„Richtlinien zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten“

das Literaturverzeichnis zu verlängern. In den Fußnoten ist eine Kurzzitierweise anzuwenden, bei denen Nachname und abge-kürzter Vorname des Autors, d...

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PROF. DR. HENNING ZÜLCH LEHRSTUHL FÜR RECHNUNGSWESEN, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CONTROLLING

„Richtlinien zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten“

Leipzig (Stand 01.06.2007)

Prof. Dr. H. Zülch

Richtlinien zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten - 1

Inhaltsverzeichnis

I.

Vorbemerkungen

2

II.

Allgemeine Richtlinien

2

A.

Anzahl der Exemplare

2

B.

Bindung

2

C.

Umfang und Seitengestaltung

2

D.

Ordnungsschema

3

III.

Titelblatt

3

IV.

Textteil der Arbeit

6

A.

Vorwort und Einleitung

6

B.

Hauptteil

6

C.

Zusammenfassung

7

V.

Bemerkungen zur Gliederung der Arbeit

8

VI.

Die richtige Zitierweise fremder Quellen

9

A.

Zitate

9

B.

Fußnoten

10

C.

Abbildungen und Tabellen

12

VII. Literaturverzeichnis und Zitate in Fußnoten

13

VIII. Rechtsquellenverzeichnis

16

IX.

18

Ehrenwörtliche Erklärung

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I.

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Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Richtlinien sollen als Orientierungshilfe für das Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten am Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der HHL dienen. Die sinngemäße Beachtung dieser Richtlinien erfüllt die an wissenschaftliche Arbeiten gestellten Anforderungen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen formalen Gestaltung.

Bei Zweifeln bezüglich formaler Anforderungen wird auf die Vorgehensweise in den Standardwerken

„Bilanzen“,

„Konzernbilanzen“

oder

„Bilanzanalyse“

von

BAETGE/KIRSCH/THIELE verwiesen.

II.

Allgemeine Richtlinien

A.

Anzahl der Exemplare

Diplomarbeiten sind in zweifacher, Seminararbeiten in einfacher Ausfertigung zu erstellen und beim Prüfungsamt bzw. beim Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen. Darüber hinaus sind die wissenschaftlichen Arbeiten in elektronischer Fassung abzuliefern.

B.

Bindung

Diplomarbeiten sind fest gebunden (keine Spiralbindung) abzugeben, Seminararbeiten sind zu heften.

C.

Umfang und Seitengestaltung

Der Textteil der Arbeiten sollte bei Seminararbeiten 12 Seiten (+/- 1 Seite) und bei Diplomarbeiten 60 Seiten (+/- 3 Seiten) umfassen. Alle Arbeiten sind auf weißem Papier im Format DIN A 4 zu erstellen. Die Blätter sind jeweils einseitig zu beschreiben. Auf der linken Seite ist ein Rand von 3,5 cm, auf der rechten Seite ein solcher von 2,5 cm frei zu lassen. Der obere Rand sollte 2,5 cm, der

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untere Rand 2,0 cm breit sein. Die Arbeiten sind in 1 ½-zeiligen Abstand und in Schriftgröße 12 pt der Schriftart Times New Roman im Blocksatz zu schreiben. Innerhalb der Fußnoten gilt ein einzeiliger Abstand und eine Schriftgröße von 10 pt. Zwischen den Fußnoten sollte ein Zeilenabstand von 1 ½ verwendet werden.

D.

Ordnungsschema

Folgendes Ordnungsschema ist bei wissenschaftlichen Arbeiten zu beachten:

1. Titelblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Evtl. Abbildungsverzeichnis 4. Evtl. Tabellenverzeichnis 5. Abkürzungsverzeichnis 6. Evtl. Symbolverzeichnis 7. Haupttext einschließlich Einleitung und Schlusswort 8. Evtl. Anhang 9. Literaturverzeichnis 10. Evtl. Rechtsquellenverzeichnis

Außer dem Titelblatt sind sämtliche Seiten zu nummerieren. Die Gliederung, das Abbildungsverzeichnis, das Tabellenverzeichnis, das Abkürzungsverzeichnis und das Symbolverzeichnis sind in römischen Ziffern fortlaufend zu nummerieren. Im Textteil, den Quellenverzeichnissen und ggf. im Anhang bedient man sich fortlaufenden arabischen Ziffern.

