Beruf / Erwerbstätigkeit/en: Schulbildung: Vermögen: Nettoeinkommen:
Geschäftsführender Gesellschafter
4VS, 4 Gym. Nicht abgeschlossenes Wirtschaftsstudium Keine Angaben Keine Angaben
Finanzielle Verpflichtungen:
Sorgepflichten:
1 Kind
Gesetzlicher Vertreter:
/
-sn
Nein
ft
Vorstrafen:
Bewährungshelfer/in: Nur bei Jugendlichen u. jungen Erwachsenen:
Bezugsperson Vater: Bezugsperson Mutter: Standesamt der Geburt:
Vormundschaftsgericht u. GZ: Dienstgeber /Schule: Verteidiger/in::
D
Verweigerung der Beiziehung des/r Verteidigers/in
•
Ausschluss des/r Verteidigers/in
Belehrungen / Hinweise / Erklärungen:
Generelle Belehrung Beschuldigter:
Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im qeqenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam
gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich
Verwendung finden kann.
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:
1. einen Verteidiger zu wählen (§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten (§§ 61 und 62 StPO),
2. Akteneinsicht zu nehmen (§§ 51 bis 53 StPO),
3 mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,
.
.
4. gemäß §164 Abs. 2StPO einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen, 5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen (§ 55 StPO),
6 Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben (§106 StPO), 7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben (§ 87 btPU), 8 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen (§ 108 StPO),
9 an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten (§ 165 Abs. 2StPO) und an einer Tatrekonstruktion (§ 150 StPO) teilzunehmen,
10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben,
11. Übersetzungshilfe zu erhalten (§ 56 StPO).
Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls ausdrücklichen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen können.
Akteneinsicht auf der bearbeitenden Dienststelle ist nur nach vorheriger Terminvpreinbarung und nur bis zur Erstattung des Abschlussberichtes an die Staatsanwaltschaft mogljch. /
Ich hatte die Möglichkeit, vor Beginn der Vernehmung/die Belehrungen, Hinweis =
Erklärungen durchzulesen, bzw durchlesen zu lassen und nehnte dieser Kenntnis. Ausdruck erfolgte am/um: 11.12.2012, 10:00 h
und
\
Unterschrift vernommene Person
Ich wurde im Sinne vorstehender Ausführungen^elehrt und gebe nunmehr freiwillig Folgendes an: /
GZ VSA/182,
x7
Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung über Auftrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Ermittlungen gegen mich wegen Verdacht nach § 12, 146 und 147 StGB führt.
Zur Person:
Ich war von ca Mai 2003 bis August 2004 bei der Österreichischen Fußball-Bundesliga als Angestellter im Marketingbereich tätig. Zur Sache:
Am 1. März 2003 wurde ein Fördervertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich als Förderungsgeber und dem Österreichischen Fußballbund als Förderungsnehmer aufgesetzt, woraus ersichtlich ist, dass anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 die besten Talente in
Kooperation mit den jeweiligen Vereinen und Talenteförderungseinrichtungen und unter Einbeziehung derSportwissenschaftler ausgebildet werden sollen.
Für dieses Projekt wurden insgesamt € 1,8 Mio, zahlbar in 5 Jahresraten zu je € 363.365,-- zur Verfügung gestellt.
Da mit diesem Geld jedoch nicht das Auslangen gefunden werden konnte, wurde vom damaligen Generalsekretär des ÖFB, Wolfgang GRAMANN um eine weitere Förderung in der Höhe von 1 Mio Euro angesucht, welche in mehreren Tranchen auch ausbezahlt wurde.
Aufgrund der Ermittlungen besteht jedoch der Verdacht, dass diese zusätzliche Förderung nicht für die Nachwuchsarbeit, sondern für die Begleichung einer Finanzschuld anlässlich des Konkurses des FC Tirol an die Finanzprokuratur verwendet worden ist.
Dazu werden Ihnen nun einige Fragen gestellt und Sie werden ersucht, diese wahrheitsgemäß zu beantworten.
Frage:
Sie nahmen zum damaligen Zeitpunkt auch an mehreren Aufsichtsratsitzungen teilt, wo die sogenannte Drittschuldnerklage Thema war. Was können Sie dazu angeben? Antwort:
Diese Sitzungen sind inzwischen schon 9 Jahre her und an den jeweiligen Aufsichtsratsitzungen nahm außer den Sekretärinnen und den Buchhaltungsangestellten die gesamte Geschäftsstelle teil. Meine Funktion beschränkte sich auf Auskunftserteilung zu spezifischen Themen des Marketings. Tatsache ist jedoch, dass die Drittschuldnerklage auch bei einigen Sitzungen Thema war. Frage:
Aus den Aufsichtsratsprotokollen ist ersichtlich, dass Ing. WESTENTHALER den Aufsichtsrat immer wieder informiert hat, dass er mit dem Finanzministerium bezüglich der Drittschuldnerklage Gespräche führen würde.
In der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2003, Big 16 des 1. Zwischenberichtes teilt er mit, dass durch persönliche Gespräche zwischen ihm, der Finanzprokuratur und dem Finanzminister ein Vergleichsangebot erarbeitet werden konnte/ Was können Sie dazu sagen?
Vernehmung - GZ: VSA'182/201 i
xfOA Dass Ing. WESTENTHALER dies bei der Aufsichtsratsitzung gesagt hat, kann ich mich erinnern. Dazu angeben kann ich aber nichts, da ich an den Verhandlungen zwischen ihm und den
Antwort:
Finanzministerium nicht teilgenommen habe. Frage:
In der nächstfolgenden Sitzung am 4. Dezember 2003 teilt Ing. WESTENTHALER mit, dass es
bezüglich des Förderansuchens bereits eine Zusage geben würde. Laut Protokoll sagte er wörtlich „dass die zugesagte Komplementärzahlung ausbezahlt wird, wurde am 4.12.2003 im Budgetüberschreitungsgesetz 2004 vom Nationalrat beschlossen". Was bedeutet Komplementärzahlung? Antwort:
Auf den Begriff Komplementärzahlung bin ich erst bei der Akteneinsicht gestoßen, er sagt mir überhaupt nichts. Frage:
Bei der Aufsichtsratsitzung am 19. Feber 2004 teilt Ing. WESTENTHALER mit, dass nunmehr ein
bedingter Vergleich mit der Finanzprokuratur abgeschlossen wurde und die 1. Teilrate in der Höhe von €500.000,- bereits angewiesen sei und die 2. Teilrate im März überwiesen wird. Die Zahlungen erfolgen an den ÖFB und sind zweckgewidmet. Was können Sie dazu angeben? Antwort:
Dazu kann ich keine Angaben machen. Mir ist nicht bekannt, ob es sich um eine Teilrate der Förderung oder um eine Teilrate an die Finanzprokuratur gehandelt hat. Frage:
In der Vorstandssitzung am 12. Jänner 2004 hält Ing. WESTENTHALER fest, dass es eine
schriftliche Förderzusage vom Sportstaatssekretär Mag. SCHWEITZER vom 19.12.2003 geben würde, mit der der vereinbarte Vergleich verbindlich wurde. Was können Sie dazu angeben? Antwort.
Bei dem Vergleich handelte es sich um die Drittschuldnerklage, welcher einmal widerrufen und
danach wieder abgeschlossen wurde.
Ich war bei den Vergleichsgesprächen nicht dabei und kann auch nicht sagen, ob dies richtig protokolliert ist. Ich habe mit der Protokollierung nichts zu tun. Frage:
Am 20.1.2004 wird in der Vorstandssitzung von KORNHOFF festgehalten, dass der ÖFB das Geld (Förderung) unter dem Titel „Österreichertopf" überwiesen wird. Antwort:
Zum damaligen Zeitpunkt bestand der Österreichertopf schon und in diesem Topf wurde mit einen
eigenen Verteilungsschlüssel Gelder einbezahlt und an die Vereine ausbezahlt und zwar aufgrund der eingesetzten österreichischen Spieler nach eingesetzten Minuten.
Frage:
^
In der Vorstandsitzung am 24.5.2004 teilt Ing. WESTENTHALER mit, dass die in dieser Woche fällige Zahlung von 0,5 Mio Euro an die Republik Österreich derzeit nicht gezahlt werden kann, da es aufgrund eines Versäumnisses von Hr GRAMANN zu einer kurzfristigen Verzögerung des Geldes vom ÖFB an die BL gekommen ist. Er teilt weiters mit, dass dieses Geld bis spätestens Mittwoch bei der BL einlangen würde und anschließend weiter gegeben werden kann. Was können Sie dazu angeben? Antwort:
An dieses Gespräch kann ich mich definitiv nicht erinnern.
Zu diesem Zeitpunkt wurden die TV Rechte verhandelt und der ORF verlor damals die TV-Rechte. Ich war bei diesen Verhandlungen eingebunden und hatte auch keine anderen Interessen als einen bestmöglichen Abschluss zu erzielen. Frage:
Am 17. und 19. Dezember 2003 wurden von Ihnen Schreiben an Mag. Matthias WINKLER, Mag. Karl SCHWEITZER und Dr. Wolfgang SCHÜSSEL mittels Fax gesendet, wobei sie einen Vorschlag
zur Abwicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fußball-Bundesliga übermitteln.
Was hat es damit auf sich? Antwort:
Dabei handelt es sich um eine Auftragsarbeit, die Weiterleitung habe ich im Namen von Ing. WESTENTHALER durchgeführt , mit dem Konzept hatte ich nichts zu tun. Frage:
Es gibt weitere eine E-Mail vom 7. Juni 2004, von Ihnen an Monika EIDELPES, wo Sie fragen „Können wir uns das leisten?" Was bedeutet dies? Antwort:
Dieses Mail ist mir nicht mehr erinnerlich, ich kann dazu heute keine Angaben mehr machen. Frage:
Es gibt eine weitere E-Mail vom 15.12.2003 von Ihnen an Mag. WINKLER und Fritz SIMHANDL mit einem Textvorschlag für die Umsetzung des Förderungsbeschlusses.
