Zertifikats-Kurs Fachkraft (IHK) für Reittourismus Einleitung: Die Entwicklung des Tourismus rund ums Pferd hat in Sachsen bereits seit langer Zeit einen hohen Stellenwert. Dieser Ansatz wurde mit Hilfe verschiedener Projekte z.B. für das Reitroutennetz und die Vermarktung untermauert. So entstanden in Sachsen abwechslungsreiche Angebote von Reiterhof-Ferien bis Touren mit der Postkutsche, vom mehrtägigen Wanderritt bis zur Pferdeschlittenfahrt. Die Schaffung nachhaltiger Tourismusangebote im Segment Reiten führen auch zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Gerade im touristischen Bereich hat eine fortlaufende Weiterbildung und Qualifizierung besondere Bedeutung. Das Seminar richtet sich an pferdehaltende Betriebe, Reiterhöfe, Reittouristische Einrichtungen, Kooperationspartner und Interessierte mit aktiver Zielsetzung im Landtourismus. Dieser deutschlandweit einmalige Zertifikat-Kurs ermöglicht IHNEN den Erfolg IHRES Unternehmens aktiv zu gestalten!
Basisseminar
Vorteile:
Ablauf:
» fachspezifische und aktuelle Wissensvermittlung » praktische Projektarbeit für das eigene Unternehmen mit Prüfung durch Experten » kleine Seminargruppen für maximalen Erfolg » Weiterbildung mit IHK-Zertifikat » Seminarunterlagen zum Nachschlagen » direkte Kontakte zu Fachleuten/ Referenten » direkte Kontakte zu weiteren reittouristischen Anbietern » kurze Anfahrtswege zum Seminarort
» verbindliche Anmeldung für eine Variante » Bestätigung der Anmeldung/ Zusendung weiterer Informationen » Terminabsprache » Durchführung der gewählten Variante » Individuelle Projektarbeit zum eigenen Unternehmen » Prüfung der Projektarbeit » Überreichung Zertifikat
Leistungen Variante 1: Teilnahme am Basis- und Aufbauseminar, Abnahme Projektarbeit, IHK-Zertifikat (inkl. Bewertung Projektarbeit, Zertifikatsgebühren).
Modul 1 (24h) » Tourismus als Wirtschaftsfaktor » Destinationsmanagement und das touristische Produkt „Reittourismus“ » Versicherungsrechtliche Fragen zu Pferde- und Gästeunterbringung » Tierschutzrechtliche Anforderungen/ Tierseuchenrecht » Kooperatives Marketing Modul 2 (24h) » Betriebswirtschaftliche Aspekte, Kostenkalkulation für Gäste- und Pferdeunterbringung » Rechtskenntnisse in Verbindung mit Wanderreiten » Steuerliche Abgrenzung Landwirtschaft – Gewerbe im Rahmen der Pferde- und Gästeunterbringung » Exkursion Aufbauseminar
» 450,00 € *
Variante 2: Sie haben bereits nachweislich am Basisseminar der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft im Frühjahr 2004 teilgenommen? Dann bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten zum Abschluss Ihrer Qualifizierung an: Teilnahme am Aufbauseminar, Abnahme Projektarbeit, IHK-Zertifikat (inkl. Bewertung Projektarbeit, Zertifikatsgebühren). » 225,00 € *
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Variante 3: Sie haben bereits nachweislich am Basisseminar der Ämter für ländliche Entwicklung im Jahr 2004 und am Aufbauseminar des Landestourismusverbandes Sachsen im Jahr 2005 teilgenommen? Dann bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten zum Abschluss Ihrer Qualifizierung an: a) Vorbereitungsseminar (8h), IHK-Zertifikat (inkl. Bewertung Projektarbeit, Zertifikatsgebühren). » 150,00 € * b) IHK-Zertifikat (inkl. Bewertung Projektarbeit, Zertifikatsgebühren). » 120,00 € * * eine ESF-Förderung wird beantragt, Preis vorbehaltlich der Zuwendung
Module und Kontakt
Modul 1 (24h): » Angebotsgestaltung » Preisgestaltung/ Kostenmanagement » Reiseverkehrsrecht, Hotel- und Gaststättenrecht Modul 2 (24h): » Qualitätsmanagement/ Qualitätssicherung » Kommunikation als Mittel zum Unternehmenserfolg » Exkursion Kontakt IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH, Geschäftsstelle Zittau Ansprechpartnerin: Sandra Jauernig Telefon: 03583 502241, Fax: 03583 502243 E-Mail:
[email protected]
Verbindliche Anmeldung
Antwort IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH Geschäftsstelle Zittau Sandra Jauernig Bahnhofstr. 30 02763 Zittau
Fax: 03583 502243 oder per Post
Bei Versand per Post und Benutzung eines DIN-Lang Umschlages mit Fenster bitte hier falten
Anmeldung für die Veranstaltung/Lehrgang
Wo und Wann
Fachkraft für Reittourismus (IHK), Variante 1 Variante 2 Variante 3a Variante 3b
IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH, Geschäftsstelle Zittau Bahnhofstr. 30, 02763 Zittau
Privat Name
Firma
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Anschrift ................................................ ...................................................... ................................................ ...................................................... Telefon ................................................ ...................................................... Fax
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E-Mail
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bzw. nach Absprache
Entgelt und Termine Variante 1*: Variante 2*: Variante 3a*: Variante 3b*:
450,00 € ** 225,00 € ** 150,00 € ** 120,00 € **
* Die Seminare werden in den Monaten November/Dezember 2006 durchgeführt. ** eine ESF-Förderung wird beantragt, Preis vorbehaltlich der Zuwendung Anmeldeschluss ist der 30.10.2006 Wünschen Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung, rufen Sie mich an oder senden Sie eine E-Mail: Sandra Jauernig Telefon: 03583 502241 Fax: 03583 502243 E-Mail:
[email protected]
.............................................................................................................................. Ort, Datum, Unterschrift* * Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK Bildungszentrum Dresden gGmbH anerkannt.