III. Titelblatt Das Titelblatt weist insbesondere das bearbeitete Thema, den Verfasser sowie den Themensteller aus. Die Empfehlungen für die formalen Anforderungen des Titelblattes sind in den folgenden Mustern dargestellt:

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IV. Textteil der Arbeit A.

Vorwort und Einleitung

Der eigenen Arbeit kann ein Vorwort vorangestellt werden, welches ausschließlich persönliche Anmerkungen des Verfassers enthält (z.B. Anlass der Arbeit, Danksagungen etc.). Inhaltliche Anmerkungen zum Gegenstand, dem Ziel und methodischen Aufbau der Arbeit sollten dagegen aus einem einführenden Abschnitt hervorgehen. Dieser Abschnitt erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben. Zunächst ist in der Einleitung das Thema der Arbeit in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Um dem Leser das Umfeld der gesetzten Aufgabenstellung zu verdeutlichen, ist der Bereich, in dem das Thema angesiedelt ist, knapp zu erläutern. Weiterhin soll in der Einleitung deutlich werden, mit welchem Problem sich der Autor auseinandersetzen will, was also das Ziel und die Aufgabe der Arbeit ist. Dabei ist darauf zu achten, dass hier keine Arbeitsergebnisse vorweggenommen werden. Auch Eingrenzungen eines weiter gefassten Themas müssen in diesem Abschnitt erfolgen. Schließlich ist der methodische Aufbau der Untersuchung in der Einleitung darzulegen. Dabei sollte aber auf keinen Fall das Inhaltsverzeichnis wiederholt sondern vielmehr die Konzeption und damit der logische Aufbau der Arbeit dargestellt werden. Es sollte nicht nur erläutert werden wie man vorgeht, sondern auch warum man gerade diesen Gang der Untersuchung wählt.

B.

Hauptteil

Der Hauptteil der Arbeit enthält die eingehende Auseinandersetzung mit der Themenstellung. Nur unmittelbar themenbezogene Aspekte dürfen im Hauptteil enthalten sein, unzulässig sind Ausführungen, die nicht zur Lösung der Problemstellung beitragen. Bei sämtlichen Kapiteln und Unterkapiteln ist der Zusammenhang mit der Problemstellung zu berücksichtigen. Der Gedankengang muss an jeder Stelle nachvollziehbar sein. Die Bildung von Absätzen kann hierbei zum Verständnis beitragen. Einführende Textpassa-

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gen zu Beginn eines größeren, weiter untergliederten Kapitels sind in Ausnahmefällen möglich. Hinsichtlich des Stils der Arbeit ist darauf zu achten, dass sprachlich selbständig, d.h. mit eigenen Worten formuliert wird. Die Arbeit sollte nicht eine Ansammlung von Zitaten aus fremden Quellen darstellen. Präzises und gewissenhaftes Arbeiten bei der Aufarbeitung des verwendeten Schrifttums sollte selbstverständlich sein. Die folgenden Hinweise sollen helfen, die Arbeit in einem überzeugenden Sprachstil anzufertigen: ƒ

Klare und eindeutige Formulierungen verwenden.

ƒ

Inhaltliche Widersprüche vermeiden. Auf innere Logik achten.

ƒ

Keine langen Schachtelsätze bilden, sondern kurz und präzise formulieren.

ƒ

Hauptgedanken sollten im Hauptsatz, weniger wichtige Gedanken im Nebensatz stehen.

ƒ

Substantivierung in der Satzbildung meiden, bei Überschriften ist dies jedoch zu empfehlen.

ƒ

Abkürzungen und fachfremde Fremdwörter sparsam verwenden.

ƒ

Alle wichtigen Begriffe sind eindeutig zu definieren.

