8.4 Zeitliche Abgrenzungen - f.sbzo.de

Zeitliche Abgrenzung in der Erfolgsrechnung Geschäftsvorfall Vorgang Bilanzkonto im alten im neuen Geschäftsjahr Geschäftsjahr bereits bezahlter Ausga...

50 downloads 455 Views 99KB Size
8.4

Zeitliche Abgrenzungen

8.4.1

Übersicht

Der Jahresabschluss soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des Jahreserfolges ist es erforderlich, dass beim Jahresabschluss alle Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich und damit auch erfolgsmäßig gehören. Zeitliche Abgrenzung in der Erfolgsrechnung Geschäftsvorfall

Vorgang

Bilanzkonto

im alten im neuen Geschäftsjahr Geschäftsjahr bereits bezahlter Aufwand bereits vereinnahmter Ertrag noch zu erhaltender Ertrag noch zu zahlender Aufwand Aufwendungen, die in ihrer Höhe und Fälligkeit nicht bekannt sind. Merke

Ausgabe

Aufwand

Einnahme

Ertrag

Ertrag

Einnahme

Aufwand

Ausgabe

Aufwand

Ausgabe

0930 (1900) Aktive Rechnungsabgrenzung 0940 (3900) Passive Rechnungsabgrenzung 1590 (1300) Sonstige Forderungen 1690 (3500) Sonstige Verbindlichkeiten 0920 (3020,3070) Rückstellungen

Zeitliche Abgrenzungen dienen der periodengerechten Ermittlung des Jahreserfolges.

8.4.2

Aktive Rechnungsabgrenzung

Eine „aktive Rechnungsabgrenzung“ liegt vor, wenn wir im alten Jahr eine Vorauszahlung leisten, der Aufwand ganz oder teilweise aber erst zum neuen Geschäftsjahr gehört. Beispiel

∂ Die Kfz-Versicherung von 600,00 € wird am 1. Oktober für ein Jahr im Voraus bezahlt. 1. Okt.

31. Dez. Aufwand für 3 Monate

Ausgabe

Aufwand für 9 Monate

Jahresabschluss

Buchung bei Bezahlung der Kfz-Versicherung: 4570 (6520) Kfz-Unterhalt . . . 600,00 €

an

1110 (1800) Bank . . . . . . . 600,00 €

an

4570 (6520) Kfz-Unterhalt. . 450,00 €

Buchung zum Bilanzstichtag: 0930 (1900) ARA . . . . . . . . . 450,00 €

100

9553100

Am Jahresende muss eine zeitanteilige Berichtigung von 450,00 € beim Konto „4570 Kfz-Unterhalt“ vorgenommen werden. Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ wird am Jahresende über die Schlussbilanz abgeschlossen. Buchung im neuen Jahr: 4570 (6520) Kfz-Unterhalt . . . 450,00 €

an

0930 (1900) ARA . . . . . . . . 450,00 €

Zur Finanzierung eines neuen Werkstattgebäudes nehmen wir am 1. Juli eine Hypothek von 500.000,00 € mit einem Auszahlungskurs von 96 % (= 480.000,00 €) auf. Die Hypothek hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank stellt uns den Auszahlungsbetrag auf unserem Bankkonto zur Verfügung.

Beispiel

a) Buchung bei Auszahlung des Darlehens: 1110 (1800) Bank. . . . . . 480.000,00 € 0930 (1900) ARA . . . . . . 20.000,00 €

an an

0700 (3150) lfr. Verbindl. 500.000,00 €

b) Buchung zum Bilanzstichtag: Zinsvorauszahlungen (Damnum bzw. Disagio) bei langfristigen Darlehen sind auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Am Bilanzstichtag wird der Zinsanteil für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember (= 1.000,00 €) auf das Konto „9300 Zins- und Diskontaufwand“ umgebucht. Der Zinsaufwand der Folgejahre verbleibt auf dem Konto „0930 Aktive Rechnungsabgrenzung“ und wird am jeweiligen Jahresende ebenfalls umgebucht (Zinsanteil pro Jahr = 2.000,00 €). 9310 (7300) Zins- u. ä. Aufw. 1.000,00 €

an

0930 (1900) ARA . . . . . . . 1.000,00 €

◼ Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ erfasst zum Jahresabschluss alle Vorauszah-

Merke

lungen, die im alten Geschäftsjahr von uns geleistet werden, aber erst Aufwendungen des neuen Jahres sind.