Mag. WINKLER beantwortet diese E-Mail am 16.12.2003 „für uns ist sozusagen jede Lösung OK, bitte besprich das mit dem Büro von Karl SCHWEITZER. Was immer wir bis dato vorgeschlagen haben, wurde abgelehnt. Hast du mit koll günther schon geredet? Dort ist der engpass!" Was können Sie dazu angeben? Antwort:
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich auch wieder über Auftrag von Ing. WESTENTHALER mit
Mag. WINKLER Kontakt aufgenommen, dies deshalb, da ich mit Mag. WINKLER auch privat befreundet war.
Aus der Hirachie heraus hätte ich dies, wenn mir Ing. WESTENTHALER des Auftrag gegeben hat, dies auch so machen müssen.
// //
VSA/182
Befragt ob Ing WESTENTHALER oder eine andere Person in meiner Anwesenhe.t dez.d.ert /Q>
gesagt hat, dass die erhaltene Zusatzförderung in der Höhe von 1 Mio Euro für d» Drittschuldnerklage verwendet wird, gebe ich an, dass dies nicht der Fall war.
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen Ich habe keine Änderungen vorgenommen.
/\
venjiöihmende Exekutivbeamte
vernommene Person:
Wil^eHm (m NIEDL, NIEDL, Mafifrey Marvfre* NIGGAS
Kurt LUKASEK
5Z VSA/182.'201'
erfolgreiche Bewerbung stand die öffentliche Hand vor 2Herausforderungen: a) die Erfüllung der
Garantieerklärungen gegenüber der UEFA (reine staatliche Aufgabe), sind in etwa 17 bis 20 CTf Garantieerklärungen, die von jedem zuständigen Minister mit der persönlichen Unterschrift
garantiert werden müssen. Z.B: Verkehrsinfrastruktur, Sportstätteninfrastruktur, umfassende Sicherheitsgarantien zu Land und zu Luft, b) die sportpolitische Zielsetzung der Bundesregierung war: Jedes große Sportevent nicht nur organisatorisch, sondern auch sportlich erfolgreich zu
bewältigen (wettbewerbsfähige österreichische Fußballnationalmannschaft). RIESS-PASSER hat mich beauftragt den Ist-Zustand des österreichischen Fußballs zu analysieren. In diese Analysen waren namhafte Sportexperten und die zuständigen Vertreter des ÖFB (RUTTENSTEINER)
eingebunden. Diese Analyse begann im Jahr 2001. Das Ergebnis dieser Analyse lautet wie folgt: a) Der österreichische Fußball war im Jahr 2001 international und europäisch nicht mehr wettbewerbsfähig, b) es wurden schwere Ausbildungsdefizite im „elitären" Fußballnachwuchs
festgestellt (z.B. die U14, U16, U18, U21 Ergebnisse der Jugendnationalmannschaften dokumentieren das dramatisch), c) aufgrund der schlechten Ausbildung unserer jungen
Fußballspieler fand kaum ein österreichischer junger Nachwuchsspieler einen Arbeitsplatz in den
großen europäischen Profiligen, d) in den 70er, 80er, bis in die frühen 90er Jahre war das Fußballreglement des ÖFB so gestaltet, dass maximal 3 ausländische Fußballspieler pro Mannschaft in Österreich Fußball spielen durften. Durch den Beitritt zur EU und das bekannte Bosman Urteil hat sich die Rechtslage im europäischen Fußballmarkt vollkommen geändert. Nunmehr war der Fußballmarkt offen und es gab keine Begrenzung mehr für ausländische Fußballkräfte. Dies führte dazu, dass im Jahr 2000/2001 manche Proficlubs der obersten
Spielklasse in Österreich nur mehr mit Ausländern spielten, d.h. der jeweilige österreichische Nationalteamtrainer stand vor der Tatsache, dass er auf schlecht ausgebildete junge
Nachwuchsspieler zugreifen musste oder auf arrivierte österreichische Fußballspieler, die kaum mehr zum Einsatz kamen. RIESS-PASSER zog daraus folgende sportpolitische Schlussfassung: a) einen modernen Ausbildungsimpuls für ausgewählte österreichische Nachwuchsspieler zu setzen, dies wurde mit dem ÖFB intensiv in zahlreichen Besprechungen auf Expertenebene ausgearbeitet und mündete in das Programm Challenge 2008. Dies wurde noch in der Schillingzeit verhandelt,
das waren pro Jahr 5 Mio. Schilling (insgesamt 25 Mio. Schilling). Diese Ausbildungsimpulse waren Lehrgänge des ÖFB. Unser Ersuchen an den ÖFB und die Bundesliga war, diese neue Trainingsmethodik in den standardisierten täglichen Trainingsablauf bei den Bundesnachwuchszentren und bei den Jugendmannschaften der Profivereine zu implementieren,
b) Nachdem wie oben erwähnt der österreichische Fußballmarkt nur mehr im bescheidenen Ausmaß Platz für österreichische Profikicker anbot, ist RIESS-PASSER aus sportpolitischen
Gründen an die Organe der Bundesliga herangetreten, einen rechtlich möglichen Weg zu finden, mehr österreichischen Spielern eine Spielmöglichkeit in den beiden obersten Spielklassen anzubieten. Diese Gespräche fanden meine Erinnerung nach ebenfalls im Jahr 2001 statt und wurden mit zahlreichen Rechtsexperten, auch einem Rechtsexperten der EU-Kommission geführt.
Das Ergebnis dieser sportpolitischen Bemühungen von RIESS-PASSER war ein sogenanntes „Gentleman Agreement" mit der österreichischen BundesligjuJn diesem Gentleman Agreement
Beilage
V3
www.bundesliga.at Vp.f\
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Österreichische Fussball-Bundesliga
BUNDES
Ernst Happel Stadion
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Sektor A, Meiereistraße 7 A-1O20 Wien
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Herrn
Staatssekretär für Sport
101-119-583/00 BLZ: 12000
Mag. Karl Schweitzer
Geschäftsführer: Thomas Kornhoff
Ing. Peter Westenthaler Firmensitz Wien FN 167246a
Gericht: Handelsgericht Wien UIDATU 44108201
Fax: 01/53115/4065
Wien, am 17. Dezember 2003
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, lieber Karl! Anbei darf ich Dir wie vom Vorstand Peter Westenthaler telefonisch avisiert, den mit dem Finanzministerium akkordierten Vorschlag zur Abwicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fußball Bundesliga übermitteln und ersuche um rasche Prü fung und Abwicklung.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Dir jederzeit unter 0676/3040517 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESLIGA
Kurt Lukasek
Marketingleiter
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VEJMZAC E2S
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Bundeskanzler
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An
Ing. Peter Westenthaler
Dr. Wolfgang Schüssel
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Gericht: Handelsgericht Wien UIDATU 44108201
Fax:53115-2705
Wien, am 19. Dezember 2003
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
anbei darf ich Ihnen wie mit Bundesligavorstand Peter Westenthaler besprochen, den Vor schlag der Fußball Bundesliga zur Ausschüttung der am 03. Dezember im Parlament be schlossenen Förderung, übermitteln und verbleibe
mit freundlichen Grüßen OSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESLIGA
Kurt Lukasek
Marketingleiter
T • -Mobile-
RE.D rZAC ES
E:\DEFAULT\bl\2003-04Worlagen\vorlage_fax mit logi.doc
Das BG spricht bei der allgemeinen Förderung von einem Jahresplan für Sportförderung ohne besondere Zwecke, für den Zustimmung der Verbände
eingeholt werden muss und von dem nur in bestimmten Fällen abgegangen werden darf.
Die im BÜG 2003 beschlossene Förderung fällt nicht unter die Mittel, die in § 3 aufgezählt sind. Die gegenständliche Förderung ist als allgemeine Sportförde
rung mit einem besonderen Zweck zu behandeln, weswegen eine Einbindung gemäß § 3 (2) BG nicht erforderlich ist.
Für die Umsetzung des Förderungsbeschlusses des Nationalrats kommen le
diglich die §§ 1 und 2 BG als gesetzliche Grundlage zum Tragen.
Die Begründung der Förderung:
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Euro 2008 wurde vom Österreichi
schen Fußballbund ÖFB, der Österreichischen Fußball Bundesliga und der öf fentlichen Hand das Projekt Challenge 2008 ins Leben gerufen.
Ziel dieses Projektes ist eine wettbewerbsfähige österreichische National
mannschaft für die Europameisterschaft im eigenen Land durch eine mehrjäh rige Vorbereitung auf höchstem Niveau.
Neben regelmäßigen Lehrgängen junger Spieler ist es zur Zielerreichung un abdingbar notwendig, dass die in Frage kommenden Spieler durch regelmä ßige Einsätze in Vereinen der T-Mobile Bundesliga sowie der Red Zac Ersten
Liga Erfahrung und Spielpraxis in Wettbewerbsspielen sammeln können.
Die umfassende Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen ist nicht Ergän zung, sondern Grundlage für die weiterführende Ausbildung in den Lehrgän gen der Challenge 2008.
Da das Sammeln von Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen nur in den
Vereinen beider Spielklassen der Bundesliga möglich ist, kann die Förderung folgerichtig nur über die Österreichische Fußball Bundesliga erfolgen. Das erste Jahr Challenge 2008 hat gezeigt, dass die Vereine derzeit nur unter
größten Anstrengungen in der Lage sind, Spieler, die mit Blickrichtung Euro 2008 in Auswahlmannschaften und für Lehrgänge einberufen werden, abzu stellen und diesen Spielern gleichzeitig die entsprechenden Einsätze in den Kampfmannschaften zu garantieren.
