SEPA - IHK Saarland

5. Sept. 2013 ... Beispiel DATEV: Der DATEV-IBAN-Assistent wandelt in den DATEV- Anwendungen automatisch. Kontonummer und ... „Halb-elektronische Über...

29 downloads 519 Views 5MB Size
SEPA kommt – sind Sie schon vorbereitet? Europaweit einheitlicher Zahlungsverkehr ab 01.02.2014

Agenda  AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)  Was ist SEPA?

 Wer nimmt teil?  Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?  IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ  SEPA Überweisung  SEPA Lastschrift  Checkliste für die SEPA-Umstellung  SEPA-Fahrplan

 Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

2

AGB Änderung für SEPA durch die Bank Haben Sie die AGB Änderungen aufmerksam gelesen…?

©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Agenda  AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)  Was ist SEPA?

 Wer nimmt teil?  Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?  IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ  SEPA Überweisung  SEPA Lastschrift  Checkliste für die SEPA-Umstellung  SEPA-Fahrplan

 Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

4

Was ist SEPA? SEPA (oder auch S€PA. Single Euro Payments Area)

 steht für einen europaweit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem es keine Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Zahlungen mehr gibt.

 dadurch können bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem getätigt werden wie im Inland.

Sowohl Kartenzahlungen, Überweisungen als auch Lastschriften werden über das SEPAVerfahren abgewickelt. Die Zahlungen im SEPA-Format können nur in der Währung Euro ausgeführt werden. Der Umstieg auf die SEPA Verfahren ist verpflichtend!

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

5

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerländer 32 teilnehmende Länder

am SEPA-Verfahren teilnehmende Länder 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

               

Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland

               

Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern 6

Ab wann gilt SEPA?  Ab dem 1. Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsverkehrsraum nur noch als SEPA-Aufträge entgegengenommen. Eine Überweisung - z.B. nach Frankreich - ist von einer Inlandsüberweisung nicht mehr zu unterscheiden

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Bisherige „Auslandsüberweisungen“ (EU-Überweisung) fallen weg! 7

SEPA im Überblick  IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl – in den genannten 32 Ländern  Datenaustausch im ISO20022 XML-Format (statt einfachem DTA-Format)  Verwendungszweckfeld 140 Zeichen (statt 378 Zeichen im DTA)  Vorlauffrist der SEPA-Lastschrift von bis zu 5 Tagen statt der DTA-Sichtlastschrift ohne Vorlauffrist  Legitimierung des Lastschrifteinzugs per streng formalisiertem Mandat (statt „locker“ gehandhabter Einzugsermächtigung)

 Infopflicht durch den Lastschrifteinreicher durch „Prenotification“ u.a. mit Fälligkeitsdatum und Betrag sowie Mandatsreferenz und Gläubiger-ID  Transport der neuen Daten-Mandatsreferenz und Gläubiger-ID mit jeder Lastschrift-Transaktion  Streng geregelte Prozesse und Fristen bei der Abwicklung sowie Ausnahmebehandlung (z.B. Rückrufe und Rückweisungen)

 Serviceangebot der Bank an ihre Kunden, Konten gegen ungewollte Belastungen durch eingehende Lastschriften über Mechanismen (Betrag, Frequenz und Kreditoridentifikation) abzusichern  Verbraucher: bis 01.02.2016 optionale Nutzung von Kontonummer und BLZ mit kostenloser Konvertierung durch die Bank 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

8

Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich

Andere betroffene Abteilungen

– Rechnungsstellung (IBAN/BICAngabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Geschäftspapier, Verträge)

– Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Formulare, Geschäftspapier

– Buchhaltung (Forderungsmanagement/ Erfassung IBAN/BICs/ Aktualisierung der Datenbanken)

– Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen)

– Nachforschungen (Kundenanfragen)

– Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten)

– Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen)

– Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) – Externe Anbieter (z.B. Call Center)

– Informationstechnologie

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

9

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Was ist eine IBAN und BIC? IBAN und BIC sind nicht nur für Zahlungen ins Ausland erforderlich, sondern lösen auch bei Inlandszahlungen Kontonummer und BLZ ab.

Was ist eine IBAN? Die International Bank Account Number, kurz IBAN, ist eine international standardisierte Nummer. Jedes Girokonto in einem der an diesem System teilnehmenden Länder ist damit eindeutig bezeichnet und definiert. Die IBAN kann im umfangreichsten Fall bis zu 34 Stellen umfassen.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Was ist eine BIC? Beim so genannten Bank Identifier Code (BIC), handelt es sich um eine von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT), festgelegten international gültigen Bankleitzahl. Da der BIC von der SWIFT vergeben wird, bezeichnet man ihn oftmals auch als SWIFT-Code. Die BIC besteht aus max. 11 Stellen.

