Einige Muster - Folien der PowerPoint Präsentation
Bayerischer Sportschützenbund e.V.
§7 WaffenG, AWaffV §1 und §3 Stand: März 2008
Teil I Präsentation erstellt von Heinz Wilczynski
Sachkunde Teil I
§ 4 WaffG
Voraussetzung für Waffen- und Munitionserlaubnisse Der Antragsteller muss …. - das 18. Lebensjahr vollendet haben ( § 2 Abs. 1 ) - die persönliche Eignung besitzen (§6)
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§5)
- die erforderliche Sachkunde nachweisen (§7)
- ein Bedürfnis nachweisen (§8)
- eine Haftpflichtversicherung In Höhe von mindestens 1 Million € für Personen- u. Sachschäden 4
Sachkunde Teil I
§ 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG
Antrag auf erlaubnispflichtige SWaffen Für alle Kurzwaffen und Langwaffen benötigt der Antragsteller eine Bestätigung von einem anerkannten Schützenverband bei dem er mindestens 1 Jahr Mitglied ist. z.B. (BSSB) Es muss nachgewiesen werden , dass der Schütze mindestens zwölf Monate zusammenhängend und regelmäßig an Schießübungen des Vereines teilgenommen hat. (ca. 2 mal im Monat) Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe erbracht werden. Perkussions Pistole, -Gewehr und Luftdruckwaffen werden als Schießnachweis nicht anerkannt. § 14 Abs. 2 Satz 2
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei SWaffen erworben werden Das Bedürfnis wird nicht anerkannt, wenn der Schütze für seine Schießübungen bereits ausreichend mit SWaffen versehen ist. 6
Sachkunde Teil I
Grüne Waffenbesitzkarte Vorderseite Mitbenutzer der in der WBK eingetragenen SWaffen
An wen die SWaffe verkauft wurde
10.11. Otto Schmidt 2001 Hauptstr. 2, 90499 Nürnberg
Dienstsiegel
Frau Eva Mustermann, geb. 10.06.1971 In Nürnberg, Wohnhaft: Schützenstr. 1 90499 Nürnberg
Eigentümer der WBK
3103 /99 II Kurt Mustermann 11.11.1970
1..Die Vorschriften bzgl. der sicheren Verwahrung von Schußwaffen und Munition sind zu beachten (§42 WaffG)
Fürth
2..Der Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung ist der Behörde unverzüglich anzuzeigen
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Sachkunde Teil I
§ 10 §14 WaffG
Was versteht man unter erwerben einer SWaffen ? Im Sinne des WaffG erwirbt einer eine SWaffe , wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt, denn man hat die Möglichkeit über die SWaffe nach eigenem willen zu verfügen, dies gilt auch bei Diebstahl. § 37 WaffG
Wenn man eine SWaffe durch Fund erwirbt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (oder bei der Polizei abgeben) Nach einer angemessenen Frist kann man, wenn ein Bedürfnis vorhanden ist, die SWaffe erwerben. Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. 20
Sachkunde Teil I
§ 36 Abs.1 bis 6 WaffG
Wie müssen SWaffen und Munition aufbewahrt werden? § 13 AWaffV Abs. 1
B oder 0 Schrank
Bis zu 10 Kurz- oder mehr als 10 Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe 0 oder B Bei einem Gewicht oder Verankerung gegen Abriss von mindestens 200 Kg, wenn darunter, dann dürfen nur bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Bei einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad 1 gibt es keine Beschränkung § 13 AWaffV Abs. 3
Munition, in einen Stahlblechbehältnis mit einem Schwenkriegelschloss Wer Schusswaffen, Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
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Sachkunde Teil I
§ 2 WaffG Anlage 2 Nr. 1.1
Welche Gegenstände sind verboten ? Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben.
Verboten ist der Umgang mit vollautomatischen Waffen, mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft . Erlaubt
Verboten
Magazin hinter dem Abzug 29
§ 42 a WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1
Welche Gegenstände sind teilweise verboten ? Verboten ist das Führen von … Anscheinwaffen - sind Nachbildungen, welche scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. (Deko - Waffen)
Der Besitz dieser Waffen ist erlaubt Softair - Waffen
ist der Besitz nur bis zu 0.5 Joule erlaubt
Sachkunde Teil I
§ 2 WaffG Abs. 3 Satz 1 bis 4
Ab wann dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern schießen? bis 12 Jahre
*
12 bis 14 Jahre
14 bis 16 Jahre
16 bis 18 Jahre
grundsätzlich kein Schießen erlaubt Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden. Schießen mit sonstigen (allen) Schusswaffen, mit Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten, oder bei dessen Anwesenheit im Schießstand. Schießen mit sonstigen Schusswaffen ohne Einver ständniserklärung des Sorgeberechtigten.
* Ausnahmen vom Mindestalter gem. § 27 Abs. 4 WaffG sind möglich. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren auch ohne ärztliche Bescheinigung von den Ordnungsämtern erteilt werden. Die ärztliche Bescheinigung ist aber in keinem Fall verzichtbar bei Kindern unter 10 Jahren. 49
Sachkunde Teil I
BGB § und 227 § 228 StGB § 23 bis §35
Notwehr und Notstand Die rechtliche Folge der Notwehr / Notstand liegt darin , dass die Verteidigungshandlung nicht rechtswidrig ist. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einen Anderen abzuwenden Ein gegenwärtiger Angriff ist jene unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende, fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.
Ist die Notwehrlage gegeben so ist eine Verteidigungshandlung zulässig, die erforderlich ist, um den Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden. Die anzuwendenden Mittel bestimmen sich nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs.
