8.4
Zeitliche Abgrenzungen
8.4.1
Übersicht
Der Jahresabschluss soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des Jahreserfolges ist es erforderlich, dass beim Jahresabschluss alle Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich und damit auch erfolgsmäßig gehören. Zeitliche Abgrenzung in der Erfolgsrechnung Geschäftsvorfall
Vorgang
Bilanzkonto
im alten im neuen Geschäftsjahr Geschäftsjahr bereits bezahlter Aufwand bereits vereinnahmter Ertrag noch zu erhaltender Ertrag noch zu zahlender Aufwand Aufwendungen, die in ihrer Höhe und Fälligkeit nicht bekannt sind. Merke
Ausgabe
Aufwand
Einnahme
Ertrag
Ertrag
Einnahme
Aufwand
Ausgabe
Aufwand
Ausgabe
0930 (1900) Aktive Rechnungsabgrenzung 0940 (3900) Passive Rechnungsabgrenzung 1590 (1300) Sonstige Forderungen 1690 (3500) Sonstige Verbindlichkeiten 0920 (3020,3070) Rückstellungen
Zeitliche Abgrenzungen dienen der periodengerechten Ermittlung des Jahreserfolges.
8.4.2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Eine „aktive Rechnungsabgrenzung“ liegt vor, wenn wir im alten Jahr eine Vorauszahlung leisten, der Aufwand ganz oder teilweise aber erst zum neuen Geschäftsjahr gehört. Beispiel
∂ Die Kfz-Versicherung von 600,00 € wird am 1. Oktober für ein Jahr im Voraus bezahlt. 1. Okt.
31. Dez. Aufwand für 3 Monate
Ausgabe
Aufwand für 9 Monate
Jahresabschluss
Buchung bei Bezahlung der Kfz-Versicherung: 4570 (6520) Kfz-Unterhalt . . . 600,00 €
an
1110 (1800) Bank . . . . . . . 600,00 €
an
4570 (6520) Kfz-Unterhalt. . 450,00 €
Buchung zum Bilanzstichtag: 0930 (1900) ARA . . . . . . . . . 450,00 €
100
9553100
Am Jahresende muss eine zeitanteilige Berichtigung von 450,00 € beim Konto „4570 Kfz-Unterhalt“ vorgenommen werden. Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ wird am Jahresende über die Schlussbilanz abgeschlossen. Buchung im neuen Jahr: 4570 (6520) Kfz-Unterhalt . . . 450,00 €
an
0930 (1900) ARA . . . . . . . . 450,00 €
Zur Finanzierung eines neuen Werkstattgebäudes nehmen wir am 1. Juli eine Hypothek von 500.000,00 € mit einem Auszahlungskurs von 96 % (= 480.000,00 €) auf. Die Hypothek hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank stellt uns den Auszahlungsbetrag auf unserem Bankkonto zur Verfügung.
Beispiel
a) Buchung bei Auszahlung des Darlehens: 1110 (1800) Bank. . . . . . 480.000,00 € 0930 (1900) ARA . . . . . . 20.000,00 €
an an
0700 (3150) lfr. Verbindl. 500.000,00 €
b) Buchung zum Bilanzstichtag: Zinsvorauszahlungen (Damnum bzw. Disagio) bei langfristigen Darlehen sind auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Am Bilanzstichtag wird der Zinsanteil für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember (= 1.000,00 €) auf das Konto „9300 Zins- und Diskontaufwand“ umgebucht. Der Zinsaufwand der Folgejahre verbleibt auf dem Konto „0930 Aktive Rechnungsabgrenzung“ und wird am jeweiligen Jahresende ebenfalls umgebucht (Zinsanteil pro Jahr = 2.000,00 €). 9310 (7300) Zins- u. ä. Aufw. 1.000,00 €
an
0930 (1900) ARA . . . . . . . 1.000,00 €
◼ Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ erfasst zum Jahresabschluss alle Vorauszah-
Merke
lungen, die im alten Geschäftsjahr von uns geleistet werden, aber erst Aufwendungen des neuen Jahres sind.