SEPA Unternehmerclub 1. Runde 2013

10

Wie können die Kontonummer und die Bankleitzahl umgestellt werden? Müssen Kontonummern und BLZ per Hand umgestellt werden?

Fragen Sie Ihren Softwareanbieter!

Beispiel DATEV: Der DATEV-IBAN-Assistent wandelt in den DATEV-Anwendungen automatisch Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC um, die Sie im Anschluss auf Richtigkeit prüfen sollten. Der Assistent kann in den DATEV Anwendungen an den Stellen genutzt werden, wo Kontonummer und Bankleitzahl anwendungsseitig gespeichert sind. Der Assistent steht seit Januar 11 SEPA Unternehmerclub 1. Runde 2013 05.09.2013 2013 ©DATEV eG;bereit. alle Rechte vorbehalten

DATEV IBAN-Assistent

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

12

Aufruf aus den Rechnungswesen Programmen Stammdaten – Debitoren – Debitorenstammdaten bzw. Kreditoren –Kreditorenstammdaten- Rechte Maustaste IBAN ergänzen

©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick  IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl  Auftragswährung immer Euro, keine Betragsgrenzen, aber weiterhin Meldepflicht  Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen  Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages  Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt

 Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts  XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Neu: Lateinischer Zeichensatz A-Z, a-z, 0-9 / - ? : ( ) . ; + Neu: Verwendungszweckfeld 140 Stellen

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

14

Vorteile der SEPA-Überweisung

1.

Gilt für inländische und grenzüberschreitende Euro-Überweisung

2.

Europaweite Gutschrift in voller Betragshöhe innerhalb eines Tages

3.

Europaweit einheitliche Kundenkennung (IBAN und BIC)

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

15

Veränderungen durch SEPA  „Papier-Überweisungen“: seitens der Kreditinstitute gibt es für SEPA keine Sammelüberweisungsvordrucke mehr

Unterschied

 Sammelüberweisungsvordrucke: 1 Unterschrift/Gebühr für n Zahlungsempfänger  Einzelüberweisungsvordrucke: 1 Unterschrift/Gebühr pro Zahlungsempfänger  „Halb-elektronische Überweisungen“: seitens der Kreditinstitute können Begleitzettel gekündigt werden Banken fordern stattdessen i.d.R. elektronische Unterschrift -> EBICS  Dateien für den Datenträgeraustausch/Datenübermittlung über DATEV Lohn und Gehalt/Reisekosten und LODAS

Ohne Begleitzettel nur zum Einspielen von Zahlungsaufträgen in Banking-Software verwendbar

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

16

Veränderung durch SEPA

 Beispiel Abkündigungen "Sammelverfahren mit Begleitzettel"

05.09.2013

18.03.2013

©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

17

Beispiel: Arbeitsablauf Steuerberater stellt Zahlungen bereit und der Mandant legitimiert die Zahlungen

Mandant

Steuerberater

Zusammenarbeit Steuerberater/Mandant mit den Rechnungswesen- und Lohnprogrammen und Zahlungsverkehr siehe auch Info-Dokument 1034986

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

18

…es gibt auch schon SEPA-Trojaner

www.spam-info.de 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

19

Agenda 

AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)



Was ist SEPA? 

Wer nimmt teil?



Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?



IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ



SEPA Überweisung



SEPA Lastschrift



Checkliste für die SEPA-Umstellung



SEPA-Fahrplan



Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

20

SEPA Lastschrift  Durch einheitliche Standards auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage ermöglicht die SEPA-Lastschrift inländische und grenzüberschreitende Lastschriften.  Zwei Varianten für SEPALastschriften:



SEPA-Basislastschrift = vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren



SEPA-Firmenlastschrift = vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

21

SEPA-Lastschriftmandat Generell gilt: Für SEPA-Lastschriften wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt:  Mandat: strenge Formvorschriften mit neuen Daten: z.B. Gläubiger-ID und Mandatsreferenz  Prenotifikation: der Zahlungsempfänger muss dem Zahlungspflichtigen die Belastung seines Kontos rechtzeitig anzeigen  Vorlauffristen: muss mit meiner Vorlauffrist von bis zu 5 Tagen bei der Bank des Debitors vorliegen  Rückgabefristen: 8 Wochen Widerspruchsrecht des Debitors nach Belastung, gilt im gesamten SEPA-Raum  ersetzt die ehemalige Einzugsermächtigung in Deutschland und gilt für den gesamten SEPARaum