ƒ

Angstwörter wie „wohl“ oder „irgendwie“ sind genauso wie verstärkende Adverbien z.B. „einzig richtig“, „leicht ersichtlich“ zu vermeiden.

ƒ

C.

Annahmen und Prämissen nennen.

Zusammenfassung

Sinn und Zweck der Schlussbetrachtung ist es, die in der Einleitung vorgestellte Problemstellung wieder aufzunehmen und die im Hauptteil erarbeiteten Ergebnisse zu präsentieren. Wichtig ist dabei, dass in der Zusammenfassung keine neuen Erkenntnisse vermittelt werden. Einleitung und Zusammenfassung sollten einen Rahmen bilden, der es dem Leser ermöglicht, Inhalt und wichtigste Ergebnisse der Arbeit zu erkennen. In einem Ausblick können noch offene Fragen angerissen und die vermutlichen Konsequenzen aus den erarbeiteten Ergebnissen erörtert werden.

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V.

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Bemerkungen zur Gliederung der Arbeit

In einer wissenschaftlichen Arbeit soll die Gliederung zeigen, inwieweit das Thema verstanden und bearbeitet wurde. Wichtig ist, dass die Gliederung die Bearbeitung des Themas übersichtlich und sinnvoll strukturiert und dabei den logischen Aufbau der Arbeit widerspiegelt (Stichwort: „roter Faden“). Die einzelnen Gliederungspunkte sind im Inhaltsverzeichnis mit der entsprechenden Seitenangabe zu versehen. Sie müssen wörtlich mit den im Text stehenden Kapitelüberschriften übereinstimmen. Der Textteil der einem Gliederungspunkt zugeordnet wird muss immer zu seiner Überschrift passen und sollte i.d.R. eine halbe Seite nicht unterschreiten. Gliederungspunkte die hierarchisch auf einer gleichen Stufe stehen, sollten den gleichen inhaltlichen Rang einnehmen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass eine Untergliederung nur dann vorgenommen wird, wenn einem Unterpunkt mindestens auch ein zweiter folgt. Allgemein gilt, dass im Interesse der Übersichtlichkeit eine zu tiefe Untergliederung zu vermeiden ist. Als Gliederungsarten sollte die dekadische Gliederung verwendet werden. Um dem Leser den Einblick in die Gliederung zu erleichtern empfiehlt es sich, die Gliederungspunkte im Inhaltsverzeichnis großzügig anzuordnen und Unterpunkte einzurücken.

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Abb. 1: Dekadische Gliederung

VI. Die richtige Zitierweise fremder Quellen A.

Zitate

Ein gründliches Literaturstudium ist Grundlage für eine gelungene wissenschaftliche Arbeit. Einwandfreies Zitieren ist ein Beleg für eine sorgfältige wissenschaftliche Vorgehensweise. Wer fremde Gedanken nicht zitiert, macht sich des Diebstahls von geistigem Eigentum schuldig! Zitate können grundsätzlich in wörtliche (direkte) Zitate und sinngemäße (indirekte Zitate) unterteilt werden. Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen („ … “) begonnen und beendet. Hierbei ist streng darauf zu achten, dass der zitierte Text buchstabengetreu dem Original entspricht. Zitate innerhalb von Zitaten werden durch einfa-