Neben terminlichen Problemen kommt es hier zu massiven physischen - die Belastbarkeit von 17 - 20 -jährigen ist bei weitem nicht so groß wie die älterer Spieler, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Erholungsphasen -, psy chischen - junge Spieler müssen erst lernen, die hohe Erwartungshaltung auch durch bereits erreichte Erfolge zu erfüllen - und schulischen Belastun gen - immer mehr in Frage kommende Spieler beenden in dieser Phase eine Lehre oder absolvieren die Matura.
Diese Belastungen führen bei den Vereinen zu erhöhten Aufwendungen, die mit dieser Förderung abgefedert werden können.
Damit die Ziele - forcierte Nachwuchsausbildung, Erfahrung und Spielpraxis erreicht werden können, muss ein Anreizsystem geschaffen werden, das da für sorgt, dass vermehrt und regelmäßig junge österreichische Spieler in den
Mannschaften der Österreichischen Fußball Bundesliga zum Einsatz kom men.
Dazu soll mit den im BÜG 2003 beschlossenen Mitteln für ein Jahr der Öster
reichertopf der Österreichischen Fußball Bundesliga dotiert werden. Die Dotierung für ein Jahr zeigt, dass es sich um eine Anlaufförderung han delt, um die mit der Challenge 2003 gesteckten Ziele zu erreichen.
MS
Die Anlaufförderung ist das Ergebnis der ständigen Evaluierung der Challen ge 2003 durch öffentliche Hand, ÖFB und ÖFBL.
In den Folgejahren soll dieser Leistungsausgleich durch Umschichtungen zwischen ÖFB und ÖFBL erfolgen. Entsprechende Gespräche haben bereits begonnen.
Die Umsetzung:
Die Vereine der T-Mobile Bundesliga erhalten Prämien für den Einsatz Öster reichischer Spieler - 800.000,- € -, die auf Grund eines bereits bestehenden Schlüssels ausgeschüttet werden.
200.000.- €werden an die Vereine der Red Zac Ersten Liga ausgeschüttet.
Dieser bereits eingeführte Modus ist transparent und von den Vereinen akzep tiert, die Abrechnung funktioniert und der Mitteleinsatz ist auch für den Rech nungshof nachvollziehbar.
ß
SENDEBERI CHT 19/12/2003
TN=BLM
DATUM
SE/EM-ZEIT GEGENSTELLE
19/12
01'20'
19/12/2003
11:02
BLM
MODUS
+43 1 53115 2705
SE
11:04
MARKETING
SEITEN
05
ERGEBNIS
OK
MARKETING •» 0531152705
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0000
JM703
001
www.bundesliga.at
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LIGA
Österreichische Fu=ät>all-Bundasliga Ernst Happel Stadion Sektor A, Meieraistraße 7 A-10gK5 Wien
TbL (01) 727 19/DW 45-55 Fax: (01)728 16 30 E-Mail:s$j$$!s!Mä$$!!8ä£t
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Tel: (01) 727 16/DW4S
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10S-102-692/00 BLZ:12000
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Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel
101-119-583/00 BLZ: 12000 Geschäfteführer: Thomas Komhotl Ing. Peter WastärMhal*/ Firmansitz WiOfi FN 167246a
Gericht: Handelagericht Wien
Fax: S3115-2705
UIDATU441QB201
cf
Wien, am 19. Dezember 2003
Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler,
anbei darf ich ihnen wie mit Bundesligavorstand Peter Westenthaler besprochenen Vor schlag der Fußball Bundesliga zur Ausschüttung der am 03. Dezember im Parlament be schlossenen Förderung, übermitteln und verbleibe
Beilage //Lf ^o www.bundesliga.at
@
Österreichische Fussball-Bundesliga Ernst Happel Stadion
BUNDES
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Sektor A, Meiereistraße 7 A-1020 Wien
Tel.: (01) 727 18/DW45-55 Fax: (01)728 16 30 E-Mail: office(5>bundesliqa.at
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105-102-692/00 BLZ:12000
Herrn
Tel: (01) 727 18/DW 45 Bankverbindung: Bank Austria
Matthias Winkler Bundesministerium für Finanzen
101-119-583/00 BLZ: 12000 Geschäftsführer: Thomas Komhoff
BLM Marketing und Event GmbH.
Ing. Peter Westenthaler Firmensitz Wien FN 167246a
Gericht: Handelsgericht Wien UIDATU 44108201
Fax: 01/5133938
Wien, am 17. Dezember 2003
Lieber Matthias!
Anbei darf ich Dir den an Staatssekretär Mag. Schweitzer übersendeten Vorschlag zur Ab
wicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fußball Bundesliga,
zu Deiner geschätzten Kenntnisnahme übermitteln.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Dir jederzeit unter 0676/3040517 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen *REICHIS£HE FUSSBALL-BUNDESLIGA
Kurt Lykasek Marketingleiter
T- -Mobile- •• mm ßEDl^ZAC E:\DEFAULT\bl\2003-04Worlagen\vorlageJax mitlogi.doc
Budgetüberschreitungsgesetz 2003 - BÜG 2003
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für For schung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage Ides Bundesfinanzge-
setzes 2003 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 - BÜG 2003), erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäfti gungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen er
lassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003)
Der Nationalrat hat [am 3. Dezember 2003] beschlossen:
36. :Beim Voranschlagsansatz 1/10606 bis zu einem Betrag von 1Milli on Euro für forcierte Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fußballeuro
pameisterschaft 2008, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinspa rungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
Bundesgesetz vom 12. Dezember 1969, betreffend Förderungen des Sportes aus Bundesmitteln (Bundes-Sportförderungsgesetz):
Der Bund fördert den Sport, soweit es sich um Angelegenheiten von internati onaler und gesamtösterreichischer Bedeutung handelt. (§1(1) BG) Im Sinne der Abs. 1 und 2 sind insbesondere zu fördern:
e) Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen internationaler oder gesamtös terreichischer Sportanliegen. (§1 (3)e BG)
Förderungen im Sinne dieses Abschnittes sind
Zuwendungen privatrechtlicher Art, soweit sie nicht unter lit. bund lit. cfallen.
n Das BG spricht bei der allgemeinen Förderung von einem Jahresplan für Sportförderung ohne besondere Zwecke, für den Zustimmung der Verbände eingeholt werden muss und von dem nur in bestimmten Fällen abgegangen werden darf.
Die im BÜG 2003 beschlossene Förderung fällt nicht unter die Mittel, die in §3
aufgezählt sind. Die gegenständliche Förderung ist als allgemeine Sportförde rung mit einem besonderen Zweck zu behandeln, weswegen eine Einbindung gemäß § 3 (2) BG nicht erforderlich ist.
Für die Umsetzung des Förderungsbeschlusses des Nationalrats kommen le diglich die §§ 1 und 2 BG als gesetzliche Grundlage zum Tragen. Die Begründung der Förderung:
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Euro 2008 wurde vom Österreichi schen Fußballbund ÖFB, der Österreichischen Fußball Bundesliga und der öf fentlichen Hand das Projekt Challenge 2008 ins Leben gerufen.
Ziel dieses Projektes ist eine wettbewerbsfähige österreichische National mannschaft für die Europameisterschaft im eigenen Land durch eine mehrjäh rige Vorbereitung auf höchstem Niveau.
Neben regelmäßigen Lehrgängen junger Spieler ist es zur Zielerreichung un
abdingbar notwendig, dass die in Frage kommenden Spieler durch regelmä ßige Einsätze in Vereinen der T-Mobile Bundesliga sowie der Red Zac Ersten Liga Erfahrung und Spielpraxis in Wettbewerbsspielen sammeln können. Die umfassende Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen ist nicht Ergän
zung sondern Grundlage für die weiterführende Ausbildung in den Lehrgän gen der Challenge 2008.
/)2b Da das Sammeln von Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen nur in den
Vereinen beider Spielklassen der Bundesliga möglich ist, kann die Förderung
folgerichtig nur über die Österreichische Fußball Bundesliga erfolgen. Das erste Jahr Challenge 2008 hat gezeigt, dass die Vereine derzeit nur unter größten Anstrengungen in der Lage sind, Spieler, die mit Blickrichtung Euro 2008 in Auswahlmannschaften und für Lehrgänge einberufen werden, abzu stellen und diesen Spielern gleichzeitig die entsprechenden Einsätze in den Kampfmannschaften zu garantieren.
Neben terminlichen Problemen kommt es hier zu massiven physischen - die
Belastbarkeit von 17-20 -jährigen ist bei weitem nicht so groß wie die älterer Spieler, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Erholungsphasen -, psy chischen - junge Spieler müssen erst lernen, die hohe Erwartungshaltung auch durch bereits erreichte Erfolge zu erfüllen - und schulischen Belastun gen - immer mehr in Frage kommende Spieler beenden in dieser Phase eine Lehre oder absolvieren die Matura.
Diese Belastungen führen bei den Vereinen zu erhöhten Aufwendungen, die mit dieser Förderung abgefedert werden können.
Damit die Ziele - forcierte Nachwuchsausbildung, Erfahrung und Spielpraxis erreicht werden können, muss ein Anreizsystem geschaffen werden, das da
für sorgt, dass vermehrt und regelmäßig junge österreichische Spieler in den
Mannschaften der Österreichischen Fußball Bundesliga zum Einsatz kom men.
Dazu soll mit den im BÜG 2003 beschlossenen Mitteln für ein Jahr der Öster
reichertopf der Österreichischen Fußball Bundesliga dotiert werden. Die Dotierung für ein Jahr zeigt, dass es sich um eine Anlaufförderung han delt, um die mit der Challenge 2003 gesteckten Ziele zu erreichen.
m Die Anlaufförderung ist das Ergebnis der ständigen Evaluierung der Challen ge 2003 durch öffentliche Hand, ÖFB und ÖFBL.
In den Folgejahren soll dieser Leistungsausgleich durch Umschichtungen zwischen ÖFB und ÖFBL erfolgen. Entsprechende Gespräche haben bereits begonnen.