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Sachkunde Teil II
§ 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 u. 2
Was versteht man unter einer SWaffe ? SWaffen sind im Sinne des WaffenG… § 1 WaffG Abs.4, Anlage1 UnterA 1 Nr. 1.1
Geräte, die zum Angriff, Verteidigung, Jagd und Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden .
Dabei ist es egal von welcher Art die Geschosse angetrieben werden,
§ 1 WaffG Abs.4 Anlage1 Abs.1 UnterA 1 Nr. 2.9.
das sind einmal Verbrennungsgase bei Feuerwaffen, oder kalte Gase Pressluft, (CO2 = Druckgaswaffen) Waffen und Federdruck
Keine SWaffen sind: Bogen und Armbrust, da zum Antrieb nur Muskelkraft erforderlich ist. Die Armbrust unterliegt auch dem WaffG da feste Körper gezielt verschossen Werden und die Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden. 2
Sachkunde Teil II
§ 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 Nr.1 Satz.1.3.1 - 1.3.5
Aus welchen Teilen besteht eine SWaffe ? Pistole
Wesentliche Teile einer Pistole nach dem WaffG sind ?
Schlitten Lauf u. Patronenlager Rückholfeder Griffstück Verriegelung Magazin
Kompensator (Mündungsbremse) 7
Sachkunde Teil II
§ 3 BeschG Abs.1 und 2 § 6 Abs.1 - 2
Wie müssen SWaffen gekennzeichnet sein ?
Name oder Firma, eingetragenes Warenzeichen eines Herstellers oder eines Händlers - Importeur. N Nitrocelulosepulver Bezeichnung der Munition SP Schwarzpulver V erhöhter Gasdruck Fortlaufende Nr. J Instandsetzung Beschusszeichen F Freiwilliger Beschuss Buchstaben unter dem Adler:
Was bedeutet das Beschusszeichen
Das die SWaffe geprüft wurde auf Haltbarkeit Maßhaltigkeit Handhabungssicherheit Melrichstadt Die richtige Kennzeichnung der Munition behördlich geprüft worden ist Die SWaffe wird beschossen mit einem ca. 30 % höheren Gasdruck
N
Ortskennzeichen der einzelnen Beschussämter
Ulm
München
Hannover
Kiel
Köln
Suhl
Prüfzeichen für Munition
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Sachkunde Teil II
§ 1 Abs. 4 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3
Woraus besteht eine Patrone ? - Hülse Messinglegierung, Aluminium Pappe oder Plastik - Geschoß Blei Tombak Flusseisen
- Pulver -
wesentlicher Teil §27
Zündhütchen-Zündsatz
Randzünder
Zentralzünder
Boxer
Berdan 24
Sachkunde Teil II
§ 11 Abs. 1
Wie muss Munition gekennzeichnet sein ? Zentralfeuerpatrone: befindet sich auf dem Hülsenboden das Kaliber (Hülsenlänge), Herstellerzeichen bei Militärmunition das Herstellerzeichen oder Kaliber - Einführungsjahr (.30 - 06) Randfeuerpatronen: (Kleinkaliber) befindet sich auf dem Hülsenboden nur ein Herstellerzeichen Munition darf nur verpackt verkauft werden, auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen folgende Kennzeichen angebracht sein: Hersteller, Händler, Fertigungs - Seriennummer, Bezeichnung der Munition Kaliber, Stückzahl der Patronen und Beschusszeichen Los Nr.:
Stückzahl
Beschusszeichen 27
Sachkunde Teil II
§ 1 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3
Flinten Patronen Schrotpatrone
Kaliber: 12 (12/70) Patrone für sportliches Schießen
Lauf Ø 18,2 mm: Anzahl der Bleikugel vom Lauf Ø, ergeben zusammen ein engl. Pfund £ = 453,6 g
Schrot: Ø 2,5 mm Anzahl der Kugeln ca. 480 Stück Gasdruck: 650 bar
Flintenlauf Geschoß
Höchstschussweite ? Ø der Kugeln x 100 (2,5 x 100 = 250 m) Verletzungen ? Eingeteilt in drei Zonen Zone 1 bis ca. 12 m verheerende Wirkung, große Wunden und Verstümmelungen, meist tödlich Zone 2 bis ca. 50 m noch eine gute Durchschlagskraft, die noch erhebliche Verletzungen bewirken kann Zone 3 bis ca. 210 m werden von fester Kleidung aufgehalten 38
Sachkunde Teil II
§ 12 WaffG Abs.2 Satz 2. – 3
Was ist beim Transport von SWaffen zu beachten ?
Immer ungeladen, nicht zugriffsbereit, SWaffen und Munition in einem verschlossenen Behältnis getrennt transportieren (Futteral, Waffenkoffer, das gilt auch für Luftdruckwaffen) SWaffen dürfen nur auf direktem Weg, ohne Unterbrechung, von der Wohnung zum Schiesstand transportiert werden. Personalausweis und WBK sind immer mitzuführen. Tasche muss mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden
Verboten
In einer aufgenähten Tasche darf die Munition transportiert werden.
Nach dem WaffenG gibt es beim Transport keinen Unterschied zwischen Erwerbsschein freien oder WBK pflichtigen Schusswaffen. 41
Sachkunde Teil II
§ 27 WaffG § 9 bis §12 AWaffV
Welche Aufgaben haben die Aufsichtspersonen ? Das die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen beachtet werden.
Offenes Feuer, Rauchen und Alkohol sind auf dem Schießstand verboten. Zur Vermeidung von Lärmerkrankungen ist ein Gehörschutz zu tragen, ab 85 dB beginnt die Gesundheitsgefährdung Fremde Waffen dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht angefasst werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießanlage zu untersagen. Den Anordnungen der Aufsicht muss unbedingt Folge geleistet werden. Die Aufsicht hat das Hausrecht (Hausfriedensbruch, Zuverlässigkeit)
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