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che Anführungszeichen (Hochkommata) gekennzeichnet (‚ … ’). Hervorhebungen im zitierten Text (z.B. Fett- oder Kursivdruck) sind im Zitat ebenfalls unverändert zu übernehmen, eigene Hervorhebungen im Zitat sind durch den Zusatz „[Herv. durch Verf.]“ zu kennzeichnen. Für die Einbindung von wörtlichen Zitaten in den Text kann es manchmal sinnvoll sein, einzelne oder mehrere Worte der originalen Textpassage auszulassen. Solche Auslassungen sind durch drei fortlaufende Punkte „ … “ anzuzeigen. Anmerkungen des Verfassers sind deutlich zu kennzeichnen, wie z.B. [Anm. d. Verf.]. Ein wörtliches Zitat sollte nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen. Erscheinen längere Zitate unvermeidlich, so sind sie im Text einzurücken und in einzeiligem Abstand zu schreiben. Allgemein gilt, dass wörtliche Zitate nur in Ausnahmefällen verwendet werden sollten. Sie sind eventuell angebracht, wenn es sich z.B. um eine besonders gute Formulierung oder Definition handelt. Da der Text einer wissenschaftlichen Arbeit eigenständig formuliert werden soll, ist das sinngemäße (indirekte Zitat) der Normalfall. Von einem sinngemäßen Zitat spricht man, wenn der Verfasser eine Übernahme von Gedanken eines anderen Autors vornimmt oder sich bei diesem anlehnt, ohne dass eine wörtliche Übernahme dessen Gedankenguts erfolgt. Sinngemäße Zitate sind nicht durch Anführungszeichen im Text zu kennzeichnen, da es Zweck eines sinngemäßen Zitats ist, die Gedanken, nicht jedoch die Worte eines Autors wiederzugeben. Der Umfang eines sinngemäßen Zitats muss eindeutig erkennbar sein. Zitate aus englischen Quellen müssen nicht übersetzt werden. Grundsätzlich ist nach dem Originaltext zu zitieren. Nur wenn das Originalwerk nicht zugänglich ist, kann nach einer Quellenangabe in der Sekundärliteratur zitiert werden. Nach Angabe der Originaldaten wird dann mit dem Hinweis „zit. nach …“ auch die Sekundärliteratur im Literaturverzeichnis aufgenommen. Jedes Zitat muss daraufhin überprüft werden, ob es nicht einen anderen als den vom Autor gegebenen Sinn enthält.

B.

Fußnoten

Jedwede Benutzung von Zitaten – sowohl direkt als auch indirekt – ist eine Verwendung von fremdem geistigem Eigentum, als solche auch zu kennzeichnen und durch eine genaue Quellenangabe deutlich zu machen.

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Diese Angabe erfolgt durch eine hochgestellte Zahl am Ende eines jeden Zitats, die fortlaufend für den gesamten Text zu nummerieren ist.1 Unterhalb des Textteils der jeweiligen Seite ist in einer Fußnote mit derselben Zahl die entsprechende Fundstelle des fremden Gedankenguts zu benennen und durch Seitenangabe genau zu kennzeichnen. Die Fußnoten sind vom Textteil der Seite durch einen kurzen Strich deutlich abzugrenzen. Erstreckt sich die zitierte Stelle über die folgende Seite der Originalquelle, ist dies durch den Zusatz „f.“ (=folgende Seite) hinter der Seitenzahl anzugeben. Ein Zusatz „ff.“ (=fortfolgende Seiten) bei mehreren folgenden Seiten ist jedoch nicht erlaubt, da dieser das Ende des Zitats nicht festlegt. Hier ist die entsprechende Anfangs- und Endseite des Zitats zu nennen. In der Fußnote beginnt der Quellenhinweis bei sinngemäßen Zitaten mit der Formulierung „Vgl.“, im wörtlichen Zitat wird diese Formulierung abweichend weggelassen. Neben der Angabe von Fundstellen in der Arbeit benutzter Quellen können in den Fußnoten ergänzende Hinweise zum Text sowie Erläuterungen untergebracht werden, die den gedanklichen Ablauf bzw. Lesefluss im Text stören könnten und/oder von untergeordneter Bedeutung sind. Darunter versteht man insbesondere Verweise auf weiterführende und ergänzende Literatur, abweichende oder gegensätzliche Auffassungen anderer Autoren, kurze Beispiele oder Definitionen. Können oder müssen für einen Gedankengang mehrere Quellen angegeben werden, so sollten die Quellen in einer chronologischen Reihenfolge getrennt durch einen Strichpunkt angegeben werden (Mehrfachzitate). Mehrfachzitate sind jedoch nicht dazu da, das Literaturverzeichnis zu verlängern. In den Fußnoten ist eine Kurzzitierweise anzuwenden, bei denen Nachname und abgekürzter Vorname des Autors, der Titel bzw. Kurztitel der Quelle sowie deren Seitenzahlen bzw. Fundstelle in der Fußnote stehen und alle restlichen Angaben sich nur im Literaturverzeichnis befinden. Kurztitel sollten bei Quellen mit einem langen Titel vergeben werden. Sie müssen eindeutig sein und ebenfalls im Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Der Name des Autors sollte durch Kapitälchen kenntlich gemacht werden.