Die Umsetzung:
Die Vereine der T-Mobile Bundesliga erhalten Prämien für den Einsatz Öster reichischer Spieler - 800.000 .- € -, die auf Grund eines bereits bestehenden Schlüssels ausgeschüttet werden.
200.000.- €werden an die Vereine der Red Zac Ersten Liga ausgeschüttet.
Dieser bereits eingeführte Modus ist transparent und von den Vereinen akzep tiert, die Abrechnung funktioniert und der Mitteleinsatz ist auch für den Rech nungshof nachvollziehbar.
w SENDEBERI CHT 17/12/2003 TN=BLM
MODUS
SE/EM-ZEIT GEGENSTELLE
DATUM
01'20'
17/12
17/12/2003
11:33
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+43 1 513 39 38
SE
11:35
MARKETING
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Österreichische Fussball-Bundesliga Ernst Hippel Stadion Sektor A, MeiereistT-aae 7 A-1020 Wien
Tel.: (01)727 18/DW 45-55 ftf, (01)728 18 30 E-Mbü; ortitc&Dbundetlicia.fit
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Matthias Winkler Bundesministerium für Finanzen
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BLM Marketing und Event GmbH. Tel: (01)727 18/DW 45 Bankverbindung: BankAustria 101-119-SS3/OOBLZ: 12000
Geschäftsführer Thomas Komhoff Ing. Peter Westentheler Firmensitz Wisn FN 167248a
Gs.'lcfii: Handelsgericht Wian UIDATU 44108201
Fax:| 01/5133938
Wien, am 17. Dezember 2003
Lieber Matthiasl
Anbei darf ich Dir den an Staatssekretär Mag. Schweitzer übersendeten Vorschlag zur Ab
wicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fußball Bundesliga,
zu deiner geschätzten Kenntnisnahme übermitteln.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Dir jederzeit unter 0676/3040517 zur Verfügung.
•15 www.bundesliga.at
9
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Österreichische Fussball-Bundesliga
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An
101-119-583/00 BLZ: 12O00
Herrn
Geschäftsführer: Thomas Kornhoff
Bundeskanzler
I
Ing. Peter Westenthaler
Dr. Wolfgang Schüssel
Firmensitz Wien FN 167246a
Gericht: Handelsgericht Wien UIDATU 44108201
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Wien, am 19. Dezember 2003
•) Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
anbei darf ich Ihnen wie mit Bundesligavorstand Peter Westenthaler besprochen, den Vor
schlag der Fußball Bundesliga zur Ausschüttung der am 03. Dezember im Parlament be schlossenen Förderung, übermitteln und verbleibe mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESLIGA
-, ^.(^LeoeC Kurt Lukasek
Marketingleiter
T•-Mobile- -- mm RED©ZAC 123 ::\DEFAULT\bl\2003-04\Vorlagen\vorlageJax mit logi.doc
m
Das BG spricht bei der al.gemeinen Förderung von einem Jahresplan für
Sportförderung ohne besondere Zwecke, für den Zustimmung der Verbände
eingeholt werden muss und von dem nur in bestimmten Fällen abgegangen werden darf.
Die im BÜG 2003 beschlossene Förderung fällt nicht unter die Mittel, die in §3
aufgezählt sind. Die gegenständliche Förderung ist als allgemeine Sportforderung mit einem besonderen Zweck zu behandeln, weswegen eine Eintandung gemäß §3(2) BG nicht erforderlich ist.
Für die Umsetzung des Förderungsbeschlusses des Nationalrats kommen le diglich die §§ 1und 2BG als gesetzliche Grundlage zum Tragen. Die Begründung der Förderung:
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Euro 2008 wurde vom österreichi schen Fußballbund ÖFB, der österreichischen Fußball Bundesliga und der öf fentlichen Hand das Projekt Challenge 2008 ins Leben gerufen.
Ziel dieses Projektes ist eine wettbewerbsfähige österreichische National mannschaft für die Europameisterschaf, im eigenen Land durch eine mehrjäh rige Vorbereitung auf höchstem Niveau. V
Neben regelmäßigen Lehrgängen junger Spieler ist es zur Zielerreichung un
abdingbar notwendig, dass die in Frage kommenden Spieler durch regelmä ßige Einsätze in Vereinen der T-Mobile Bundesliga sowie der Red Zac Ersten Liga Erfahrung und Spielpraxis in Wettbewerbsspielen sammeln können.
Die umfassende Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen ist nicht Ergän zung, sondern Grundlage für die weiterführende Ausbildung in den Lehrgan. gen der Challenge 2008.
43T Da das Sammeln von Spielpraxis und Erfahrung in Bewerbsspielen nur in den
Vereinen beider Spielklassen der Bundesliga möglich ist, kann die Förderung folgerichtig nur über die Österreichische Fußball Bundesliga erfolgen. Das erste Jahr Challenge 2008 hat gezeigt, dass die Vereine derzeit nur unter
größten Anstrengungen in der Lage sind, Spieler, die mit Blickrichtung Euro 2008 in Auswahlmannschaften und für Lehrgänge einberufen werden, abzu stellen und diesen Spielern gleichzeitig die entsprechenden Einsätze in den Kampfmannschaften zu garantieren.
Neben terminlichen Problemen kommt es hier zu massiven physischen - die Belastbarkeit von 17 - 20 -jährigen ist bei weitem nicht so groß wie die älterer Spieler, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Erholungsphasen -, psy chischen - junge Spieler müssen erst lernen, die hohe Erwartungshaltung auch durch bereits erreichte Erfolge zu erfüllen - und schulischen Belastun gen - immer mehr in Frage kommende Spieler beenden in dieser Phase eine Lehre oder absolvieren die Matura.
Diese Belastungen führen bei den Vereinen zu erhöhten Aufwendungen, die mit dieser Förderung abgefedert werden können.
Damit die Ziele - forcierte Nachwuchsausbildung, Erfahrung und Spielpraxis erreicht werden können, muss ein Anreizsystem geschaffen werden, das da
für sorgt, dass vermehrt und regelmäßig junge österreichische Spieler in den Mannschaften der Österreichischen Fußball Bundesliga zum Einsatz kom men.
Dazu soll mit den im BÜG 2003 beschlossenen Mitteln für ein Jahr der Öster
reichertopf der Österreichischen Fußball Bundesliga dotiert werden. Die Dotierung für ein Jahr zeigt, dass es sich um eine Anlaufförderung han delt, um die mit der Challenge 2003 gesteckten Ziele zu erreichen.
43? Die Anlaufförderung ist das Ergebnis der ständigen Evaluierung der Challen ge 2003 durch öffentliche Hand, ÖFB und ÖFBL.
In den Folgejahren soll dieser Leistungsausgleich durch Umschichtungen
zwischen ÖFB und ÖFBL erfolgen. Entsprechende Gespräche haben bereits begonnen.
Die Umsetzung:
Die Vereine der T-Mobile Bundesliga erhalten Prämien für den Einsatz Öster reichischer Spieler - 800.000,- € -, die auf Grund eines bereits bestehenden Schlüssels ausgeschüttet werden.
200.000.- € werden an die Vereine der Red Zac Ersten Liga ausgeschüttet. Dieser bereits eingeführte Modus ist transparent und von den Vereinen akzep tiert, die Abrechnung funktioniert und der Mitteleinsatz ist auch für den Rech nungshof nachvollziehbar.
0f SENDEBERICHT 19/12/2003
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SE/EM-ZEIT GEGENSTELLE
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01'20"
19/12
9/12/2003
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Fax:53115-2705
101-119-583/00 BL2: 12000 Geschäftsführer: Thomas Kornhoff Ing. Peter Wsstenthals/' Firmensrtz Wi«n FN 1672468
Gericht: Handelsgericht Wien UID ATg4410B201
Wien, am 19. Dezember 2003
Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler,
anbei darf ich Ihnen wie mit Bundesligavorstand Peter Westenthaler besprochen,.den Vor schlag der Fußball Bundesliga zur Ausschüttung der am 03. Dezember im Parlament be
schlossenen Förderung, übermitteln und verbleibe
REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
.BAK GZ:
Beisac
BUNDESAMTZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION
%
UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
VSA/182/2011 -BAK
Wien, am 09.11.2012 MANFRED NIGGAS, Gl BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1014 WIEN-PF100, HERRENGASSE NR. 7 UP-CODE: 02390
DVR: 0000051
TEL:+43-1 531265708 FAX:+43-1 53126-108583
[email protected] www.bak.gv.at Sicherheitsbehörde: Bundesministerium für Inneres
Betreff:
Ausfolgung/Übernahme von Unterlagen
Wirtschdts- uni
;K.or» uptionsstaatsnt .w:Xx:?tf\ Ur.oel.a- 09. NOV. 2012 ?Z üei'a^r
bcä
Übernahme/Übergabeprotokoll
Am 09.11.2012 wurden zum gegenständlichen Akt von Mag. Reinhard HEROVITS nachstehend unten angeführten Unterlagen von der Bundesliga übergeben.
>
^dJk^ofU'fa /
Wien, am 09.11.2012
ir. v-
L JT' Übergeber Mag Reinhard HEROVITS
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,,201 1-BAK
Beilage J '^ ^ "" VEREINBARUNG
abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem
Österreichischen Fußballbund (ÖFB) Ernst Happel Stadion, Sektor A/F Meiereistraße 7 1021 Wien
und der
Osterreichischen Fußball-Bundesliga (BL) Ernst Happel Stadion, Sektor A/F Meiereistraße 7 1021 Wien
wie folgt:
Präambel
Die Evaluierung des Projektes „Challenge 2008" hat ergeben, dass die bei einer
optimalen Umsetzung des Projekts entstehenden Belastungen für die Spieler und insbesondere für die abstellenden Vereine weitaus höher sind, als ursprünglich angenommen wurde.