Partner
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IHK Bildungszentrum Dresden gGmbH 1. Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen und wird unverzüglich bestätigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Teilnehmervertrag und Rechnung werden übergeben oder zugesandt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffer 3 erfolgen. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnehmerentgelt ist grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme, bei Tagesveranstaltungen auch am gleichen Tage, zu bezahlen. Bei langfristigen Maßnahmen (mehrere Halbjahre/Semester) ist es pro Halbjahr im Voraus zu entrichten. Dauern Veranstaltungen länger als 6 Monate, kann bei Erteilung einer Einziehungsermächtigung, eine Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Falle wird ein Aufschlag von 3 % auf den Gesamtpreis berechnet. Bei Nichtzahlung des fälligen betrags- und fristgemäßen Teilnahmeentgeltes ist die IHK-BZ DD gGmbH berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahme am Online-Lernen ist nur möglich, wenn das Entgelt vor Kursbeginn bezahlt worden ist. Erst dann werden dem/der Teilnehmer/in ID und Passwort übergeben. Beides ist nicht auf Dritte übertragbar. 3. Rücktritt und Kündigung Bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt, nach Veranstaltungsbeginn ist eine Kündigung aufgrund der nachfolgenden Bedingungen möglich: Bei Veranstaltungen kann der/die Teilnehmer/ in vom Vertrag schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, zurücktreten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK-BZ DD gGmbH. Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Fristen berechnet die IHK-BZ DD gGmbH eine Stornogebühr in Höhe der anteiligen Kosten, bei Veranstaltungen mit einem Entgelt bis zu 385 EUR eine Pauschale von 38 EUR und in sonstigen Fällen eine Pauschale von mindestens 10 %. Erfolgt eine Kündigung nach Veranstaltungsbeginn oder erscheint der/die Teilnehmer/in zur Veranstaltung nicht, so hat er/sie als Schadensersatz das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen, sofern der IHK-BZ DD gGmbH nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Maßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende ordentlich schriftlich kündigen. Bei Maßnahmen mit einer kürzeren Laufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Für Studiengänge der WirtschaftsAkademie besteht ein ordentliches Kündigungsrecht bis 4 Wochen vor Beginn des Folgesemesters. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anmeldende bzw. Angemeldete kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Die IHK-BZ DD gGmbH kann die Teilnahme verweigern, wenn in dem/der Ersatzteilnehmer/in ein Grund besteht, der die IHK-BZ DD gGmbH zum Ausschluss nach Ziffer 6 berechtigen würde. 4. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Die IHK-BZ DD gGmbH hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Veranstaltungen abzusagen. Sie informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer. In diesem Falle erhalten diese bereits gezahlte Entgelte voll zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der IHK-BZ DD gGmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Lehrgangsdauer liegt. Bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem/der Teilnehmer/ in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht von der IHK-BZ DD gGmbH übernommen.
5. Wechsel von Dozenten und Tutoren Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/Tutoren eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen. 6. Ausschluss von der Teilnahme Die IHK-BZ DD gGmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, wenn er/sie die Veranstaltungen bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche der IHK-BZ DD gGmbH. Weitere Ausschlussfestlegungen im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Entgelten sind im Pkt. 2 geregelt. Die Internetnutzung ist nur für dienstliche und in der Ausbildung erlaubte Zwecke zulässig. Sie unterliegt der Kontrolle und Überwachung gegen Missbrauch und unerlaubter Nutzung sowie der Erhöhung der Netzwerksicherheit. 7. Haftung Die IHK-BZ DD gGmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch; insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IHK-BZ DD gGmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die IHK-BZ DD gGmbH haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Sie ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen. Informationen und Aussagen der Werbung der IHK-BZ DD gGmbH gehören nicht zwingend zu den Beschaffenheitsmerkmalen der Produkte. 8. Datenschutz/Copyright Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der IHK-BZ DD gGmbH vervielfältigt werden. 9. Ordnung zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die in den Bildungsstätten der IHK-BZ DD gGmbH geltende Ordnung zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen, die öffentlich aushängt, ist ebenso Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der IHK-BZ DD gGmbH wie auch die Alarm- und Brandschutzordnung. 10. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Dresden.
Chancen, Bildung, Perspektiven Die IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH ist seit mehr als zehn Jahren ein erfolgreicher und innovativer Bildungsdienstleister. Wir entwickeln und gestalten Bildungsangebote in den Bereichen: » Ausbildung » Weiterbildung » Studium. Die Attraktivität der Bildungsangebote lebt von deren Aktualität, der Praxisnähe, von kompetenten und erfahrenen Dozenten und von unserem
engagierten Bildungs- und Serviceteam. Wir sind für alles Neue offen und für alle an Bildung Interessierte da. Ihr beruflicher und unternehmerischer Erfolg ist unser Ziel! Wir sind ein anerkannter und nach den Normen der DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierter Partner für berufliche Bildung.