1

Vgl. BAETGE, J., Rechnungslegungszwecke, S. 21-30.

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C.

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Abbildungen und Tabellen

Abbildungen und Tabellen sind ein gutes Instrument um dem Leser komplizierte Inhalte übersichtlicher und verständlicher zu präsentieren. Die Aussagekraft einer einzigen Abbildung ist häufig größer als seitenlange Ausführungen. Bei der Auswahl von Abbildungen ist jedoch vorsichtig vorzugehen, damit aus der Arbeit nicht eine einzige Ansammlung von Schaubildern wird, zwischen denen dem Leser die Zusammenhänge nicht mehr ersichtlich sind. Abbildungen und Tabellen sind in jedem Fall im Text zu erwähnen und zu erläutern. Jede Abbildung erhält einen treffenden und den Inhalt eindeutig beschreibenden Namen sowie eine fortlaufende Nummerierung. Titel der Abbildung und Abbildungsnummer sollten unter der Abbildung stehen. Die Quelle jeder Abbildung ist zu belegen und in das Literaturverzeichnis aufzunehmen. Die Zitierweise von Abbildungen erfolgt unmittelbar durch eine Fußnote. Beispiel: Abb. 1: Stellung der Unternehmen im Gütersystem Text in Fußnote: COENENBERG, A. G., Stellung der Unternehmen im Gütersystem, S. 24.

Falls eine Abbildung aus der Literatur graphisch modifiziert oder inhaltlich ergänzt übernommen wird, ist die Fundstelle folgendermaßen auszuweisen: Beispiel: Abb. 2: Anwendungsbereiche der IFRS in Deutschland Text in Fußnote: In Anlehnung an PELLENS, B./FÜLBIER, R. U./GASSEN, J., Internationale Rechnungslegung, S. 50.

Die genannten Beispiele gelten analog für Tabellen. Abbildungen und Tabellen sind in einem Abbildungs- bzw. Tabellenverzeichnis unter Angabe der Seite aufzuführen.

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VII. Literaturverzeichnis und Zitate in Fußnoten Im Literaturverzeichnis sind sämtliche im Text zitierte Quellen (und nur diese!) in alphanumerischer Reihenfolge aufzuführen. Der Name des Autors bzw. der Autoren sollte im Literaturverzeichnis ebenfalls durch Kapitälchen kenntlich gemacht und zusätzlich eingerückt werden. Die in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis erforderlichen Angaben sind je nach Art der Literatur unterschiedlich. Im Folgenden soll generell und anhand von Beispielen gezeigt werden, wie diese Angaben zu erfolgen haben.

Fachbücher und Lehrbücher (Monographien) Erforderliche Angaben im Literaturverzeichnis: Autor(en) mit Familienname(n), Vorname(n), Vollständiger Titel des Werkes (evtl. mit Untertitel), Auflage, Verlagsort und Erscheinungsjahr (Kurztitel). Beispiele für Angabe im Literaturverzeichnis: KÜTING, KARLHEINZ/WEBER, CLAUS PETER, Der Konzernabschluss. Lehrbuch und Fallstudie zur Praxis der Konzernrechnungslegung, unter Mitarbeit von Hayn, Benita, u.a., 5. Aufl., Stuttgart 1999 (Der Konzernabschluss). PELLENS, BERNHARD/FÜLBIER, ROLF UWE/GASSEN, JOACHIM, Internationale Rechnungslegung, 6. Aufl., Stuttgart 2006 (Internationale Rechnungslegung). Beispiele für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. KÜTING, K./WEBER, C. P., Der Konzernabschluss, S. 56. Vgl. PELLENS, B./FÜLBIER, R. U./GASSEN, J., Internationale Rechnungslegung, S. 116. Beachte: Bei Namen des oder der Verfasser erfolgt keine Angabe akademischer Titel. Falls der Verfasser nicht bekannt ist, wird anstelle des Namens der Vermerk „o.V.“ verwendet. Sofern es sich bei dem Buch um die erste Auflage handelt, entfällt die Angabe der Auflage. Werden für das Werk mehrere Verlagsorte angegeben, wird nur der erste Verlagsort genannt, alle weiteren mit dem Zusatz „u.a.“ aufgeführt.