Die Mehrbelastungen führen zu erheblichen Mehraufwendungen für die Vereine in der
Betreuung der Auswahlspieler sowie durch den erforderlichen Einsatz von Ersatzspielern. Dieser Mehraufwand der Vereine wurde vom Förderungsgeber Republik Österreich anerkannt und dem
Förderungsnehmer Österreichischer Fußballbund durch
eine
Einmalzahlung pauschal abgegolten.
Der Österreichische Fußball-Bund vereinbart auf dieser Grundlage mit Österreichischen Fußball-Bundesliga die Weiterleitung der Abgeltung
der der
Mehraufwendungen aus den Mitteln der Republik Österreich für die Vereine der
Österreichischen Fußball-Bundesliga in der Gesamthöhe von EUR 1,000.000,-. Dieser Betrag wird entsprechend der von der Republik Österreich geleisteten Raten entrichtet
und wird zur Dotierung des „Österreichertopfes" der Österreichischen Fußball-Bundesliga verwendet.
Die erhöhten Anstrengungen der Vereine im Trainingssteuerungsprozess für junge österreichische Spieler, die verstärkte und verbesserte physische sowie psychische und berufliche Betreuung - Ausbildung, Lehre, Schule - führen zu einer spürbaren Qualitätssteigerung dieser Spieler.
\5 Dadurch kommt es zu einem verstärkten Einsatz von für das Projekt „Challenge 2008" in Frage kommenden Spielern in den Meisterschaftsspielen der T-Mobile-Bundesliga und der Red Zac Ersten Liga, wodurch die Vereine einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Projektabwicklung leisten. Diese erhöhten Anstrengungen sind jedoch mit
erheblichen Mehrkosten verbunden, die über den „Osterreichertopf ausgeglichen und abgegolten werden.
Die Definition der Kriterien der Mittelvergabe aus dem „Österreichtopf" obliegt der BL und sind diese in Beilage ./l, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt, festgelegt.
Die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport, 1014 Wien, Minoritenplatz 3, hat mit dem Österreichischen Fußballbund
(ÖFB), 1021 Wien, Ernst Happel Stadion, Sektor A/F, Meiereistraße 7, am 1. März 2003 einen Förderungsvertrag (Beilage ,/2 dieser Vereinbarung) abgeschlossen, der am 15.1.2004 durch einen 1. Nachtrag mit der GZ 26.617/34-VI/03 (Beilage ./3 dieser Vereinbarung) ergänzt wurde. Beide Beilagen stellen ebenfalls einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung dar.
Der ÖFB wird in Erfüllung der Bestimmungen des 1. Nachtrages vom 15.1.2004 an die BL einen Betrag in der Gesamthöhe von EUR 1,000.000,-- (in Worten: Euro eine Million) für die Abgeltung des Mehraufwandes gem. § 1, 4. Abs. des Förderungsvertrages vom 1. März 2003 weiterleiten.
Die Weiterüberweisung der entsprechenden Raten des vorgenannten Förderungsbetrages erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang der jeweiligen Anweisung der Republik Österreich auf ein bekanntzugebendes Bankkonto der BL. 3.
Die BL verpflichtet sich, diesen Betrag gemäß der Präambel sowie im Sinne des
Förderungsvertrages vom 1. März 2003 und des 1. Nachtrages vom 15.1.2004, insbesondere im Sinne der Bestimmungen des § 1 des Förderungsvertrages und unter Beachtung der in § 8 des Förderungsvertrages genannten „Allgemeinen Förderungsvoraussetzungen" sowie der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und auflagen" gemäß § 10 des Förderungsvertrages, zu verwenden. 4.
Über die Mittelverwendung wird die BL an den ÖFB detailliert und fristgerecht schriftlich berichten und den erhaltenen Betrag abrechnen. Hiebei hat die BL in Erfüllung der Kontroll-, Berichts- und Abrechnungsverpflichtungen des Förderungsvertrages vom 1. März 2003 vorzugehen, dies insbesondere unter genauester Beachtung der in den §§ 6-8 sowie in § 10 des Förderungsvertrages diesbezüglich enthaltenen Bestimmungen, sodass
der ÖFB in die Lage versetzt wird, seiner Berichtspflicht gemäß den Bestimmungen des Förderungsvertrages nachzukommen.
m Aufgrund der Vertragslaufzeit des Förderungsvertrages enden vorgenannte Kontroll-,
Berichts- und Abrechnungsverpflichtungen Europameisterschaft 2008.
frühestens
mit
Ende
der
Fußball-
Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird die Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien vereinbart.
Eine allfällige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Restgültigkeit der Vereinbarung nicht. Vielmehr verpflichten sich beide Parteien, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vereinbarungszweck am nächsten kommt.
Wien, am 22. März 2004
edrich Stickler
Vorstand Irvg. Peter Westenthaler
r Fußballbund
Österreichische Fußball-Bundesliga
HR Mag. Rudolf Talos Österreichischer Fußball-Bund
Vorstand Thomas
Österreichische Fußball-Bundesliga
V-'r
ixox-xCku &m AoM-
m
Österreicher-Topf Grundlagen Protokoll des Aufsichtsrates vom 8. 8. 2002, Nr. 04 - 2001/02
Um den Einsatz von österreichischen Spielern weiter zu forcieren wird ein weiterer Grundsatzbeschluss gefasst:
Aus den TV-Geldern der T-Mobile Bundesliga werden zukünftig 20 % in einen eigenen Topf zugeführt, mit dem der Einsatz von österreichischen Spielern prämiert werden soll. Zum Verteilungsmodus der Gelder werden mehrere Alternativen ausgearbeitet und in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates vorgelegt.
Protokoll des Aufsichtsrates vom 24. 9. 2002, Nr. 01 - 2002/03
Nach
ausführlicher
Diskussion
beschließen
der
Aufsichtsrat
und
Präsidenten der T-Mobile Bundesliga einstimmig die Einrichtung Fördertopfes
zur
Prämierung
des
Einsatzes
österreichischer
die
des
Spieler
(Einsatzminuten von U21-Spielern werden doppelt gezählt) und die Aufteilung des Fördertopfes in progressiver Form auf alle Klubs der T-Mobile Bundesliga (vorgelegte Alternative B).
/ISA Der Österreichertopf: @ Gemäß den obigen Beschlüssen von Aufsichtsrat der Österreichischen
Bundesliga und der Präsidentenkonferenz der T-Mobile-Bundesliga fließen 20 Prozent des TV-Geldes in einen eigenen Fördertopf.
@ Die Auszahlung der Gelder aus diesem Fördertopf erfolgt nach dem Einsatz österreichischer
Spieler
in
den
Meisterschaftsrunden
der
T-Mobile-
Bundesliga.
® Die Berechnungsgrundlage für die Auszahlung sind die tatsächlichen
Einsatzminuten Österreichischer Spieler. @ Einsatzminuten von U21-Spielern zählen doppelt.
© Die Einsatzminuten je Verein ergeben eine Rangordnung, die mit einem festgelegten Prozentsatz versehen werden, der als Multiplikator zur Auszahlung führt.
Der Schlüssel
Rangordnung
Prozentsatz
1.
24,50
2.
21,50
3.
17,00
4.
13,00
5.
9,50
6.
6,75
7.
4,25
8.
2,50
9.
1,00
10.
0,00
""E $:.s.o!~i
/63 Die REPUBLIK ÖSTERREICH, vertreten durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport,
1014 Wien, Minoritenplatz 3, als FÖRDERUNGSGEBER, und der
ÖSTERREICHISCHE FUSSBALLBUND (ÖFB),
1021 Wien, Ernst Happel Stadion, Sektor A/F, Meiereistraße 7 als FÖRDERUNGSNEHMER schließen nachstehenden
FÖRDERUNGSVERTRAG:
m^fc?16" ner lniLiativen des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (BMoLS) im Bereich der Nachwuchsförderung wird ein Pilotprojekt zur umfassenden Forderung von OFB - Nationalspielern
„CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg" gemeinsam mit dem Österreichischen Fußballbund und der Österreichischen FußballBundesliga gestartet. Das Projekt baut auf den vorhandenen Strukturen des ÖFB auf.
„Challenge 2008" beinhaltet eine umfassende Ausbildungskonzeption des ÖFB für Spieler
und Trainerinnen in Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 (EM 2008). Die besten Talente Österreichs werden in Kooperation mit den jeweiligen Vereinen und Talenteforderungseinrichtungen und unter Einbeziehung der Sportwissenschaften der
Sportmedizin, der Sportpsychologie sowie des gesamten dafür notwendigen Umfeldes (zB titern) zur Erreichung von Spitzenleistungen ausgebildet.
^^W-Iln ^iehrdfe cPSe5. S?"! eine' neue Form der Kooperation zwischen dem ,SCuien Füßballbund- dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport ^österreichischen Fußball-Bundesliga und Partnern aus der Wirtschaft dar.
'
Alle weiteren sportlichen Initiativen der Vertragspartner bezüglich der FußballEuropameisterschaft 2008 sind im Kontext mit diesem geschlossenen Vertrag zu entwickeln und zu realisieren.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist beiliegendes Konzept „CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg", das ein integraler Bestandteil dieser Fördervereinbarung ist Ziel dieser Vereinbarung ist es, ein österreichisches Nationalteam für die Fußball-
Europameisterschaft 2008 zu bilden und dieses Nationalteam in die Lage zu versetzen
zumindest unter die letzten 8 der Fußball-Europameisterschaft 2008 zu kommen.
Die Förderung umfasst daher die ÖFB Nationalteams (U 16, U17 U18 U19 U21) und im besonderen die kontinuierliche Leistungssteigerung der einzelnen Spieler.
/jSS Die Ausbildung und Betreuung der Auswahlspieler über mehrere Jahre hinweg soll die künftige A-Nationalmannschaft in die Lage versetzen, das Niveau des internationalen Spitzenfußballs zu erlangen.
§ 2 Beginn und Dauer
Der Vertrag tritt mit 1. März 2003 in Kraft und endet grundsätzlich mit Ablauf der FußballEuropameisterschaft 2008.