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

22

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat… – ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen – Fälligkeitsdatum, an welchem die Belastung auf dem Konto des Debitors erfolgen muss

– weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an – ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden

– gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: • der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder • das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung – ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

– enthält Information zu Rückgaberechten 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

23

Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift

Einzugsermächtigungsverfahren

Nutzungsmöglichkeit

National und grenzüberschreitend in Euro

National in Euro

Anwender

Privat und Firmenkunde

Privat- und Firmenkunde

Festes Fälligkeitsdatum

Ja

Nein (bei Sicht)

Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen

8 Wochen ab Belastung bis 13 Monate nach Belastung

8 Wochen ab Belastung*

Eindeutige Identifikation des Mandats

Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)

Einzugsermächtigung (gilt bis auf Widerruf)

Kundenkennung

IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

Kontonummer und BLZ

Geltungsdauer des Mandats

Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung

Unbefristet, bis auf Widerruf

Lastschrift-Vorlage beim Kreditinstitut d. Debitors

Spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei einmaliger oder erster LS, 2 Bankarbeitstage bei Folge-LS

Am Tag der Fälligkeit („Sicht-Lastschrift“)

Aufbewahrung des Originalmandats

Beim Zahlungsempfänger 14 Monate

Beim Zahlungsempfänger

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

24

SEPA-Lastschriftmandat – vorgeschriebener Aufbau Daten des Lastschriftgläubigers (= Unternehmen): • Name und Anschrift • Gläubiger-ID-Nummer Mandatsreferenz

Eindeutige Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat

Fix vorgegebener Text und Weisung f. d. Bank des ZPf Besonderheit: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch.

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

Daten des Zahlungspflichtigen (= Kunden): • Name und Anschrift • IBAN • BIC • Rechtsverbindliche Unterschrift mit Daum und Ort

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

SEPA Unternehmerclub 1. Runde 2013

25

Welche Voraussetzungen müssen bei der SEPA-Lastschrift erfüllt werden? Daten des Lastschriftgläubigers (=Unternehmen)  Gläubiger-ID:  Für beide Lastschrift Varianten (SEPABasislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift) benötigt der Zahlungsempfänger eine einheitliche, eindeutige und standardisierte GläubigerIdentifikationsnummer (18 Stellen)

 Wo kann die Gläubiger ID beantragt werden? In Deutschland elektronisch über die Deutsche Bundesbank.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

26

Gläubiger-ID

xxx

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

SEPA Unternehmerclub 1. Runde 2013

27

Welche Voraussetzungen müssen bei der SEPA-Lastschrift erfüllt werden?  Mandatsreferenz

 Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz (zum Beispiel eine fortlaufende Nummer), die bei allen Lastschriften angegeben werden muss

 Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben  Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen  Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer, erweitert um einen Zähler oder Datumswert)

Gläubiger-ID und Mandatsreferenz sind Bestandteile eines SEPA-Mandats, dienen zur eindeutigen Identifikation und müssen dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben werden.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

28

Welche Voraussetzungen müssen bei der SEPA-Lastschrift erfüllt werden? Pre-Notification über Betrag und Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz  Zahlungspflichtiger (= Kunde)

 Information vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der

Lastschrift und den Einzugstermin, zum Beispiel anhand einer Rechnung/eines Bescheides mit Fälligkeitsangabe

 muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum dem

Zahlungspflichtigen bekannt gemacht werden. Eine Verkürzung dieser Frist ist möglich, muss in den AGB oder Kundenbedingungen aufgenommen werden. Die Zustellung dieser „Pre-Notification“ ist per Brief, Bescheid oder Fax möglich.

 Bei Folgelastschriften kann diese Mitteilung entfallen, wenn der Kunde zuvor über die Beträge und die Einzugstermine informiert wurde.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

29

Welche Voraussetzungen müssen bei der SEPA-Lastschrift erfüllt werden? Pre-Notification

 Bank die SEPA-Lastschrift muss spätestens bei der Bank des Zahlungspflichtigen

 5 Bankarbeitstage bei einmaliger bzw. Erst-Lastschrift

 bei Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor dem Zahlungstermin vorliegen Generell 1 Bankarbeitstag bei SEPA-Firmenlastschriften

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

30

Weitere Besonderheiten der SEPA-Lastschrift Wie lange gilt ein SEPA-Mandat?