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Beiträge in Sammelwerken Bei Beiträgen in Sammelwerken und Festschriften sind folgende Angaben im Literaturverzeichnis erforderlich: Autor(en) mit Familienname(n), Vorname(n), Vollständiger Titel des Beitrags, in: Vollständiger Titel des Sammelwerkes, hrsg. v. Familienname(n) und Vorname(n) der Herausgeber, Band, Aufl., Verlagsort und Erscheinungsjahr, erste und letzte Seiten- bzw. Spaltenzahl des Beitrags (Kurztitel). Beispiel für Angabe im Literaturverzeichnis: BAETGE, JÖRG, Möglichkeiten zur Objektivierung der Redepflicht, in: Internationale Wirtschaftsprüfung. Festschrift zum 65. Geburtstag von Hans Havermann, hrsg. v. Lanfermann, Josef, Düsseldorf 1995, S. 1-35 (Objektivierung der Redepflicht). Beispiel für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. BAETGE, J., Objektivierung der Redepflicht, S. 24-32. Beachte: Der Beitrag muss unter dem Namen des Autors, nicht des Herausgebers im Literaturverzeichnis angegeben werden. Bei Festschriften ist hinter dem Titel der Festschrift anzugeben, wem die Festschrift gewidmet wurde.

Zeitschriftenaufsätze Bei Zeitschriftenaufsätzen gelten grundsätzlich folgende Anforderungen: Autor(en) mit Familienname(n), Vorname(n), Vollständiger Titel des Aufsatzes, in: Titel der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Heft-Nr., erste und letzte Seiten- bzw. Spaltenzahl des Aufsatzes (Kurztitel). Beispiel für Angabe im Literaturverzeichnis: ZÜLCH, HENNING/ GEBHARDT, RONNY, SFAS 157 und IASB Discussion Paper: aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Fair-Value-Bewertung, in: BB 2007, S. 147152 (Fair-Value-Bewertung). Beispiel für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. ZÜLCH, H./ GEBHARDT, R., Fair-Value-Bewertung, S. 150.

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Beachte: Anstelle des vollständigen Titels der Zeitschrift sollte deren gebräuchliche Kurzbezeichnung verwendet werden. Die Nummer des Heftes ist unbedingt immer dann anzugeben, wenn die Seiten eines Jahrgangs nicht durchgehend nummeriert werden.

Kommentare/Handbücher Beispiel für Angabe in Literaturverzeichnis: ADLER, HANS/DÜRING, WALTHER/SCHMALTZ, KURT, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2006 (zitiert: ADS International). LÜDENBACH, NORBERT/HOFFMANN, WOLF DIETER (Hrsg.), Haufe IFRS-Kommentar, 5. Aufl., Freiburg 2007 (zitiert: BEARBEITER, in: Haufe IFRS-Kommentar, 5. Aufl.). Beispiel für das Zitieren in der Fußnote: Autor(en) nicht erkennbar: Vgl. ADS International, Abschn. 9, Rn. 97. Autor(en) erkennbar: Vgl. LÜDENBACH, N., in: Haufe IFRS-Kommentar, 5. Aufl., § 2, Rn. 109-112. Beachte: Bei Kommentaren gibt es – ähnlich wie bei Zeitschriften – übliche und empfohlene Abkürzungen (z.B. Beck-HdR für Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung). Diese Abkürzungen sollten analog zu der Vorgehensweise bei Aufsätzen in Zeitschriften verwendet werden.