§ 3 Finanzieller Förderungsrahmen
1.
Der Zuschuss gemäß § 1 beträgt maximal € 363.365,-- pro Jahr, d.h. insgesamt maximal € 1.816.825,-- für die gesamte Laufzeit.
Bei der vom FÖRDERUNGSGEBER gewährten Förderung handelt es sich um einen Höchstbetrag, der sich weder durch Überschreitung der obgenannten Kosten, noch dazukommender Finanzierungskosten und Mehrwertsteuer, oder durch sonstigen Umstand erhöht und auch keinerlei Wertsicherung unterliegt. 2.
einen
Förderungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Gesamtfinanzierungsplanes durch den Förderungsnehmer (alle Einnahmen und Ausgaben, Leistungen von Sponsoren und
Eigenleistung des ÖFB). 3.
Der FÖRDERUNGSGEBER überweist den Förderungsbetrag FÖRDERUNGSNEHMER anzugebenden Konto.
auf
das
vom
4. Ergänzungen kleineren Umfanges, Klarstellungen oder die Teilnahme an Be
sprechungen zum Gegenstand dieser Förderung, die der FÖRDERUNGSGEBER verlangen sollte, sind im Rahmen dieses Entgeltes zu erbringen.
§4 Zahlungsplan
Die Anweisung des Betrages erfolgt unter der Voraussetzung der budgetären Bedeckbarkeit jeweils in 3 Raten: I.Rate:
im Mai
€121.122,--
2. Rate:
im September
€ 121.122,—
3. Rate:
nach Annahme des letzten, für das laufende Jahr vom
FÖRDERUNGSGEBER angenommenen Berichtes entsprechnd § 6.
m § 5 Vertragsabwicklung
1.
Als oberstes leitendes Projektorgan wird ein Lenkungsteam eingesetzt. Das
Lenkungsteam setzt sich aus drei Vertretern des ÖFB (Abg. z. NR Karlheinz Kopf, GD Dr. Leo Windtner, Willi Ruttensteiner) sowie aus zwei Vertretern der FußballBundesliga (Ing. Peter Westenthaler, Thomas Komhoff) zusammen. Die Vorsitzführung obliegt Abg. z. NR Karlheinz Kopf.
2.
Die Umsetzung des Projektes obliegt dem ÖFB. Das Projekt steht unter der Leitung des Technischen Direktors des ÖFB (Willi Ruttensteiner). Das Projektteam ist für die inhaltliche Konzeption und operative Durchführung verantwortlich und setzt sich aus Experten der Sportmotorik (Prof. Hans Holdhaus, Univ.-Prof. Dr. Erich Müller), der Sportmedizin (Univ.-Prof. Dr. Paul Haber, OA Dr. Ernst Schopp), einem Experten der
Sportpsychologie (Dr. Günter Amesberger), dem ÖFB-Teamchef, dem Technischen Direktor des ÖFB sowie den ÖFB-Nationaltrainern zusammen.
3.
Der FÖRDERUNGSNEHMER verpflichtet sich, die konsequente Umsetzung, Koordinierung und Begleitung des Projekts zu sichern.
4.
Der FÖRDERUNGSNEHMER verpflichtet sich, alle Vertragspartner permanent in die Projektentwicklung unter der Leitung der in den Punkten 1 und 2 des § 4 genannten
Gremien sowie der zuständigen Gremien des ÖFB einzubinden.
§ 6 Controlling
Der FÖRDERUNGSNEHMER hat dem FÖRDERUNGSGEBER quartalsmäßig - jeweils bis zum Ende der Monate März, Juni, September und Dezember - einen schriftlichen Bericht über den Fortgang des Projekts zu übermitteln. Dieser Bericht wird auch dem Lenkungsteam vorgelegt.
Der FÖRDERUNGSNEHMER verpflichtet sich, über jeden Spieler, der im Rahmen des Projektes betreut wird, in geeigneter Form ein Datenblatt anzulegen, in dem sämtliche Testergebnisse, Leistungsbeurteilungen, aber auch Verletzungen und Erkrankungen laufend
eingetragen werden müssen. Darüber hinaus ist der FÖRDERUNGSNEHMER verpflichtet, eine Dokumentation über alle geplanten und realisierten Maßnahmen - insbesonders Trainingsmaßnahmen - zu führen. Die Datenblätter bzw. die Dokumentationen sind dem Projektteam und dem Förderungsgeber monatlich in geeigneter Form zur Kontrolle und Beurteilung zur Verfügung zu stellen.
Die Datenblätter sowie die Dokumentationen sind vom Projektteam fachlich zu evaluieren. Das Projektteam erstellt an Hand der Unterlagen die quartalsmäßigen Berichte.
Der Förderungsnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Förderungsgeber quartalsmäßig zu einer ausführlichen Besprechung über den oben angeführten schriftlichen Bericht zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat der Förderungsgeber das Recht, jederzeit zu einer außerordentlichen Controlling-Sitzung über den Fortgang des Projektes den Förderungsnehmer heranzuziehen.
fä § 7 Abrechnung des gewährten Zuschusses
1.
Für die finanzielle Abwicklung des gesamten Projektes richtet der FÖRDERUNGSNEHMER ein Sonderkonto ein. Über dieses Sonderkonto sind alle Einnahmen und Ausgaben betreffend dieses Projektes „CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg" abzuwickeln (zB öffentliche Zuschüsse, Sponsorgelder,
Eigenleistung des Förderungsnehmer). Der FÖRDERUNGSGEBER hat jederzeit das Recht Einsicht in die Führung dieses Sonderkontos zu nehmen und dem Lenkungsteam sowie dem Förderungsgeber ist quartalsweise eine Abrechnung dieses Sonderkontos vorzulegen.
2.
Zum Nachweis der widmungsgerechten Verwendung der gewährten Förderung sind
dem FÖRDERUNGSGEBER die Lohnabrechnungen bzw. Honorarbestätigungen für die im Projekt eingesetzten Fachkräfte im Original vorzulegen. 3.
Die Vorlage der Abrechnung hat an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 12, zu erfolgen.
4.
Im Vorlageschreiben ist die
Geschäftszahl des gegenständlichen Vertrages
anzuführen.
5.
6.
Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport behält sich vor, die Originalbelege mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Die Abrechnung gilt dann als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn sie vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport genehmigt worden ist.
Sämtliche Abrechnungsunterlagen werden dem FÖRDERUNGSNEHMER nach erfolgter sachlicher und rechnerischer Prüfung und Entwertung in Höhe des
gewährten
Förderungsbetrages
durch
den FÖRDERUNGSGEBER
wieder
rückgemittelt.
§ 8. Allgemeine Förderunqsvoraussetzungen
1. Die Förderungsmittel sind wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu
verwenden, für den sie gewährt werden. Der FÖRDERUNGSNEHMER hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und die erforderliche Umsicht und Sachkenntnis obwalten zu lassen.
2. Der FÖRDERUNGSNEHMER hat dem FÖRDERUNGSGEBER alle Ereignisse unverzüglich anzuzeigen, welche die Durchführung des geförderten Vorhabens verzögern, unmöglich machen oder eine Abänderung gegenüber den vereinbarten Auflagen oder Bedingungen erfordern würden.
/6/|
3. Kontrolle: Der FÖRDERUNGSNEHMER verpflichtet sich, zum Zwecke der Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung
Organen oder Beauftragten des FÖRDERUNGSGEBERS, sowie Organen der EUROPÄISCHEN UNION die Einsicht in seine Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, sowie ihnen die erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen, wobei über den Zusammenhang das Prüforgan entscheidet.
4. Prüfung:
Der FÖRDERUNGSNEHMER
unterwirft sich einer Prüfung
der
Verwendung der Förderungsmittel durch den Rechnungshof im Sinne des § 13 Absatz 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl.Nr. 144. 5. Zessionsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen aus der gegenständlichen Förderung
durch den FÖRDERUNGSNEHMER ist unzulässig. 6. Veröffentlichungen:
In
jeder
Art
der
Veröffentlichung
ist
seitens
des
FÖRDERUNGSNEHMERS darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport FÖRDERUNGSGEBER und PARTNER von „CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg" ist (zB Logo des BMÖLS, entsprechende Textierungen, Präsentation bei Pressekonferenzen und bei allen öffentlichen Veranstaltungen, etc.).
7. Datenschutz: Der FÖRDERUNGSNEHMER stimmt im Sinne des § 7 Absatz 1 Ziffer 2 des Datenschutzgesetzes, BGBl.Nr. 565/1978 ausdrücklich zu, dass alle bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung anfallenden, ihn betreffenden per sonenbezogenen und gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes automationsunterstützt
verarbeiteten Daten dem FÖRDERUNGSGEBER, dem RECHNUNGSHOF, dem BUNDESMINISTERIUM für
FINANZEN und der EUROPÄISCHEN UNION für
Kontrollzwecke übermittelt werden können.
8. Der FÖRDERUNGSNEHMER hat das Recht, diese Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an den FÖRDERUNGSGEBER zu widerrufen. Dieser Widerruf hat rückwirkend das Erlöschen des Förderungsanspruches und die
Rückforderung bereits gewährter Förderungen zur Folge. Allfällige Übermittlungen werden unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes beim FÖRDERUNGSGEBER unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt.
§ 9 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien vereinbart.
4b2> § 10 Allgemeine Bewilligungsbedingungen und -auflagen
Die beigehefteten "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und -auflagen" bilden einen Bestandteil dieser Förderung, soweit sie nicht mit dem gegenständlichen Förderung in Widerspruch stehen.
Inhalt und Wesen
der
FÖRDERUNGSNEHMER:
FORDERUNGSGEBER: . 5 nf?^-.
Österreichischer Fußballbund:
•in-^ Die Bundesministerin.
fasidentl^Friedrich Stickler) fien, am
März 2003
(Dr. Susanne Riess-Passe? Wien, am
März 2003
M ALLGEMEINE BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN UND • AUFLAGEN 1. Die Förderungsmittel sind so wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig wie möglich und nur zu dem Zweck zu verwenden, für den sie gewährt wurden. Der Förderungsempfänger hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und die erforderliche Umsicht und Sachkenntnis obwalten zu lassen.