◼ Bezieht sich der gesamte Betrag auf das neue Jahr, so ist er zum Bilanzstichtag in

einer Summe abzugrenzen. Bezieht sich der Betrag teilweise auf das neue Jahr, so ist anteilig abzugrenzen.

8.4.3

Passive Rechnungsabgrenzung

Eine „passive Rechnungsabgrenzung“ liegt vor, wenn wir im alten Jahr eine Vorauszahlung erhalten, der Ertrag ganz oder teilweise aber erst zum neuen Geschäftsjahr gehört. Wir haben einen Teil unserer Geschäftsräume vermietet und der Mieter bezahlt die Januarmiete von 400,00 € bereits am 10. Dezember. 10. Dez.

31. Dez.

Einnahme

Jahresabschluss

Beispiel

Der Zahlungseingang betrifft als Ertrag in seiner vollen Höhe das neue Jahr, das Konto „9250 (4860) Haus- und Grundstückserträge“ muss am Jahresende um 400,00 € berichtigt werden.

9553101

101

Buchung am 10. Dezember: 1110 (1800) Bank. . . . . . . . . 400,00 €

an

9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 400,00 €

Buchung zum Jahresende: 9250 (4860) H.- u. G.-Erträge

400,00 €

an 0940 (3900) PRA . . . . . . . . 400,00 €

Das Konto „Passive Rechnungsabgrenzung“ wird am Jahresende über die Schlussbilanz abgeschlossen und im neuen Jahr wieder eröffnet. Buchung im neuen Jahr: 0940 (3900) PRA . . . . . . . . . 400,00 € Merke

an 9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 400,00 €

◼ Das Konto „Passive Rechnungsabgrenzung“ erfasst zum Jahresabschluss alle Voraus-

zahlungen, die im alten Geschäftsjahr an uns geleistet werden, aber erst Erträge des neuen Jahres sind.

◼ Bezieht sich der gesamte Betrag auf das neue Jahr, so ist er zum Bilanzstichtag in

einer Summe abzugrenzen, bezieht sich der Betrag teilweise auf das neue Jahr, so ist anteilig abzugrenzen.

8.4.4

Sonstige Forderungen

Eine „sonstige Forderung“ liegt vor, wenn ein Schuldner am Bilanzstichtag eine Zahlung noch nicht geleistet hat und der Ertrag zum alten Geschäftsjahr gehört. Beispiel

Wir haben einen Teil unserer Geschäftsräume vermietet und der Mieter bezahlt die Dezembermiete von 5.000,00 € erst im Januar. 1. Dez.

31. Dez.

Ertrag

Einnahme

Jahresabschluss

Die ausstehende Zahlung unseres Mieters betrifft als Ertrag noch das alte Jahr. Buchung zum Jahresende: 1590 (1300) Sonst. Forder. . . 5.000,00 € an

9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 5.000,00 €

Das Konto „Sonstige Forderungen“ wird über die Schlussbilanz abgeschlossen. Buchung bei Bezahlung im neuen Jahr: 1110 (1800) Bank. . . . . . . . 5.000,00 € Merke

102

an

1590 (1300) Sonst. Forder. 5.000,00 €

Erträge, die ins alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr zur Einnahme führen, werden am Bilanzstichtag als „sonstige Forderung“ gebucht.

9553102

8.4.5

Sonstige Verbindlichkeiten

Eine „sonstige Verbindlichkeit“ liegt vor, wenn wir am Bilanzstichtag eine Zahlung noch nicht geleistet haben und der Aufwand in das alte Geschäftsjahr gehört. Wir haben am 31. Dezember die Geschäftsmiete für Dezember von 8.000,00 € noch nicht bezahlt. 1. Dez.