 Wird das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.

 Das SEPA- Lastschriftmandat erlischt automatisch nach 36 Monaten ohne Nutzung/Abbuchung , beginnend mit dem Fälligkeitsdatum der ersten Lastschrift, Erweiterung bei jeder Folgelastschrift

Wie lange ist die Erstattungsfrist?

 Bei der Privatlastschrift beträgt die Erstattungsfrist acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate (gilt für Privat- und Firmenlastschrift).

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

31

Was ändert sich bei bestehenden Einzugsermächtigungen

Bestehenden Einzugsermächtigungen können weiter genutzt werden, wenn folgende Ergänzungen vom Lastschrifteinreicher erfolgen:  Mit der Hausbank: Änderung der Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-BasisLastschriften  Im Unternehmen: Vergabe und Einpflegen einer Mandatsreferenz(nummer) in die Kundenstammdaten für jedes Lastschriftmandat  Mit dem zahlungspflichtigen Kunden: Information des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID des Unternehmens, die Mandatsreferenz(nummer) des Kunden und den SEPA-Umstellungstermin.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

32

Musterschreiben zur Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren

Quelle: www.bank-verlag.de 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

SEPA Unternehmerclub 1. Runde 2013

33

Was ändert sich bei bestehenden Abbuchungsaufträge

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge: werden neue Mandate benötigt  Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden.  Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss er…  vom zahlungspflichtigen Kunden ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen  Der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vor dem ersten Einzug bei seiner Bank bestätigen

Hinweis: SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Privatkunden als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Hier können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

34

Wie funktioniert es – am Beispiel… Frau Mustermann

Firma Frankreichmuster

zieht Geld von einem Kunden in Frankreich mittels SEPA-Lastschrift ein

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

35

Erstlastschrift Beispiel für die späteste Einreichung einer Erstlastschrift 5 Tage vorher

14 Tage vorher Prenotification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bis 12 Uhr bei der Bank Fälligkeitstag

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

36

Folgelastschrift Beispiel für die späteste Einreichung von Folgelastschriften 2 Tage vorher

14 Tage vorher Prenotification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bis spätestens 12 Uhr bei der Bank Fälligkeitstag

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

37

Vorteile der SEPA-Lastschrift

1.

Europaweite Nutzung (32 EU-/EWR-Staaten)

2.

Exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung

3.

4.

Erstattungsanspruch von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen Möglichkeit der Bank an ihre Kunden, Konten gegen ungewollte Belastungen über Mechanismen abzusichern

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

38

…bessere Liquiditätssteuerung und Effizienzgewinne

Die SEPA-Zahlverfahren können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung/und steuerung. Effizienzgewinne insbesondere für europaweit tätige Unternehmen durch: •

EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlichen Rechtsrahmen



Verbesserung der Kontoabstimmung durch Wegfall der Formatvielfalt und

Nutzung eines einheitlichen Datenformats •

einheitliche, klare Rückgaberegeln

Bei international tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Das spart Zeit und Kosten. 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

39

…aber es bringt auch zusätzlichen Aufwand durch die SEPAMandatsverwaltung

Beispiel DATEV: Ab Herbst 2013 wird es eine Zentrale Mandatsverwaltung über alle DATEV Anwendungen hinweg in der "DATEV Cloud" geben

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

40

Zentrale SEPA-Mandatsverwaltung

 Zentrale SEPA-Mandatsverwaltung löst lokale Mandatsverwaltung im Zahlungsverkehr ab.

 Die zentrale SEPA-Mandatsverwaltung in der Cloud ermöglicht, in allen DATEV-Programmen, die Bankverbindungen verwalten und mit SEPA-Lastschriften arbeiten, auf die zentrale SEPAMandatsverwaltung zuzugreifen.

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

41

Beispieltexte  Umwidmung bestehender Einzugsermächtigungen:

 „Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab 01.01.2014 als SEPA-Mandat. Unsere Gläubier-ID für den Lastschrifteinzug lautet: DEXXXXXXXX. Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer“.

 Vorabinfo (Pre-Notifikation) über die Beitragsbelastung:

 „Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1.März ein. Fällt dieser nicht auf einen

Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag“.

05.09.2013

©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

42

Agenda  AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)  Was ist SEPA?