2. Der Förderungsempfänger hat mit der Durchführung des Vorhabens gemäß dem vorgesehenen Zeitplan, ansonsten unverzüglich nach Annahme der Zusicherung der Förderung zu beginnen, das Vorhaben zügig durchzuführen und es innerhalb der in Betracht kommenden Frist abzuschließen. 3. Der Förderungsempfänger hat alle Ereignisse, welche die Durchführung des geförderten Vorhabens verzögern oder unmöglich machen, oder die eine Abänderung gegenüber dem bekannt gegebenen Förderungszweck oder den vereinbarten Auflagen und Bedingungen bedeuten würde, dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Der Förderungsempfänger hat der Präsidial- und Sportsektion des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport über die Durchführung des Vorhabens spätestens bis zu dem in der Förderungszusage angeführten Termin zu berichten. 5. Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des gewährten Förderungsbetrages sind der Präsidial- und Sportsektion des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 12) spätestens bis zu dem in der Förderungszusage angeführten
Abrechnungstermin Originalbelege (auf den Förderungsempfänger ausgestellt), bestehend aus der Zahlungsgrundlage und dem Zahlungsnachweis, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Förderung stehen, vorzulegen.
Sämtliche Abrechnungsunterlagen werden dem Förderungsempfänger nach erfolgter sachlicher und rechnerischer Prüfung und Entwertung in Höhe des gewährten Förderungsbetrages durch das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wieder rückgemittelt. 6. Die Mehrwertsteuer ist nur dann förderbar, wenn der Förderungsempfänger nachweist, dass er diese tatsächlich und endgültig zu tragen hat bzw. nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
7. Der Förderungsempfänger hat alle erforderlichen Aufzeichnungen zu führen,
die dem
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel ermöglichen, und diese einschließlich der bezughabenden Belege bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Auszahlung der Förderung sicher und geordnet aufzubewahren.
8. Der Förderungsempfänger hat Organen oder Beauftragten des Bundesministeriums für öffentliche
Leistung und Sport sowie Organen der EU die Überprüfung der Durchführung des Vorhabens durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen, wobei über den Zusammenhang das Prüforgan entscheidet.
9. Der Förderungsempfänger unterwirft sich einer Prüfung der Verwendung der Förderungsmittel durch den Rechnungshof im Sinne des § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl.Nr. 144, in der geltenden Fassung.
10.Der Förderungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Projekt Auskünfte bei dritten Personen, insbesondere bei Finanzbehörden und Bankinstituten einholt.
11.Der Förderungsempfänger ist nicht berechtigt, über Ansprüche aus der Förderungsgewährung durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung noch auf andere Weise zu verfügen.
In den Fällen des Abs. a) bis c), f), h), i und k) erfolgt jedenfalls, in den übrigen Fällen nur, soweit den Förderungsempfänger oder solchen Personen, deren er sich zur Erstellung der für die Gewährung der Förderung maßgeblichen Unterlagen oder zur Durchführung des geförderten Projektes bedient hat, am Eintritt eines Rückforderungsgrundes ein Verschulden trifft, eine Verzinsung des Rückforderungsbetrages vom Tage der Auszahlung an mit 3 % über dem jeweils
geltenden von der Österreichischen Nationalbank veriautbarten Basiszinssatz pro Jahr. Trifft den Förderungswerber in den Fällen des Abs. d), e), g) und j) kein Verschulden, erfolgt eine Ver zinsung des Rückforderungsbetrages in der Höhe von 4 % p.a.
Liegen die o.a. Zinssätze unter dem von der EU für Rückforderungen festgelegten Zinssatz, wird dieser herangezogen. Im Falle eines Verzuges bei der Rückzahlung der Förderung erfolgt die Verrechnung von
Verzugszinsen im Ausmaß von 4 % über dem von der Österreichischen Nationalbank veriautbarten Basiszinssatzes p.a. ab Eintritt des Vollzuges. 14. Für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien vereinbart.
15. Die rechtliche Grundlage für diese "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und -auflagen" ist das Bundes-Sportförderungsgesetz i.d.g.F.eln".
FÖRDERUNGSMITTEL KÖNNEN ALLENFALLS NUR DANN IN AUSSICHT GESTELLT WERDEN. WENN DER FORDERUNGSEMPFANGER DAVOR GEWAHRTE FORDERUNGSMITTEL FÄLLIGKEIT DES NACHWEISES ORDNUNGSGEMÄSS ABGERECHNET HAT.
Ich/Wir erkläre/n das Einverständnis mit den "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und auflagen":
(Ort)
am
(Datum)
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^--^^^f^FitsyerbindlicheZeichnu
'^^^^^--'''Förderungswerbers)
BEI
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<11/I GZ 26.617/34-VI/03
1. NACHTRAG
zum Förderungsvertrag vom 1. März 2003
betreffend „CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg" zwischen der REPUBLIK ÖSTERREICH, vertreten durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport als FÖRDERUNGSGEBER und
dem ÖSTEREICHISCHEN FUSSBALLBUND (ÖFB) als FÖRDERUNGSNEHMER Mit 1. Mai 2003 sind auf Grund der Novelle, BGBl I Nr. 17/2003, des Bundesministe
riengesetzes 1986 die Angelegenheiten des Sports in das Bundeskanzleramt über gegangen. Folgende Bestimmungen des Förderungsvertrages vom 1. März 2003
werden mit Unterfertigung dieses Nachtrages durch beide Vertragsparteien ergänzt: § 1 (Gegenstand der Förderung) wird durch folgenden 4. Absatz ergänzt:
„Die pauschale Abgeltung der Mehraufwendungen der Vereine der Bundesliga im Jahr 2003/2004, der unter anderem durch einen erweiterten Betreuungsaufwand und den Einsatz von Ersatzspielern entsteht, weil die Stammspieler wegen der Teilnahme am Projekt „CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg" nicht he rangezogen werden können."
§ 3 (Finanzieller Förderungsrahmen) wird durch folgende Ziffer 5 ergänzt:
„5. Die Förderung für die Abgeltung des Mehraufwandes gemäß §1,4. Absatz beträgt einmalig € 1.000,000,-."
§ 5 (Zahlungsplan) wird durch folgenden Absatz ergänzt:
„Die Anweisung der Förderung gemäß § 3 Ziffer 5 erfolgt bis 31.12.2004."
Für den OFB
1040Wien,- Pr:nz ErjgGT^StraS SC Mag. Robert"Pelousek Sektion VI - Sport
Wien, arrvC jähner 2004
Präsident des ÖFB
Wien, am 4r.Jänner-2004
m Protokoll
Datum
Nr.
Referenz
Sonstiges
Aufsichtsrat
Beschluss Ö-Topf (20% des TVAufsichtsrat
08.08.2002 04/2001-/2002
Aufsichtsrat
11.02.2003 Nr. 05-2002/03 ON25
keine Aussagen TV-Verteilung Haushaltsvoranschlag für 2003
Aufsichtsrat
09.04.2003 2002/03
ON25
Aufsichtsrat
20.05.2003
ON45
genehmigt Erstentwurf Budget 2003/2004
Bericht WE
Geld der Vereine der BL
HVA für 2003/04; "Erstellung beretis fixierten Erträge und Aufwendunen (Verträge, Aufteilungsschüssel, für das GJ 2003/2004); HVA worst case Aufsichtsrat
12.07.2003 Nr. 01-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
17.10.2003 Nr. 02-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
17.11.2003 Nr. 03-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
04.12.2003 Nr. 04-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
19.02.2004 Nr. 05-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
07.04.2004 Nr. 06-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
25.05.2004 Nr. 07-2003/04 ON45
Aufsichtsrat
15.06.2004 Nr. 08-2003/04 ON45
Drittschuldnerklage erstellt Eckpunkte TV-Vertrag und Verteilung (neuer Vertrag?) überarbeitetes Budget
Diskussion 22% Erste Ligaa, von EUR 42 Mio TV-Geld, dass in HV beschlossen wurde. Diskussion, ob
Aufteilungsschlüsel von der Präsidentkonferenz oder vom
Aufsichtsrat zu beschließen ist. Im
Ergebnis kommt die Mitglieder überein, dass keine Aufsichtsrat
06.07.2004 Nr. 01 2004/05 ON25
Aufsichtsrat
10.08.2004 Nr. 02 2004/05 ON25
Präsidentenkonferenz notwendig ist.
Hauptversammlung Beschluss Anteil 22% der Ersten
Hauptversammlung
05.12.2002
Jour Fix
18.11.2004 Nr 04-2004/05
Bericht WE
Liga
Präsidentkonferenz
Präsidentkonferenz
11.02.2003 01-2002/03
ON25
keine Aussagen TV-Verteilung Aufteilungsschlüssel - TV-Geld
Präsidentkonferenz
25.03.2004 Nr. 05-2003/04 Bericht WE
03/04; Beschluss Dotierung O-Topf
Präsidentkonferenz
11.04.2003 02-2002/03
nur Übersichtseite vorhanden Diskussion Berechung TV-Anteil in
ON25
Bezug auf Präsidentenkonferer
20.08.2004 Nr. 01-2004/05 ON20
Sponsorgeldminderungsentschädigu ng; Ö-Topf seintes ÖFB
Präsidentenkonferer
11.11.2004 Nr. 02-2004/05 Bericht WE
Abstellgebühren ÖFB für Ö-Topf
Budgetentwurf 04/05,
Beilage ^o
fö
ELBA-Business mit MBS 5.2.2
Lizenz VIE322IBZ71
AUFTRAGSLISTE - IZV Raiffeisen Niederösterreich - Wien Konto:
32000/1-12.074.100 /EUR
Absender:
OESTERREISCHICHER FUSSBALLBUND OEFB
Verfüger 1:
GRAMANN WOLFGANG STICKLER FRIEDRICH
Verfüger 2:
ELVIE32V1V024054 TAN:46 W86V0 verbraucht ELVIE32V9H117194 TAN:13 HWNB7 verbraucht
Vom Bankrechner am: 29.03.2004 um 10:17 entgegengenommen
Status: positiv
Durchführungsdatum: 29.03.2004 Nr Empfänger/Zahlungspflichtiger
Kontrollnummer: EEIB271I BLZ /Kontonr.