◼ Bezieht sich der gesamte Betrag auf das neue Jahr, so ist er zum Bilanzstichtag in
einer Summe abzugrenzen. Bezieht sich der Betrag teilweise auf das neue Jahr, so ist anteilig abzugrenzen.
8.4.3
Passive Rechnungsabgrenzung
Eine „passive Rechnungsabgrenzung“ liegt vor, wenn wir im alten Jahr eine Vorauszahlung erhalten, der Ertrag ganz oder teilweise aber erst zum neuen Geschäftsjahr gehört. Wir haben einen Teil unserer Geschäftsräume vermietet und der Mieter bezahlt die Januarmiete von 400,00 € bereits am 10. Dezember. 10. Dez.
31. Dez.
Einnahme
Jahresabschluss
Beispiel
Der Zahlungseingang betrifft als Ertrag in seiner vollen Höhe das neue Jahr, das Konto „9250 (4860) Haus- und Grundstückserträge“ muss am Jahresende um 400,00 € berichtigt werden.
9553101
101
Buchung am 10. Dezember: 1110 (1800) Bank. . . . . . . . . 400,00 €
an
9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 400,00 €
Buchung zum Jahresende: 9250 (4860) H.- u. G.-Erträge
400,00 €
an 0940 (3900) PRA . . . . . . . . 400,00 €
Das Konto „Passive Rechnungsabgrenzung“ wird am Jahresende über die Schlussbilanz abgeschlossen und im neuen Jahr wieder eröffnet. Buchung im neuen Jahr: 0940 (3900) PRA . . . . . . . . . 400,00 € Merke
an 9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 400,00 €
◼ Das Konto „Passive Rechnungsabgrenzung“ erfasst zum Jahresabschluss alle Voraus-
zahlungen, die im alten Geschäftsjahr an uns geleistet werden, aber erst Erträge des neuen Jahres sind.
◼ Bezieht sich der gesamte Betrag auf das neue Jahr, so ist er zum Bilanzstichtag in
einer Summe abzugrenzen, bezieht sich der Betrag teilweise auf das neue Jahr, so ist anteilig abzugrenzen.
8.4.4
Sonstige Forderungen
Eine „sonstige Forderung“ liegt vor, wenn ein Schuldner am Bilanzstichtag eine Zahlung noch nicht geleistet hat und der Ertrag zum alten Geschäftsjahr gehört. Beispiel
Wir haben einen Teil unserer Geschäftsräume vermietet und der Mieter bezahlt die Dezembermiete von 5.000,00 € erst im Januar. 1. Dez.
31. Dez.
Ertrag
Einnahme
Jahresabschluss
Die ausstehende Zahlung unseres Mieters betrifft als Ertrag noch das alte Jahr. Buchung zum Jahresende: 1590 (1300) Sonst. Forder. . . 5.000,00 € an
9250 (4860) H.- u. G.-Erträge 5.000,00 €
Das Konto „Sonstige Forderungen“ wird über die Schlussbilanz abgeschlossen. Buchung bei Bezahlung im neuen Jahr: 1110 (1800) Bank. . . . . . . . 5.000,00 € Merke
102
an
1590 (1300) Sonst. Forder. 5.000,00 €
Erträge, die ins alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr zur Einnahme führen, werden am Bilanzstichtag als „sonstige Forderung“ gebucht.
9553102
8.4.5
Sonstige Verbindlichkeiten
Eine „sonstige Verbindlichkeit“ liegt vor, wenn wir am Bilanzstichtag eine Zahlung noch nicht geleistet haben und der Aufwand in das alte Geschäftsjahr gehört. Wir haben am 31. Dezember die Geschäftsmiete für Dezember von 8.000,00 € noch nicht bezahlt. 1. Dez.