 Wer nimmt teil?  Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?  IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ  SEPA Überweisung  SEPA Lastschrift  Checkliste für die SEPA-Umstellung  SEPA-Fahrplan

 Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

43

Checkliste zur SEPA-Umstellung SEPA Checkliste

• Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten/ Ansprechpartner in Ihrer Organisation • Erstellen Sie einen Umstellungszeitplan – soll die Umstellung zu einem festen Termin oder im Parallelbetrieb erfolgen?



• Analysieren Sie Ihre Zahlungsströme und die Struktur Ihres Zahlungsverkehrs, um

mögliche Auswirkungen von SEPA auf Ihre Organisation genauer einschätzen zu können • Setzen Sie sich mit Ihrer Hausbank bezüglich der Umstellungsmöglichkeiten und Änderungen in Verbindung • Geben Sie auf Ihren Briefbögen bereits jetzt Ihre IBAN und BIC an

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

44

Checkliste zur SEPA-Umstellung SEPA Checkliste

• Beantragen Sie die Gläubigeridentifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. • Überlegen Sie sich eine Systematik für die Mandatsreferenznummern und pflegen diese in Ihre Stammdaten ein.



• Prüfen Sie, ob Ihnen für Ihre bisherigen Lastschriften gültige Lastschrifteinzugsermächtigungen vorliegen (mit physikalischer Unterschrift), ergänzen Sie diese ggf. zu einem aktuellen Mandat

• Prüfen Sie ob Ihre Zahlungsverkehrs-Software (electronic banking Produkte) SEPA-ready ist. • Prüfen Sie ob Ihre Finanzbuchhaltung SEPA-ready ist. 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

45

SEPA SEPA Checkliste

• Prüfen Sie, ob Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung SEPA-fähig ist • Fragen Sie Ihre Mitarbeiter für die Lohnabrechnungen nach deren neuen IBAN und BIC-Daten



• Über welche anderen Software-Produkte (z. B. Kunden- oder

Lieferantenverwaltungsprogramme) werden sonst noch Zahlungsdateien generiert? • Kontaktieren Sie Ihre Softwareanbieter zu den Umstellungsmöglichkeiten und

Weitere Checklisten: anstehenden Änderungen. Siehe Internetseiten der jeweiligen Banken, per Sparkassen z.B.: • Der Datenträgeraustausch Diskette und oderGenossenschaftsbanken, CD wird unter SEPA nicht mehr http://www.sparkasse-aachen.de/pages/tools/download/firmenkunden/sepa-checkliste.pdf unterstützt… oder von Ihrer Hausbank 05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

46

Agenda  AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)  Was ist SEPA?

 Wer nimmt teil?  Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?  IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ  SEPA Überweisung  SEPA Lastschrift  Checkliste für die SEPA-Umstellung  SEPA-Fahrplan

 Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

47

Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor

31.03.2012 Für die 17 Länder mit EuroLandeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPAÜberweisungen und SEPA-BasisLastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

01.02.2014 – Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein – Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt

– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

48

Die Migrationsverordnung regelt „IBAN only“ europaweit ab 01.02.2016

01.02.2016 – Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) – Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus

31.10.2016 Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet

– Auch Verbraucher müssen nun auf SEPA umgestellt haben

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

49

Agenda  AGB Änderung für SEPA durch die Bank(en)  Was ist SEPA?

 Wer nimmt teil?  Wann kann ich nur noch SEPA Zahlungen durchführen?  IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ  SEPA Überweisung  SEPA Lastschrift  Checkliste für die SEPA-Umstellung  SEPA-Fahrplan

 Weiterführende Infos

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

50

Fragen über Fragen… wo kann Ihnen DATEV weiterhelfen? www.datev.de/sepa

• •

Überblick über den rechtlichen und zeitlichen Rahmen der SEPA-Einführung



Maßnahmen zur Vorbereitung auf SEPA ( mit Checklisten)



05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Allgemeine Informationen

Umsetzung in den DATEV-Anwendung

51

Fragen über Fragen… wo kann Ihnen DATEV weiterhelfen? Dialogseminar online:

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

52

Fragen über Fragen – wo kann Ihnen DATEV weiterhelfen?

Zielgruppe: Alle Anwender • Beratung online 1-2 Stunden

Beratung online durch DATEV-Kollegen des Außendiensts

Analyse-Möglichkeit des individuellen Bedarfes zum Thema SEPA

Ableiten eines möglichen Beratungsangebot vor Ort: z.B. Einrichtung der Rechnungen, Formulare, Serienbriefe...

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

55

Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen?

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

56

05.09.2013 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

SEPA

57