31. Dez.

Aufwand

Beispiel

Ausgabe

Jahresabschluss

Die Miete, die erst im neuen Jahr bezahlt wird, stellt einen Aufwand für das alte Jahr dar. Buchung zum Jahresende: 4500 (6310) Miete . . . . . . . 8.000,00 €

an

1690 (3500) Sonstige Verbindlichkeiten. . . . . . 8.000,00 €

Das Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“ wird über die Schlussbilanz abgeschlossen und im neuen Jahr wieder eröffnet. Buchung bei Bezahlung im neuen Jahr: 1690 (3500) Sonst. Verbindlichk. 8.000,00 € an 1110 (1800) Bank . . . . . . 8.000,00 € Aufwendungen, die ins alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr zur Ausgabe führen, werden am Bilanzstichtag als „sonstige Verbindlichkeiten“ gebucht.

8.4.6

Merke

Rückstellungen

Wenn am Bilanzstichtag feststeht, dass Dritten gegenüber Verpflichtungen bestehen, deren Eintreten und/oder deren Höhe noch ungewiss ist, so müssen dafür Rückstellungen gebildet werden. Rückstellungen werden geschätzt und in der Bilanz als Passivposten ausgewiesen. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist für eine Rückstellung der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag anzusetzen. Es gelten die Bewertungsgrundsätze für Verbindlichkeiten. Nach § 249 HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für ◼ ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Prozesskosten), ◼ drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Preisverfall von bereits gekauften, aber noch nicht gelieferten Rohstoffen), ◼ im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, ◼ Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, ◼ Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Kulanzgewährleistung).

9553103

103

Beispiel

Wir rechnen am Bilanzstichtag mit einer Gewerbesteuernachzahlung für das alte Jahr von 6.000,00 €.

Buchung bei Bildung der Rückstellung zum 31. Dezember: 4400 (7610) Betriebliche Steuern . . . . . . 6.000,00 €

an

0920 (3020) Rückstellungen 6.000,00 €

Bei Fälligkeit der Gewerbesteuer und Auflösung der Rückstellung im neuen Jahr sind drei Fälle möglich: 1. Die angenommene Steuerschuld trifft zu: 0920 (3020) Rückstellungen

6.000,00 €

an

1110 (1800) Bank . . . . .

6.000,00 €

2. Die Rückstellung war um 1.000,00 € zu hoch angesetzt: 0920 (3020) Rückstellungen

6.000,00 €

an 1110 (1800) Bank . . . . . 5.000,00 € an 9650 (7150) Periodenfremder Ertrag . . . . . 1.000,00 €

3. Die Rückstellung war um 500,00 € zu niedrig angesetzt: 0920 (3020) Rückstellungen 6.000,00 € 9600 (7350) Periodenfr. Aufw. 500,00 € Merke

an

1110 (1800) Bank . . . . . . 6.500,00 €

◼ Rückstellungen werden für Aufwendungen gebildet, die am Bilanzstichtag zwar ihrem

Grunde nach feststehen, aber nicht in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit.

◼ Rückstellungen sind aufzulösen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben.

Aufgaben 1 Ausgaben, die von uns vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, aber erst im neuen Geschäftsjahr Aufwendungen sein werden, erscheinen in der Bilanz als: a) Aktive Rechnungsabgrenzung b) Rückstellungen c) Rücklagen d) Sonstige Forderungen e) Sonstige Verbindlichkeiten

2 Wählen Sie aus den vorgegebenen Begriffspaaren die zutreffende Kennzeichnung für die Bilanzposition „Aktive Rechnungsabgrenzung“ aus.

104

a) altes Jahr:

Ertrag



neues Jahr:

Einnahme

b) altes Jahr:

Aufwand



neues Jahr:

Ausgabe

c) altes Jahr:

Einnahme



neues Jahr:

Ertrag

d) altes Jahr:

Ausgabe



neues Jahr:

Aufwand

e) neues Jahr: Aufwand



neues Jahr:

Ausgabe

9553104