1 ?0U2nodWiena
12000/10510269200
500.000,00 W
Gesamtsumme:
500.000,00 EUR
Betrag WKZ
Nachtrag 2004, Textzeilen
l.Rate Bundeskanzleramt
Überweisung
erstellt von Systemadministrator
1
von
1
gedruckt am 29.03.2004 um 10:16
/fCH KONTONUMMER 1-12.074.100 BIC RLNWATWW
RAIFFEISENLANDESBANK NOE-WIEN BANKSTELLE SEILERGASSE FIRMEN- U. GEWERBEKONTO DVR: 0031585
BLZ 32000
49?
IBAN:
AT58 3200 0001 1207 4100 WERT BETRAG IN EUR
477.141,08
ALTER KONTOSTAND LT. AUSZUG VOM 20.Ol.2005 DR.
/
KÖLNDORFER GERHARD
7000 EISENSTADT
RUCKÜBERWEISUNG V 23. 12. 04 NR.0018002351 /31. 12. 04/NETTOBTR. 50.000,00 CHALLENGE 2008 NACHTRAG 2004, RESTRATE IHR KT 0014001461/3000008651 Bundeskanzleramt Abs
2401
4.500,00
2401
50.000,00.
RLB NOE-WIEN AG, Postfach 991. 1011 Wien
32000
GUTSCHRIFTEN LASTSCHRIFTEN NEUER KONTOSTAND HABEN
POS
OESTERREICHISCHER
FUSSBALL-BUND (OEFB) "CHALLENGE 2008" MEIEREISTRASSE 7 1020 WIEN
AUSZUG
54.500,00 0.00 531.641.08
6/01 VOM 21.01.2005
Raiffeisen. Meine Bank
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Die Richtigkeit wird sachlich und rechnerisch
bestätigt.
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Geschäftszahl:
BKA-703.560/0049-VI/3/2004
Abteilungsmail:
[email protected]
Österreichischer Fußballbund
Sachbearbeiterin:
Frau Irene HASIEBER
Meiereistraße 7
Pers. E-mail:
[email protected]
1021 Wien
Telefon:
01/53115/5216
Ihr Schreiben vom:
Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die unten angeführte E-mail
Österreii.:..
"ingeianct
7 H. Jan. ....
Projekt "Challenge 2008 - der österreichische Weg" Bundeszuschuss (Nachtrag Ermächtigung 2004 - Restrate)
•sani:
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Die Sektion Sport des Bundeskanzleramtes freut sich, mitteilen zu können, dass ent
sprechend dem vorliegenden 1. Nachtrag zum Förderungsvertrag vom 15. Jänner 2004 der Herr Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und der Herr Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer dem Österreichischen Fußballbund für das Projekt "Challenge 2008 - der österreichische Weg" einen Bundeszuschuss (Restrate 2004) in Höhe von € 50.000,-
(Euro fünfzigtausend) genehmigt haben.
Die Überweisung des vorstehenden Betrages erfolgte u.e. auf das Konto Nr. 1-12.074.100 bei der RAILB Niederösterreich-Wien.
Die Enddokumentation und die Endabrechnung wurden bereits vorgelegt und zustim mend zur Kenntnis genommen.
Die Sektion Sport des Bundeskanzleramtes wünscht Ihnen bei der Realisierung Ihres Projektes viel Erfolg.
11.Jänner 2005 Für den Bundeskanzler:
Gerhard SCHERBAUM
Elektronisch gefertigt
TOS™ {?©r/(ä®[?E S]£®l?G Prinz Eugen-Straße 12, 1040 Wien Tel.: (+43)-1-531 15/0, E-Mail: sport.austriaiSjbka.qv.at DVR: 0000019
•tisterroichisclwr FuChvil-Rursi B
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ringeiungt:
1 \ »uns 2004
Beilage^/
-Zsht
Geschäftszahl: ^seWW7ee36W6ee5=W2e04rAbteilungsmail: [email protected] Sachbearbeiter: Herr Mag Robert PELOUSEK Pers. E-mail: [email protected]
Österr. Fußballbund Präsident
Dr. Friedrich Stickler
Telefon:
Meiereistr. 7
01/53115/5853
Ihr Zeichen:
1021 Wien
Betrifft: Challenge 2008
_
Sehrgeehrter Herr Präsident!
Das Bundeskanzleramt, Sektion Sport bestätigt den Erhalt des ÖFB-Schreibens vom 15.7.2004 betreffend der Dokumentation über den Einsatz junger österreichischer Nachwuchsfußballspieler bei Bundesligaspielen in der Saison 2003/2004.
Die Analyse dieser Dokumentation hat ergeben, dass die für das Challenge 2008-
Projekt relevanten österreichischen Nachwuchsfußballspieler in der Saison 2003/2004 78.468 Minuten im Einsatz waren (dies waren die Jahrgänge 1.1.79 und jünger), für die
Jahrgänge 1.1.79 und älter wurde in der Saison 2003/2004 eine Gesamteinsatzdauer von 112.720 Minuten nachgewiesen, was einem Verhältnis von ca. 40:60 entspricht. _
Dieses Verhältnis dokumentiert, dass die österreichische Bundesliga (mit den 10 TMobile Vereinen) sehr engagiert an einer erfolgreichen Realisierung des Challenge 2008-Projektes gemeinsam mit dem ÖFB arbeitet.
Es ist plausibel, dass die Integration junger Spieler in eine Profimannschaft einen höheren täglichen Trainingsaufwand bedingt. Dieser höhere Betreuungsaufwand
spiegelt sich auch in einem höheren finanziellen Aufwand wider. Zu dem bewirken die zahlreichen Lehrgänge, die im Rahmen des Challenge 2008-Projektes mit den talentierten österreichischen Nachwuchsspielern seitens des ÖFB durchgeführt werden, zusätzliche Abstellkosten auf Seiten der T-Mobile-Vereine. WCr ffSirca»!?!» Sp©rt
Prinz Eugen-Straße 12, 1040 Wien
Tel • (+43)-1-531 15/0, E-Mail: sport.austria(Sbka.qv.at DVR: 0000019
fö
Aus Gründen der Verwaltungsokonomie sind diese finanziellen Mehraufwendungen seitens der T-Mobile-Vereine im einzelnen jedoch kaum darstellbar (z.B. ein Tramer trainiert eine halbe Stunde zusätzlich mit drei Nachwuchsspielern: Höhere Flutlichtkosten, längere Anwesenheitspflicht des Betreuungspersonals, etc.).
Deshalb wurde im gegenständigen Nachtragsvertrag vom 15.1.2004 die Abgeltung des finanziellen Mehraufwandes im Vertrag pauschal geregelt.
Dem schriftlichen Ansuchen des ÖFB, die gesamte Restrate von 500.000,- Euro zu überweisen (Gesamtsumme des Vertrages 1Mio. Euro) kann nicht zur Ganze
entsprochen werden, da die verbleibende Restrate von 50.000,- Euro erst nach Vorlage der Endabrechnung zur Anweisung vorgesehen ist.
Es wird daher mitgeteilt, dass die Überweisung der verbleibenden Restrate in Höhe von 50 000 -Euro erst nach Vorlage der Enddokumentation und pauschalen
Abschlussrechnung seitens des ÖFB über die Vertragserfüllung des gegenständigen Nachtragsvertrages vom 15.1.2004 erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen \
\
xCeH
\e=
~i
<-C. COR
Benage 2-2j^&$\xjoL •. e^ österreichischer Ft/ßba«-Bund
snpetengt i 9. Mai 2008
BUNDESKANZLERAMT J SPORT gx GZ » BKA-703.560/0009-VI/3/2008
ABTEILUNGSMAIL • [email protected] BEARBEITERIN • FRAU IRENE HASIEBER
2ahi:
PERS. E-MAIL « [email protected] TELEFON • 01/53115/5216 IHR ZEICHEN «
Österreichischer Fußballbund Meiereistraße 7 1020 WIEN
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmaii
Projekt "Challenge 2008" Bundeszuschuss (3. Rate 2007)
Die Sektion Sport des Bundeskanzleramtes freut sich, mitteilen zu können, dass
entsprechend dem vorliegenden Förderungsvertrag vom 1. März 2003 der Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer und der Herr Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka dem Österreichischen Fußballbund für das Projekt "Challenge 2008 - der österreichische Weg" einen Bundeszuschuss (3. Rate 2007) in Höhe von €121.120,--
(Euroeinhunderteinundzwanzigtausendeinhundertzwanzig) genehmigt haben.
Die Überweisung des vorstehenden Betrages erfolgte auf das Konto Nr. 1-12.074.100 bei der Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien.
Die widmungsgemäße Verwendung der gewährten Subventionsmittel ist durch ehest
mögliche Vorlage der Lohnabrechnungen bzw. Honorarbestätigungen für die im Projekt eingesetzten Fachkräfte im Original nachzuweisen.
PRINZ EUGEN-STRASSE 12 . 1040 WIEN e TEL.: (++43>-1-53115IO . WWW.SPORT.AUSTRIA.GV.AT r. DVR: 0000019
in
Als spätest möglicher Termin für die Vorlage der Abrechnung an die Sektion Sport des Bundeskanzleramtes (1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 12) wird der 31. Juli 2008
vorgemerkt. Die Belege werden nach Prüfung und Entwertung rückübermittelt.
8. Mai 2008
Für den Bundeskanzler: GLATT
Elektronisch gefertigt