31. Dez.
Aufwand
Beispiel
Ausgabe
Jahresabschluss
Die Miete, die erst im neuen Jahr bezahlt wird, stellt einen Aufwand für das alte Jahr dar. Buchung zum Jahresende: 4500 (6310) Miete . . . . . . . 8.000,00 €
an
1690 (3500) Sonstige Verbindlichkeiten. . . . . . 8.000,00 €
Das Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“ wird über die Schlussbilanz abgeschlossen und im neuen Jahr wieder eröffnet. Buchung bei Bezahlung im neuen Jahr: 1690 (3500) Sonst. Verbindlichk. 8.000,00 € an 1110 (1800) Bank . . . . . . 8.000,00 € Aufwendungen, die ins alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr zur Ausgabe führen, werden am Bilanzstichtag als „sonstige Verbindlichkeiten“ gebucht.
8.4.6
Merke
Rückstellungen
Wenn am Bilanzstichtag feststeht, dass Dritten gegenüber Verpflichtungen bestehen, deren Eintreten und/oder deren Höhe noch ungewiss ist, so müssen dafür Rückstellungen gebildet werden. Rückstellungen werden geschätzt und in der Bilanz als Passivposten ausgewiesen. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist für eine Rückstellung der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag anzusetzen. Es gelten die Bewertungsgrundsätze für Verbindlichkeiten. Nach § 249 HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für ◼ ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Prozesskosten), ◼ drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Preisverfall von bereits gekauften, aber noch nicht gelieferten Rohstoffen), ◼ im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, ◼ Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, ◼ Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Kulanzgewährleistung).
9553103
103
Beispiel
Wir rechnen am Bilanzstichtag mit einer Gewerbesteuernachzahlung für das alte Jahr von 6.000,00 €.
Buchung bei Bildung der Rückstellung zum 31. Dezember: 4400 (7610) Betriebliche Steuern . . . . . . 6.000,00 €
an
0920 (3020) Rückstellungen 6.000,00 €
Bei Fälligkeit der Gewerbesteuer und Auflösung der Rückstellung im neuen Jahr sind drei Fälle möglich: 1. Die angenommene Steuerschuld trifft zu: 0920 (3020) Rückstellungen
6.000,00 €
an
1110 (1800) Bank . . . . .
6.000,00 €
2. Die Rückstellung war um 1.000,00 € zu hoch angesetzt: 0920 (3020) Rückstellungen
6.000,00 €
an 1110 (1800) Bank . . . . . 5.000,00 € an 9650 (7150) Periodenfremder Ertrag . . . . . 1.000,00 €
3. Die Rückstellung war um 500,00 € zu niedrig angesetzt: 0920 (3020) Rückstellungen 6.000,00 € 9600 (7350) Periodenfr. Aufw. 500,00 € Merke
an
1110 (1800) Bank . . . . . . 6.500,00 €
◼ Rückstellungen werden für Aufwendungen gebildet, die am Bilanzstichtag zwar ihrem
Grunde nach feststehen, aber nicht in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit.
◼ Rückstellungen sind aufzulösen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben.
Aufgaben 1 Ausgaben, die von uns vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, aber erst im neuen Geschäftsjahr Aufwendungen sein werden, erscheinen in der Bilanz als: a) Aktive Rechnungsabgrenzung b) Rückstellungen c) Rücklagen d) Sonstige Forderungen e) Sonstige Verbindlichkeiten
2 Wählen Sie aus den vorgegebenen Begriffspaaren die zutreffende Kennzeichnung für die Bilanzposition „Aktive Rechnungsabgrenzung“ aus.
104
a) altes Jahr:
Ertrag
—
neues Jahr:
Einnahme
b) altes Jahr:
Aufwand
—
neues Jahr:
Ausgabe
c) altes Jahr:
Einnahme
—
neues Jahr:
Ertrag
d) altes Jahr:
Ausgabe
—
neues Jahr:
Aufwand
e) neues Jahr: Aufwand
—
neues Jahr:
Ausgabe
9553104