Institutionen, Organisationen oder Unternehmen als Herausgeber Sind Institutionen, Organisationen oder Unternehmen Herausgeber von Beiträgen, gelten grundsätzlich folgende Anforderungen: Name der Institution (Hrsg.), Vollständiger Titel der Quelle, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr (Kurztitel). Beispiel für Angabe in Literaturverzeichnis: IASB (Hrsg.), IASB-Update April 2005, London 2005 (IASB-Update April 2005).

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Beispiel für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. IASB (Hrsg.), IASB-Update April 2005, S. 5. Internetquellen Werden Quellen aus dem Internet zitiert, sind folgende Angaben in das Literaturverzeichnis aufzunehmen: Autor bzw. Name der Institution, Titel des Beitrags bzw. Titel der Webseite, URL (Stand: Datum des Aufrufs der Seite) ( Kurztitel.). Beispiele für Angabe im Literaturverzeichnis: o.V., Stiefkind der Forschung, http://www.welt.de/archiv/1995/21/1921wi06.htm (Stand: 06.01.1999) (Stiefkind der Forschung). SEC (Hrsg.), SEC Concept Release Nos. 33-7801, 34-42430, International Series Release No. 1215, 2000, http://www.sec.gov/rules/concept/34-42430.htm (Stand: 15.08.2005) (SEC Concept Release: International Accounting Standards). Beispiele für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. o.V., Stiefkind der Forschung, http://www.welt.de/archiv/1995/21/1921wi06.htm. Vgl. SEC (Hrsg.), SEC Concept Release: International Accounting Standards, http://www.sec.gov/rules/concept/34-42430.htm. Beachte: Die Verwendung von Quellen aus dem Internet ist nicht unproblematisch. Das Zitieren aus dem Internet sollte daher nur sparsam erfolgen. Da Internetseiten häufig in sehr kurzen Zeitabständen überarbeitet werden, ist das Datum des Zugriffs zu nennen. Aus dem Internet zitierte Quellen sind aufzubewahren, um bei ggf. auftretenden Rückfragen jederzeit zur Verfügung zu stehen.

VIII. Rechtsquellenverzeichnis In der Arbeit verwendete und zitierte Rechtsquellen sowie amtlichen Druckschriften sind in einem eigenen Verzeichnis aufzuführen. Hier empfiehlt es sich, eine Untergliederung in verschiedene Punkte vorzunehmen: Gesetzesquellen, Urteile etc.

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Die Zitierweise kann den folgenden Beispielen entnommen werden: Beispiele für Angaben im Rechtsquellenverzeichnis: Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz – TransPuG) vom 19.07,2002, BGBl. I 2004, S. 3274. BFH, Urteil vom 20.06.2000 - VIII R 32/98, in: BStBl. II 2001, S. 636-641. BT-Drucksache 15/3419 vom 24.06.2004: Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG). Beispiele für das Zitieren in der Fußnote: Vgl. FG MÜNSTER X 5791/89 G vom 12.06.1990, S. 1807. Vgl. BT-Drucksache 15/3419 vom 24.06.2004, S. 2. Beachte: Werden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw. zitiert, so hat dies unter Angabe der betreffenden Stelle zu geschehen. Diese Quelle hat den Paragraphen bzw. Artikel sowie ggf. den Absatz und in jedem Fall die entsprechende Gesetzesabkürzung zu enthalten. Zu empfehlen ist, sich die Kennzeichnung direkt in den Text einzubinden, z.B.: „Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite …“ Bei Urteilen, Entscheidungen und Beschlüssen sind in der Fußnote das Gericht, das Aktenzeichen sowie das Datum der Entscheidung und die Seitenzahlen anzugeben. Gesetze etc. werden unter ihrem Titel in das Verzeichnis aufgenommen. Der Kurztitel und die gängige Abkürzung des Gesetzes werden in Klammern dazu gesetzt.

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IX. Ehrenwörtliche Erklärung Seminar- und Diplomarbeiten sind mit einer ehrenwörtlichen Erklärung abzuschließen, für die sich der folgende Wortlaut anbietet: Ehrenwörtliche Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder in ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.

Leipzig, den (Tag) (Monat) (Jahr)

Die ehrenwörtliche Erklärung ist vom Verfasser zu unterschreiben.